Nach Mord am Bahnhof Neumarkt: Angeklagte akzeptieren Urteil nicht

Eine Woche nach dem Urteil im Neumarkter Gleismord-Fall gegen drei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niederen Beweggründen ist der Richterspruch noch nicht rechtskräftig. Alle drei Angeklagten haben Revision eingelegt, teilte Gerichtssprecherin Tina Haase am Donnerstag mit.
Nun könnte das Urteil noch einmal überprüft werden. Das Landgericht hatte festgestellt, dass die drei Männer am 4. April 2024 einen wehrlosen 48-Jährigen nahe des Neumarkter Bahnhofs auf die Gleise gelegt haben, der dann von einem Güterzug überrollt und getötet wurde.
Der Haupttäter war zu lebenslanger Haft verurteilt worden, die beiden anderen Männer zu 13 und neun Jahren Freiheitsstrafe.