Betrugsvorwurf bei Masken-Deals: Warum die Richter zwei Männer aus dem Landkreis Neumarkt freisprachen

Von Wolfgang Endlein · 17. Januar 2025 um 19:00

Seit September verhandelte das Landgericht Nürnberg im Prozess gegen zwei Männer aus dem Landkreis Neumarkt, darunter ein Kommunalpolitiker. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie während der Corona-Pandemie bei Masken-Geschäften betrogen haben. Im Urteil bliebvon den vielen Tatvorwürfen nichts übrig – bis auf einen Punkt.

Der letzte Verhandlungstag begann mit einer Überraschung, wie es einer der Verteidiger der beiden Angeklagten ausdrückte. Oberstaatsanwalt Daniel Hader erklärte, dass er den Vorwurf des Betrugs bei vier Fällen fallen lassen werde. Sie bildeten den Kern der Anklage: Die beiden Männer sollen 2,5 Millionen Masken an den Freistaat verkauft und dafür 2,1 Millionen Euro erhalten haben. Dabei soll ein Teil der Masken nicht den Kriterien des vereinbarten Masken-Typs 2R entsprochen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, dass die Angeklagten dies gewusst hätten.

All dies ließ sich aber nicht beweisen, wie Hader eingestand. Anders sah er die Sache bei den verbleibenden 25 Fällen. Bei denen warf die Anklage den Männern vor, bewusst Masken an private Kunden verkauft zu haben, die nicht das hielten, was sie an Standard versprachen. Es ging um 139 000 Masken verkauft für 17 000 Euro.

Nachrichten wegen Masken aus China in die Oberpfalz

Hader verwies auf Nachrichten von den chinesischen Kontaktpersonen und dem Hersteller. Darin warnten diese die beiden Angeklagten und rieten dazu, bestimmte Chargen der Masken zu vernichten. Des Weiteren las der Ankläger aus Chats zwischen den beiden Angeklagten vor. Darin diskutierten sie, wie mit den Nachrichten aus China und den Masken umzugehen sei. Ergebnis aus Sicht von Hader: Beide hätten sich entschlossen, die Masken dennoch zu verkaufen.

Als Beweise für die Schuld ihrer Mandanten, sahen das die insgesamt fünf Verteidiger nicht an. Worin ihnen die Richter folgten. Sie sprachen den 34-Jährigen und dessen 36-jährigen Mitangeklagten der Vorwürfe des Betrugs bzw. versuchten Betrugs in allen Fällen frei.

Aus den Nachrichten gehe nicht hervor, welche Probleme mit den Masken bestünden. Verteidiger und Richter hielten es für wahrscheinlicher, dass die chinesischen Kontaktpersonen die Angeklagten zur Vernichtung der Masken gedrängt haben, weil sie selbst Probleme mit den Behörden fürchteten. Während der Pandemie habe in China ein Exportverbot für Masken bestanden.

Verhandlungen im Prozess wegen Masken-Geschäften dauerte 13 Tage

Das führt zu einem Thema, das sich durch alle 13 Verhandlungstage mit zahlreichen Zeugen – darunter Minister Hubert Aiwanger – und tausenden Aktenseiten zog: Gerade in der Anfangsphase der Corona-Pandemie herrschten chaotische Verhältnisse. Sie machten es Jahre später schwer, genau nachzuverfolgen, wer wann was gewusst bzw. getan hatte oder eben auch nicht.

Auf die Pandemie sei niemand vorbereitet gewesen, erklärte Verteidiger Bernd Lippmann. Die Folge war „eine gewisse Ahnungslosigkeit auf allen Seiten“. Ob bei Händlern wie den beiden Angeklagten, bei Behörden oder bei der Politik. Das traf auf einen enormen Handlungsdruck: Masken mussten her – und zwar möglichst schnell und möglichst viele.

Klar war Staatsanwalt, Richtern und selbst Verteidigern am Ende nur eines: Der 34-jährige Angeklagte hat ihrer Ansicht nach eine Urkunde gefälscht und an das Landesamt für Gesundheit geschickt. Dafür erhielt er eine Strafe von 2500 Euro.

Nach drei Jahren kam es zum Prozess

Es war der einzige Tatvorwurf, der am Ende übrig blieb. Die Staatsanwaltschaft hatte über die Jahre eine große Hartnäckigkeit an den Tag gelegt, dass es zu einem Prozess kommt. Zwischenzeitlich hatte das Landgericht es 2023 abgelehnt, einen Prozess zu eröffnen. Das Oberlandesgericht kassierte nach Einspruch der Staatsanwaltschaft diese Entscheidung und es kam doch noch zum Prozess. Vor eben jener Strafkammer, die es zuvor als wenig wahrscheinlich erachtet hatte, dass sich die Vorwürfe gegen die Angeklagten beweisen lassen.

All die Entwicklungen hätten die beiden nicht vorbestraften Angeklagten und deren Umfeld erheblich belastet, wie deren Verteidiger betonten und auch die Vorsitzende Richterin Barbara Reim anerkannte. Die gemeinsame Firma der beiden Angeklagten ging darüber zugrunde. Das Vermögen der beiden Männer wurde teils eingezogen. Die Polizei durchsuchte die Wohnungen und nahm den 34- und 36-Jährigen fest, woraufhin sie drei Monate in Untersuchungshaft waren. Die mediale Aufmerksamkeit wirkte sich auch sozial aus. Penkala sei regelmäßig beleidigt worden, erklärte dessen Verteidiger. Der 36-jährige Mitangeklagte geriet in berufliche Schwierigkeiten.

Staat muss einen der Angeklagten entschädigen

Ihm gestand das Gericht zu, dass er vom Staat unter anderem für die Untersuchungshaft entschädigt werden muss. Dem 34-Jährigen hingegen nicht. Schließlich sei er wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden und diese sei der Auslöser für die Ermittlungen gewesen, erklärte Richterin Reim.

All das nahmen die beiden Angeklagten wie schon in den vorangegangenen Verhandlungen weitgehend gefasst und still zur Kenntnis. „Erleichtert“ sei er, erklärte der 34-jährige Kommunalpolitiker anschließend vor dem Gerichtssaal. Und die Verurteilung wegen Urkundenfälschung? „In 28 von 29 Anklagepunkten bin ich freigesprochen worden. Ich bin zufrieden.“