Bluttat von Hemau: Staatsanwalt muss in Mammut-Prozess selbst in den Zeugenstand

Der Vertreter der Anklage hat gegen zehn wegen versuchten Mordes angeklagte Männer ausgesagt. Er berichtete von dem, was ein früher Mitangeklagter im Parallel-Verfahren erklärt hatte. Ein baldiges Ende im Prozess am Landgericht Regensburg ist nicht in Sicht – die neue Terminplanung reicht bis Ende Januar.
Im Mammut-Prozess um die Bluttat von Hemau hat gestern der Ankläger die Seiten gewechselt – der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft musste als Zeuge aussagen. Damit ist die Jugendkammer am Landgericht einem Antrag der Nebenklage nachgekommen. Es geht um die Aussagen eines ehemals Mitangeklagten wegen versuchten Mordes an zwei Brüdern. Im parallel laufenden Verfahren hatte der sich zur Sache eingelassen. Bei einer Gutachterin soll er zudem Namen genannt haben.
An jenem verhängnisvollen Tag im November 2023 sollen sich die Angeklagten mit den Brüdern an der Tankstelle verabredet haben. Vorausgegangen war wohl ein Streit unter Arbeitskollegen, mit dem die beiden am Ende teils lebensgefährlich verletzten Männer gar nichts zu tun hatten. Sie sollen einem Bekannten zu Hilfe und offenbar so zwischen die Fronten gekommen sein. Am Tatort in Hemau soll damals mit Eisenstangen und Baseballschlägern auf sie eingeprügelt worden sein, als sie auch schon zu Boden gegangen waren. Die Geschädigten kämpfen bis heute mit den Folgen der Tat.
Nach Morddrohungen gegen Ermittler abgetrennt
Fünf der ursprünglich elf Angeklagten in dem Fall sitzen bis heute in U-Haft – seit weit über eineinhalb Jahren. Sie waren Tage nach der Tat gefasst oder später von Zielfahndern in Osteuropa ausgemacht und ausgeliefert worden. Einem in Nordrhein-Westfalen festgenommenen Mann kommt im Prozess nun eine besondere Stellung zu. Gegen ihn wird nach mehreren Ausbrüchen samt wüster Morddrohungen gegen den Chefermittler extra weiterverhandelt. In seinem Verfahren soll noch im Oktober das Urteil fallen – nachdem er sich Anfang September über seine Verteidiger erklärt hatte.

Deshalb hatten Dagmar Ciccotti und Christina Dinesen, die Anwältinnen der als Nebenkläger auftretenden Opfer, beantragt, den ehemals Mitangeklagten, den Staatsanwalt sowie eine Sachverständige als Zeugen anzuhören. Die Diskussion darüber hatte zum Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin geführt, der nach Auskunft einer Gerichtssprecherin aber „als unbegründet zurückgewiesen wurde“. Bestätigt hat sich auch, dass im Mammut-Prozess bis Ende Januar mit weiteren Terminen geplant wird.
Sagt ehemals Mitangeklagter (32) wirklich aus?
Dem Antrag der Nebenklage geht die Jugendkammer jedoch nach. Und deshalb musste nun der Staatsanwalt aussagen. Ein nicht alltäglicher Vorgang, zumal der Jurist in beiden Verfahren die Anklage vertritt. Möglich ist das laut Strafprozessordnung – allerdings hat es Folgen: Was er selbst als Zeuge aussagte, darf der Staatsanwalt nicht im Plädoyer verwenden. Am Prozess im Fall Hemau nehmen aber meist zwei Vertreter der Anklagebehörde teil. Zudem soll der ehemals Mitangeklagte als Zeuge geladen werden. Er dürfte, solange sein eigenes Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, aber die Auskunft verweigern.
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Anders ist das bei der Sachverständigen, der gegenüber der 32-Jährige in Gesprächen wohl auch die Namen anderer Tatbeteiligter genannt haben soll – zum Teil jener Männer, die noch immer in U-Haft sitzen. Die Aussage dieser renommierten Gutachterin ist für Anfang Oktober bereits verbindlich terminiert.