Nach Kritik an Verkehrsüberwachung in Neumarkt und Berching: Wer falsch parkt, ist selbst schuld

Von der Parkraumüberwachung kann jeder halten, was er will. Aber statt die Kontrolleure pauschal zu kritisieren, muss man die jüngsten Fälle in Neumarkt und Berching differenziert betrachten, findet MZ-Redakteur Bernhard Neumayer.
Denn sie unterscheiden sich grundlegend: In Neumarkt steht der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz vor allem nach dem Fall Anton Brückner zurecht in der Kritik. Der Kleinbusfahrer hatte einen Strafzettel kassiert, nachdem er ein Kind mit einer Behinderung hatte einsteigen lassen. Dafür stand er zwei Minuten auf einem Gehweg.
In Berching dagegen stellte Imker Norbert Günther seinen Wagen zehn Stunden dort ab, wo sonst Anwohner ihr Auto parken dürfen. Dass er dafür einen Strafzettel bekommt und 30 Euro zahlen muss, ist folgerichtig. Der Kontrolleur hat nur seinen Job gemacht.
Stadt Berching hat Zweckverband zur Kontrolle aufgefordert
Wenn, dann müsste der Imker bei der Stadt ansetzen. Denn diese hat den Zweckverband explizit beauftragt, während des Weihnachtsmarktes die parkenden Autos zu kontrollieren. In diesem Fall ist der Stadt allerdings kein Vorwurf zu machen. Über die Entscheidung, den Zweckverband an diesen Tagen loszuschicken, kann man streiten. Aber wenn die Stadt sich dafür entscheidet und auch im Mitteilungsblatt ankündigt, dass Kontrolleure unterwegs sein werden, dann ist jeder Falschparker selbst schuld.
Kritiker sagen, die Parkregeln in Berching vertreiben den Gaststätten und Händlern die Kunden. Allerdings stehen die Fahrzeuge seitdem nicht mehr kreuz und quer in der Innenstadt. Darüber freuen sich Befürworter der Parkregeln – zumindest solange, bis sie selbst einen Strafzettel erhalten.
