Cannabis lindert Antons (19) Lust auf Alkohol – denn sonst „wird er zum Monster“

Von André Baumgarten · 29. September 2025 um 17:00

Zwei Jahre Hafterfahrung hat ein Regensburger mit gerade einmal 19 Jahren. Eine zerstörte Scheibe in einem Vereinsheim hätte ihn fast zurück hinter Gitter gebracht. Wegen der schwierigen Umstände im Leben gab es trotzdem eine letzte Chance für ihn.

Mit nur 17 Jahren muss Anton T. (Name geändert) ins Gefängnis. Drei Jahre lautet das Urteil, das Jugendrichter Ehrl nur auszugsweise verliest: Was den Jugendlichen damals in den Knast brachte, ist eine ganze Litanei – quasi das Strafgesetzbuch einmal rauf und runter. Bedrohungen, Missbrauch von Notrufen, Angriffe auf Polizeibeamte, Vortäuschen von Straftaten, Körperverletzungen in zig Fällen, dazu Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Verbreitung von Kinderpornografie.

Das Hauptproblem allerdings, das wurde im Prozess für dem Jugendschöffengericht klar, ist Alkohol, denn „dann wird er zum Monster“, sagt eine Betreuerin. Sie kennt und arbeitet mit Anton seit er „fast noch Kind war“. Alkohol gepaart mit der Wut sowie seine Sehnsucht nach Liebe und Anerkennung, die der junge Mann ohne Elternhaus in sich trägt, eine unheilvolle Kombination. Nur wenn er Sport macht, kann er das besser kompensieren, berichtet sie.

Keinerlei eigene Erinnerung an die Tat

An das, was den heute 19-Jährigen wieder vor Gericht brachte, fehlen ihm die Erinnerungen. Er spricht leise, als er von drei bis vier Bier an jenem Tag erzählt. Dazu, dass ihm der Konsum laut Bewährungsauflagen untersagt ist, fällt ihm nichts ein. Schulterzucken. Aber es sei das einzige Mal gewesen, setzt er zu einem Erklärungsversuch an. Was genau kurz zuvor im Richterzimmer besprochen wurde, weiß er nicht. Verteidigerin Prabhlin Sidhu hatte das kurze Rechtsgespräch ohne Deal angeregt.

Richter Ehrl wird deutlicher: „So kommen wir nicht weiter“, mahnt er Offenheit an. „Wir wissen, dass es Probleme gibt“, aber man sei gewillt, Lösungen zu finden. Dazu müsse der Angeklagte aber offen reden. Das Eis scheint da gebrochen: Cannabis, dass er gegen Schlafstörungen verschrieben bekommt, lindere seine Lust auf Alkohol, erklärt Anton. Termine bei der Suchtberatung „hab ich halt vergessen“, sucht er nach Ausflüchten. Mit der Tagesklinik habe es nicht geklappt, da man clean sein muss – auch ärztliche Verordnungen zählen nicht.

Wenn er was getrunken hat, dann wird er zum Monster.

Die Betreuerin sagte vor Gericht aus

Also lebt der junge Mann im Anschluss an seine Haftentlassung im Februar 2025 in den Tag hinein. Die Jobsuche läuft eher halbherzig. Spaß findet er beim Kicken im Verein, macht das auch sehr verlässlich. Es scheint die einzige Form von Anerkennung zu sein, die er findet, und so sehr sucht. So etwas wie ein Elternhaus kennt der 19-Jährige nicht, der seit seinem sechsten Lebensjahr in Heimen lebt. Die Regensburger Einrichtung, in der es ebenfalls schon massive Probleme gab, nimmt ihn sogar zurück. Seitdem geht es aufwärts – bis im April der Rückfall kommt.

Im Norden der Stadt besucht er damals ein Vereinsheim, benimmt sich angetrunken aber daneben und fliegt raus – nachdem er pöbelt und sogar ein Messer vorzeigt. Zweimal muss die Polizei anrücken, nachdem er rausgeschmissen wird. Doch er kehrt zurück und wirft erst eine Bierflasche in die Scheibe der Tür und zertrümmert sie danach mit der Faust. Gleich zu Prozessbeginn hat Anton das gestanden. Als ein Vereinsmitglied aussagt, entschuldigt er sich, versichert sogar, für den Schaden (rund 120 Euro) aufkommen zu wollen. Eigentlich also eine Lappalie – wäre nicht die massive Vorverurteilung.

Das ist eine Chance, die so halb verdient ist. Normalerweise geht es für Bewährungsversager sofort zurück in den Knast.

Jugendrichter Ehrl

Dass es nach der Entlassung auf Bewährung „nicht so super funktioniert“ hat, liegt auf der Hand. Richter Ehrl hat dafür auch eine Erklärung: Anton war „zu wenig darauf vorbereitet, wie es nach der Haft weitergeht.“ Das sieht Strafverteidigerin Sidhu genauso. Dass der 19-Jährige erneut zur Flasche griff und straffällig wurde, sei „wenig überraschend“. Eine erneute Jugendstrafe, wie sie die Anklage fordert, sieht sie aber nicht. Vielmehr brauche es ein noch engeres Korsett, das dem jungen Mann endlich Struktur gebe. Das empfehlen auch Jugendgerichtshilfe und Bewährungshelferin.

Ausreichend Hilfe ist nun da

Letztlich schließt sich das Schöffengericht dem an. 120 Arbeitsstunden in nur vier Monaten lautet das Urteil. Wenngleich Ehrl keinen Zweifel lässt: „Normalerweise geht es in solchen Fällen sofort zurück in den Knast.“ Aber man wolle ihm helfen und schaue sich ein halbes Jahr an, was der 19-Jährige nun daraus mache. Hilfe habe er genug, er müsse aber auch die Baustellen (die Sucht) angehen. Und: „Sie sind der Einzige, der darüber entscheidet, wo die Reise hingeht.“