Mordversuch an der Tankstelle: Erstes Urteil im Fall Hemau gefallen

Von André Baumgarten · 15. Oktober 2025 um 19:00

Neun Monate Gefängnis wegen unterlassener Hilfeleistung – ist das ein erster Wegweiser für den Mammut-Prozess um die Bluttat an einer Tankstelle? Das Landgericht in Regensburg blieb mit dem Strafmaß deutlich unter der Forderung der Anklage. Ob der Schuldspruch rechtskräftig wird, ist offen.

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Wegen versuchten Mordes stehen seit Februar elf Männer in Regensburg vor Gericht. Sie sollen im November 2023 an einer Tankstelle in Hemau zwei Brüder fast totgeschlagen haben. Nun ist das erste Urteil gefallen: Die Jugendkammer des Landgerichts sprach einen 32-Jährigen wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig und blieb damit deutlich unter der Forderung der Anklage. Der Schuldspruch könnte Strahlkraft auf das laufende Mammut-Verfahren gegen die übrigen zehn Angeklagten haben.

Was sich an jenem Abend an der Hemauer Tankstelle abgespielt hat, skizzierte die Vorsitzende Richterin Knott in ihrer Urteilsbegründung, ohne dabei aber Namen zu nennen. Bei einem Treffen auf dem Volksfestplatz seien „in aufgebrachter Stimmung“ mehrere Leute mit drei Autos zusammengetroffen. In einem Telefonat, das vorwiegend auf bulgarisch geführt wurde, wären dann die Worte „Peter tot“ gefallen.

Opfer kämpfen bis heute mit Spätfolgen

Danach habe sich die Gruppe auf den Weg zu der Tankstelle gemacht, wo „mindestens fünf Personen“ unvermittelt „mit Eisenstangen und möglicherweise auch Baseballschläger“ die Brüder „zu Boden geprügelt“ hätten. Gezielt sei dabei „überwiegend auf Kopf und Oberkörper“ geschlagen worden, so Knott. Die beiden Opfer hätten so ihre lebensbedrohlichen Verletzungen erlitten. Was Ärzte den Brüdern später attestierten, referierte die Richterin ebenso, wie das, was ihnen als Spätfolgen bis heute blieb.

Der Mann auf der Anklagebank, dessen Verfahren nach mehreren Ausbrüchen wegen psychotischer Schübe abgetrennt und einzeln weiterverhandelt wurde, war nach Überzeugung der Kammer dabei. Ob der 32-Jährige allerdings wusste wer „Peter“ ist, dem nach Streit in der Firma damals eine Abreibung zuteil werden sollte, und dass der Plan war, ihn zu töten, habe sich nicht feststellen lassen. Fakt sei, dass er im näheren Umfeld dabeistand und die Tat beobachtete, aber nicht eingriff oder half.

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Dazu hätte er die Chance gehabt, zumal er wahrgenommen hatte, dass die zwei Brüder schwer verletzt auf der Straße liegend zurückgelassen wurden. „Es wäre ihm möglich und auch zumutbar gewesen“, so Knott, nicht zu flüchten und Erste Hilfe zu leisten oder den Rettungsdienst zu alarmieren. Das habe er jedoch nicht getan. Neun Monate Freiheitsstrafe verhängte das Gericht dafür – ohne Bewährung. Obgleich man sowohl die Einlassungen, als auch die Einsicht und sein persönliches Bedauern, das er den Nebenklägern aussprach, erheblich zu seinen Gunsten gewertet hatte.

Entschädigung für lange U-Haft steht an

Der Angeklagte verfolgte die Urteilsbegründung aufmerksam, senkte nur ab und an den Blick. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Nichtanzeigen geplanter Straftaten zwei Jahre und zehn Monate gefordert; sein Strafverteidiger Claus Burghoff dagegen einen Freispruch. Ob das Urteil rechtskräftig wird, blieb gestern offen. Dafür haben beide Parteien eine Woche Zeit. Absitzen muss der 32-Jährige die Strafe jedoch nicht. Er hat länger als neun Monate in U-Haft verbracht und wird deshalb entschädigt.

Die Jugendkammer des Landgericht hat im Mammut-Prozess gegen zehn weitere Männer zwischenzeitlich weitere Verhandlungstermine bis ins neue Jahr angesetzt. Nach jüngsten Planungen könnte demnach Ende Januar das Urteil fallen.