Suizid in der JVA Nürnberg: Im Neumarkter Gleismordprozess verurteilter 32-Jähriger tot aufgefunden

Von Heidi Bauer · 10. Juni 2025 um 12:24

Der 32-jährige Haupttäter beim so genannten Neumarkter Gleismord hat sich im Gefängnis in Nürnberg das Leben genommen. Das bestätigt die stellvertretende Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Nürnberg, Dr. Susann Barisch.

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Im März war der 32-Jährige nach einer wochenlangen Hauptverhandlung wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden: Mit zwei weiteren Männern hatte er im April 2024 in Neumarkt einen bewusstlosen Mann zum Sterben auf die Bahngleise gelegt. Das Opfer wurde in der Folge von einem Zug überrollt und getötet.

Zwei Mordfälle, zwei Tote in der JVA in Amberg und Nürnberg und viele offene Fragen. Wieder hat sich ein Gefangener in einem bayerischen Gefängnis das Leben genommen. Mehr dazu lesen Sie hier: Wieder Suizid in einer JVA: Parallelen zum geplatzten Mordprozess um tote Bestatterin in Amberg

Am vergangenen Donnerstag fanden nun Bedienstete der JVA Nürnberg den 32-Jährigen bei der morgendlichen Unversehrtheitskontrolle um 5.55 Uhr in seinem Haftraum, einer Einzelzelle, leblos auf. Bis dahin sei der Mann völlig unauffällig gewesen, sagt Barisch, es seien keine Anzeichen für Suizidgefahr zu erkennen gewesen.

Unter besonderer psychologischer Beobachtung

Weltweit ist Suizid die häufigste Todesursache in Gefängnissen. Deswegen gebe es in den Haftanstalten Präventionskonzepte – so auch in Nürnberg. Nach einer Verurteilung befänden sich die Menschen in einer belastenden Situation, hätten Zeit, sich mit ihrer Straftat auseinanderzusetzen, erläutert die stellvertretende JVA-Leiterin weiter.

Eine lebenslange Haft sei die härteste Strafe, die das Gesetz ermöglicht. Gerade auch deswegen sei der 32-Jährige direkt nach der Verurteilung einem Arzt vorgestellt worden und in psychologischer Betreuung gestanden. Niemand habe bei ihm Suizidabsichten bemerkt, sonst hätte man den Mann besonders beobachtet, erläutert Barisch.

Laut Heike Klotzbücher, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg, werde nun – wie bei allen unnatürlichen Todesfällen – ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet und eine Obduktion vorgenommen. Wie berichtet, hatten der 32-Jährige und die zwei weiteren Angeklagten Revision gegen das Urteil vom März eingelegt. Laut Kotzbücher läuft das Verfahren noch.

Hilfe bei Depressionen

Anmerkung der Redaktion: Im Normalfall berichten Medien nicht über Suizidfälle. In diesem besonderen Fall tut es unser Medienhaus wegen des besonderen öffentlichen Interesses. Menschen, die an Depressionen leiden, sind nicht allein. Kostenfreie und anonyme Hilfe bieten die Telefonseelsorge unter (08 00) 1 11 01 11, der Krisendienst Oberpfalz unter der Nummer (08 00) 6 55 30 00 sowie in dringenden Fällen die Notrufnummer 112.