Prozess nach Mord am Bahnhof Neumarkt: Tat bleibt auch Psychiater ein Rätsel

„Diese Tat hat auch für mich etwas Unbegreifliches“, sagte Dr. Michael Wörthmüller am Montag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Sein Wort hat Gewicht, denn der Erlanger Psychiater beschäftigt sich von Berufs wegen mit der Psyche von Mordverdächtigen.
Warum aber legen drei Männer einen wehrlosen Menschen, den sie erst kurz vorher kennengelernt haben, zum Sterben auf Bahngleise? Was vor fast einem Jahr am Neumarkter Bahnhof geschehen ist, konnte auch er sich kaum erklären.
Tagelang hatte sich der psychiatrische Gutachter mit Nojus K. (22), Oskaras B. (32) und Provilas C. (25) (alle Namen geändert) befasst. Wegen gemeinschaftlichen Mordes an Kristers M. müssen sie sich seit 21. Januar verantworten. Die Frage, was die Männer zu diesem Gewaltexzess am späten Nachmittag des 4. April 2024 getrieben hat, blieb bisher trotz zahlreicher Tatzeugen unergründlich.
Erlanger Gerichtspsychiater Wörthmüller: „Heftiger Impuls nötig“
Selbst Wörthmüller blieb dieser Umstand ein Rätsel. „Es braucht einen heftigen Impuls für so etwas“, erklärte er. Doch den könne er in diesem Fall nicht erkennen. Der Umstand alleine, dass alle drei Männer, zum Teil sogar sehr erheblich, betrunken gewesen sein dürften, reiche dafür jedenfalls nicht. Sicher habe der Alkohol zu einer Enthemmung geführt, durch die Trunkenheit alleine lasse sich aber nicht „dieser lange Handlungsstrang“ erklären, so der Gutachter. Das Opfer soll zunächst vor der Unterkunft zusammengeschlagen worden sein, dann über die Straße gebracht und letztlich auf den Gleisen abgelegt worden sein.
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Zumindest bei Oskaras B. und Provilas C. habe Wörthmüller keine weiteren Anhaltspunkte dafür gefunden, dass sie in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sein könnten, trotz zum Teil langer Alkohol- und Drogensucht. Beim 22-jährigen Nojus K. machte er darüber hinaus leichte kognitive Defizite aus. „Eine Lernbehinderung, aber keine Intelligenzminderung“, lautete seine Einschätzung. Sie beruhe möglicherweise auf Trinken während der Schwangerschaft seiner alkoholkranken Mutter. Bei dieser Beeinträchtigung in Kombination mit der Alkoholisierung komme aus seiner Sicht eine „erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit in Betracht“. Dennoch sei der junge Mann in der Lage gewesen zu erkennen, wie gefährlich es ist, einen Menschen auf ein befahrenes Bahngleis zu legen, betonte der Gutachter. Dies gelte auch für die beiden anderen.
Vorarbeiterin schildert, wie sie die Kollegen erlebt hat
Einen ersten Einblick in den Charakter der drei Männer hatte zuvor bereits eine ehemalige Kollegin geliefert, die wie die drei Angeklagten ebenfalls aus Litauen stammt. Die Männer hatten als Produktions- und Lagerhelfer in einem Neumarkter Traditionsunternehmen gearbeitet und in einer Arbeiterunterkunft in der Ingolstädter Straße gewohnt, direkt gegenüber des Tatorts. Die junge Frau war die Vorarbeiterin und vermittelte auch als Dolmetscherin zwischen den Litauern, die kaum Deutsch und Englisch sprachen, mit der übrigen Belegschaft. Doch sie war offenbar noch mehr, sah in den Zimmern der Männer nach dem Rechten und schaute nach ihnen, wenn sie nicht zu ihren Schichten erschienen.
Dem Alkohol hätten alle drei regelmäßig zugesprochen, konnte die junge Frau berichten. Doch Aggressionen habe sie dabei lediglich beim ältesten Angeklagten Oskaras B. bemerkt, den die beiden anderen als Drahtzieher beschuldigen, vor dem sie Angst gehabt hätten. „Bei ihm hatte ich das Gefühl, man sollte ihm besser aus dem Weg gehen“, sagte sie. Die beiden anderen seien dagegen eher ruhig und hilfsbereit gewesen. Am besten habe sie den heute 22-jährigen Nojus K. kennengelernt. Er sei immer friedlich gewesen, hätte „nicht einmal eine Fliege etwas antun“ können. Hatte er getrunken, sei er ein Clown gewesen, nie aggressiv.
Lokführerin schildert Fahrt und wie sie mit dem Erlebten umgeht
Aber: Er habe kein hohes Ansehen gehabt bei seinen Mitbewohnern und Kollegen. „Alle haben über ihn gelacht. Er war eine Person, die herumgeschubst wurde“, schilderte die Vorarbeiterin. Für niedere, unliebsame Arbeiten sei er geschickt worden.
Neben dem Getöteten hat diese Tat noch ein zweites Opfer. Das wurde bei der Aussage der Lokführerin deutlich, die den Güterzug gefahren hatte, vor den der mutmaßlich bewusstlose Kristers M. gelegt worden war. Die Frau machte Eindruck auf das Gericht. Zwar sagte sie unter Tränen aus, die Ereignisse des 4. April 2024 fahren immer noch mit, dennoch erklärte sie: „Ich liebe diesen Beruf.“
Umso bemerkenswerter ist dieses Bekenntnis, weil es nicht die erste Person ist, die die Frau mit einer Lok erfasst hat. Doch auch dieses Mal schaffte sie es offenbar gut, die Ereignisse zu verarbeiten, auch mit psychologischer Hilfe. Heute gelinge es ihr wieder, ohne Angst durch Neumarkt zu fahren, wenn auch mit Respekt.
Dass sie ihre Gefühle bei ihrer Aussage vor Gericht so übermannten, das habe sie selbst überrascht, erklärte sie. Am Tag der Tat sei sie gerade erst aus dem Urlaub zurückgekommen und mit dem leeren Autotransporter auf dem Weg von Aschaffenburg nach Passau gewesen. Am Neumarkter Bahnhof leuchteten ihr grüne Signale entgegen, trotz etwas Verspätung schien für sie alles gut zu laufen. Mit Tempo 95 bei erlaubten 100 fuhr sie durch den Bahnhof – bis sie vor sich etwas Dunkles auf ihrem Gleis erkannte. Zunächst hielt sie es nur für Kleidung, dann erkannte sie einen reglosen Menschen mit dem Gesicht nach unten.
Lok steht trotz Notbremsung erst nach fast 500 Metern
Sofort bremste sie ihr hunderte Tonnen schweres Gefährt – wissend, dass sie die Person dennoch erfassen würde. „Der Bremsweg kann einen Kilometer betragen“, sagte die Frau. Am Ende stand der Zug 477 Meter nach der Stelle, an der die Lok Kristers M. erfasst hatte. So hatte es an einem früheren Prozesstag ein Bundespolizist ausgesagt.
Nach ihrer Aussage ließ Oskaras B. seinen Verteidiger der Lokführerin sein Bedauern ausrichten, wenngleich er sich nicht erinnern könne, ob und inwieweit er daran beteiligt gewesen sei.
Diese Frage muss nun das Gericht beantworten. Am Dienstag sind die Plädoyers geplant, das Urteil soll am Donnerstag ergehen.