Überraschung im Mammut-Prozess: Wird Ex-Mitangeklagter zum zweiten Kronzeugen im Fall Hemau?

Von André Baumgarten · 5. September 2025 um 18:36

Zehn Männer stehen wegen versuchten Mordes an einer Tankstelle in Hemau im Landkreis Regensburg vor Gericht. Ein elfter Angeklagter in einem Extra-Verfahren. Dort hat sich der 32-Jährige nun zu dem Fall geäußert und am Dienstag wohl Namen genannt. Ein Antrag der Nebenklage dazu mündete in einem neuen Befangenheitsantrag.

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Im Prozess um die als Mordversuch angeklagte Bluttat an einer Tankstelle im November 2023 könnte die Aussage eines früheren Mitangeklagten neue Fahrt bringen. Gegen diesen Mann wird nach der Sommerpause in einem eigenen Verfahren parallel zum selben Fall ebenfalls weiterverhandelt. Dort hat der 32-Jährige sich geäußert und bei einer Gutachterin Namen genannt. Die Nebenklage hat ihn, ein Gutachtern und auch den Staatsanwalt nun als Zeuge benannt.

Mit wüsten Morddrohungen gegen den Chefermittler im Fall Hemau war dieser Mann im Mammut-Prozess aufgefallen – mehrfach rastete er aus. Deshalb wurde sein Verfahren wegen vorläufiger Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt. Der Prozess gegen die übrigen zehn Angeklagten, von denen nur mehr fünf in U-Haft sind, lief weiter. Gestern der Paukenschlag: Die Nebenklage will den 32-Jährigen, der einst mit den anderen auf der Anklagebank saß, und die psychiatrische Sachverständige Susanne Lausch als Zeugen hören. Denn zu ihr soll der Mann gesagt haben, was damals vorgefallen ist und wer dabei war. Dass das so richtig ist, was Lausch in ihrem Gutachten notierte, hatte er im Parallel-Prozess bestätigt.

Nicht nur die Verteidigung schien überrascht

Der Antrag von Rechtsanwältin Dagmar Ciccotti schien nicht nur die Verteidigung zu überraschen, obgleich die am Dienstag, als die Einlassung und das Gutachten Thema waren, Prozessbeobachter in den Zuhörerreihen hatten. Rechtsanwältin Christina Dinesen, die den zweiten der Brüder vertritt, die bei der Bluttat in Hemau teils lebensgefährlich verletzt wurden, schloss sich dem Antrag an. Auch der Vertreter der Anklage wurde darin als Zeuge benannt.

Ob es dazu kommt, blieb am Freitag jedoch offen: Nach zwei Unterbrechungen und kurzer Diskussion um Fristen für Stellungnahmen kündigte Vorsitzende Richterin Knott an, weitere Prozesstermine bis Januar planen zu wollen. Begründet hatte sie das auch mit einer „Spitze“, wie es Strafverteidiger Stephan Kuhn später nannte, dass der Verteidigung offenbar nicht so sehr an einem schnellen Ende gelegen wäre – „wenn das nicht in ihrem Interesse ist, mir ist es egal“, sagte sie. Das Ganze mündete in einem erneuten Befangenheitsantrag.

Ärger um Einlassung des Ex-Mitangeklagten

Kuhn sah nämlich die Regeln eines fairen Verfahren verletzt und sprach von „Waffengleichheit“, die nicht mehr gegeben sei. Denn: Über „Existenz und Inhalt einer Einlassung“ müsse die Verteidigung Kenntnis haben. Das Gericht dürfe verteidigungsrelevante Tatsachen nicht vorenthalten und habe die Pflicht, neue, verfahrensbezogene Assekte „zugänglich zu machen“. Dem sei die Richterin aber nicht nachgekommen. Die Besorgnis der Befangenheit seine Mandanten begründe die Aussage, „warum sollte ich eine Einlassung aus einem anderen Verfahren einführen“. Das hatte Knott zuvor gesagt.

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Wie es in dem Verfahren nun weitergeht, wird sich am 15. September zeigen. Dann wird der Mammut-Prozess fortgesetzt. Ob da über den zweiten Befangenheitsantrag schon entschieden ist, blieb offen. Der erste war von den übrigen Mitgliedern der Jugendkammer einst abgelehnt worden.