Strafzettel werden in Neumarkt knallhart verteilt – Ex-Polizeichef vermisst „Fingerspitzengefühl“

Von Eva Gaupp · 11. Januar 2025 um 11:00

Einmal ein paar Minuten halten und dafür ein Bußgeld von 50 Euro kassieren. Der Fall von Busfahrer Anton Brückner in der Neumarkter Kastengasse hat enormes Echo ausgelöst – darunter der frühere Neumarkter Polizeichef Helmut Lukas. Stadträtin Heidi Rackl will sich des Themas annehmen.

Lukas schildert zwei Fälle, die er selbst beobachtet hat, zahlreiche weitere seien ihm von Bekannten beschrieben worden. Sie alle gleichen dem Fall von Anton Brückner, der seinen Kleinbus in der Kastengasse kurz auf dem Gehweg abgestellt hatte, um ein Kind mit einer Behinderung einsteigen zu lassen. Das hatte ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung beim Vorbeifahren gesehen und fotografiert . Die Folge war ein Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro.

Deshalb kommt Helmut Lukas zu dem Ergebnis: Objektiv verhielten sich die Mitarbeiter des Amberger Kommunalen Zweckverbands Verkehrssicherheit entsprechend den Vorgaben des Bußgeldkatalogs. „Aber wo bleibt hier das Fingerspitzengefühl?“

Gespräch mit Autofahrer ist vorgeschrieben

Ein Punkt fällt ihm besonders auf: Die Mitarbeiter schreiben immer wieder Verkehrssünder auf und verhängen ein Bußgeld, ohne mit der Fahrerin oder dem Fahrer zu sprechen. „Vorbeizufahren, Fotos zu machen und anschließend per Post eine Verwarnung zu übersenden, dient nicht dem Erziehungsgedanken des Verkehrsteilnehmers“, meint Lukas.

„Auch für Menschen, die Hilfe beim Ein- und Aussteigen haben, besteht eine Fürsorgepflicht.“ Heidi Rackl, Stadt- und Bezirksrätin

Doch genau das fordere das Bayerische Innenministerium explizit in seinen Richtlinien für die Verkehrsüberwachung. Er habe das Gefühl, dass der Zweckverband durch eine große Anzahl geahndeter Verstöße, die Kommunen dazu bewegen wolle, auch weiterhin ihre Dienste in Anspruch zu nehmen.

Auch der Neumarkter Galerist Thomas Herrmann hat schon kostspielige Erfahrungen mit der Verkehrsüberwachung gemacht: Wenn sein Lieferant früher die 20 bis 25 Kilo schweren unhandlichen Pakete mit Glasscheiben, Rückwänden und Rahmen brachte, hielt er kurz vor der Galerie. Den Strafzettel über 50 Euro dafür hat Herrmann bezahlt. Seitdem schleppt er die Pakete vom nächsten freien Parkplatz.

Kunden, die ein großes schweres Bild abholen wollen, stellten ebenfalls ihr Auto gerne mal direkt vor der Galerie ab. „Die weise ich immer sofort darauf hin, unbedingt woanders zu halten.“

Grundsätzlich sagt Thomas Herrmann: „Ich beschwere mich nicht. Die Mitarbeiter des Zweckverbands nehmen eben ihren Job ernst.“ Die Gerichtsgasse sei als Fußgängerzone ausgewiesen und das Ziel sei, den Verkehr fernzuhalten.

Eine Ausnahmegenehmigung habe er nicht beantragt, weil er diese nur für sich selbst, nicht aber für einen Lieferanten beantragen könne. „Ausnahmeregelungen finde ich auch schwierig, denn für wen macht man eine und für wen nicht?“, sagt der Galerist. Es wäre sicher nicht gut, wenn dort permanent Autos stünden.

Galerist Thomas Herrmann: Anlieferverkehr länger erlauben

Eine Lösung könnte jedoch sein, den Anlieferverkehr in der Gerichtsgasse bis 12 Uhr auszuweiten – anstatt nur bis 10 Uhr. „Viele Geschäfte öffnen heute nicht mehr um 8 Uhr, sondern erst um 10.“

Yvonne Löber, die gegenüber ihren Frisörsalon Schnipp-Schnapp führt, hat etliche Kunden, die schlecht zu Fuß sind und mit dem Taxi gebracht oder von Familienangehörigen abgeholt werden. „Da haben schon einige einen Strafzettel bekommen.“ Zuletzt ihr Mann, der für Renovierungsarbeiten in ihrem Salon Werkzeug ausgeladen hat.

„Wir wissen, dass man an dieser Stelle nicht parken darf, aber es gibt Situationen, in denen gibt es keine andere Lösung.“ Mit den städtischen Mitarbeitern der Kommunalen Verkehrsüberwachung habe man früher reden können. Seitdem der Zweckverband die Aufgabe übernommen habe, sei das leider nicht mehr möglich.

Eine Seniorin bringt noch einen anderen Aspekt in die Diskussion ein: die Klostergärten in der Klostergasse. Dort wohnt eine Freundin von ihr, die altersbedingt schlecht zu Fuß ist. Wenn sie diese mit dem Auto abhole, stelle sich jedes Mal aufs Neue die Frage, wo sie halten könne.

Das letzte Mal habe sie zwei, drei Minuten auf dem Hofplan nahe der Gerichtsgasse gehalten, bis die Freundin mit dem Stock den beschwerlichen Weg auf dem Kopfsteinpflaster zu ihrem Auto zurückgelegt habe. Ein Parkausweis berechtige sie, zwei Stunden auf dem Hofplan zu parken. Den habe sie dem Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung gezeigt, als er sie angesprochen habe. Der Mann habe den Ausweis abfotografiert und sei gegangen. Von einem Bußgeldbescheid habe er nichts gesagt. „Der kam dann eine Woche später, weil ich angeblich zum Teil auf dem Gehweg stand“, erzählt die Neumarkterin.

Früherer Polizeichef Helmut Lukas: „Handlungsspielraum nutzen“

„Körperlich oder geistig eingeschränkte Personen, Kleinkinder, sehr gebrechliche Personen bedürfen im Straßenverkehr eines besonderen Schutzes“, sagt der frühere Leiter der Polizeiinspektion Neumarkt, Helmut Lukas. Deshalb sollten die Kontrolleure ihren vom Gesetz vorgesehenen Handlungsspielraum nutzen.

Genauso sieht es Stadt- und Bezirksrätin Heidi Rackl, die sich persönlich an den Zweckverband wegen einer Stellungnahme gewandt hat. „Auch für Menschen, die Hilfe beim Ein- und Aussteigen haben, besteht eine Fürsorgepflicht“, unterstreicht sie. „Da ist ein menschliches Miteinander notwendig.“ Ihr seien ebenfalls schon mehrere Fälle zugetragen worden, in denen die Mitarbeiter des Zweckverbands Verkehrssicherheit als wenig verständnisvoll geschildert wurden.

In einem Fall habe sich aber zum Glück eine sehr gute Lösung finden lassen: Eine Familie mit einem behinderten Kind habe für die Zeit der Physiotherapie immer in der Rosengasse geparkt und dafür ebenfalls Strafzettel erhalten. Jetzt habe die Familie beim Tiefbauamt der Stadt eine Ausnahmegenehmigung erhalten, damit die Eltern zu den definierten Zeiten ihr Auto direkt vor der Praxis abstellen dürfen.

Bezirksrätin Heidi Rackl will Lösungen finden

„Mir geht es darum, gute Lösungen zu finden“, sagt die CSU-Politikerin, die das Thema mit in die nächste Fraktionssitzung nehmen möchte. „So geht es nicht weiter. Das fällt letztlich auf uns als Stadt zurück.“ Sie wünscht sich, dass die Mitarbeiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung angehalten werden, mögliche Handlungsspielräume auch zu nutzen.

UPW-Stadtrat Franz Düring hatte bereits im September 2023 „übereifrige Mitarbeiter“ des Zweckverbands kritisiert. Postboten, Handwerker auf der Baustelle und er selbst habe in seiner eigenen Garageneinfahrt Strafzettel bekommen. In der Sitzung des Bausenats hatte er jedoch keine Rückendeckung erhalten.

Eigentlich dürfte der silberfabene Golf nicht in der Gerichtsgasse parken. Denn sie ist nur bis 10 Uhr für den Lieferverkehr freigegeben. Doch Kunden des Frisörs Schnipp-Schnapp, die schlecht zu Fuß sind, werden gebracht oder abgeholt. Foto: Eva Gaupp
Auf dem Hofplan gibt es Stellplätze. Doch in dem ebenerdigen Pflaster befindet sich auch ein Gehweg, auf dem Autos nicht stehen dürfen. Foto: Eva Gaupp