Saftige Quittung für eine „saudumme Idee“: Fake-Polizisten in Regensburg vor Gericht

Von André Baumgarten · 1. September 2025 um 18:07

Mit Blaulicht auf einem 3er-BMW kontrollieren zwei 19-Jährige im September 2024 einen Radfahrer in Regensburg. Der Student zeigt die jungen Männer bei der echten Polizei an. Im Prozess wollen sie von nichts mehr wissen – sie kassieren eine harte Strafe und deutliche Worte von der Jugendrichterin.

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Schnittig zieht ein dunkler BMW mit Blaulicht auf dem Dach an einem Radler vorbei. Der 21-Jährige schöpft schnell Verdacht, dass mit den zwei vermeintlichen Zivilpolizisten, die ihn vor gut einem Jahr im Weinweg „rausziehen“, irgendwas nicht stimmen kann. Als er die Dienstausweise sehen will und dann ein anderes Auto anhält, hauen sie ab. Von Jugendrichterin Wimmer gab es nun die Quittung für die beiden 19 Jahre alten Möchtegern-Polizisten und den „sehr dämlichen“ Plan und dessen „stümperhafte Ausführung“.

Es ist ein Mittwochabend im September vergangenen Jahres, als ein Regensburger Student mit dem E-Bike zu seiner Freundin fahren will. Im Weinweg endet die Fahrt jäh. Gegen 22.30 Uhr wird er von einem 3er-BMW gestoppt – quer stellt sich das Auto vor ihn und blockiert die Straße im Westen der Stadt. „Das Rücklicht fehlt, Zivilpolizei“, schallt es aus dem offenen Fenster des Wagens, ehe die Insassen aussteigen.

Rad-Kontrolle „wie von der echten Polizei“

Dem 21-Jährigen, der damals kontrolliert werden soll, fällt gleich das „Amazon-Blaulicht“ auf, wie er am Montag vor Gericht aussagt. Dazu die beiden viel zu jungen Männer, die dann aus dem Wagen aussteigen. Und die jugendliche Sprache, mit der sie reden, „aggressiv, aber nicht so fachlich wie Beamte“. Wenngleich er zuvor „rausgezogen“ worden sei, „wie von der echten Polizei“. Noch dazu will er einen der Angeklagten vom Sehen kennen. Er deutet auf den Schmächtigeren, der mit Anwältin Christin Kiener vor Gericht sitzt.

Der 19-Jährige lässt erst seine Verteidigerin reden – und alles bestreiten. Dann spricht er selbst sehr ausführlich. Es habe an jenem Abend im Weinweg eine brenzliche Situation gegeben. Sein Freund, der neben ihm auf der Anklagebank Platz genommen hat, habe wegen des Radlers eine Vollbremsung machen müssen. Man habe dann mit dem diskutiert und sei seiner Wege gefahren. An Details erinnert er sich kaum, weder, wo man denn hinwollte, noch, was genau gesprochen wurde.

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Genauso läuft es bei seinem Freund, der ohne Anwalt vor Gericht erscheint. Er bestreitet die Tat ebenso. Auch er bleibt viele Antworten auf Fragen der Richterin schuldig: Beispielsweise, warum er behauptete, nicht mit dem Auto da zu sein, als die echte Polizei ihn kurz nach der Tat in der Arbeit aufsuchte. Die Beamten hatten seinen BMW auf dem Supermarkt-Parkplatz da freilich längst gesichtet.

Blaulicht fand sich bei einer Durchsuchung des Wagens am Ende keins. Dafür identifizierte der Radfahrer die zwei 19-Jährigen auf Lichtbildern bei der Polizei – zwar nicht mit Sicherheit, aber er konnte alle anderen in der Mappe ausschließen. Schon bei der Anzeige hatte er die zwei jungen Männer gut beschrieben. Alles passte und wies am Ende nur auf die Jungs auf der Anklagebank hin.

Jugendrichterin hat keinerlei Zweifel am Zeugen

Das sah auch die Jugendrichterin am Regensburger Amtsgericht so und verurteilte beide wegen Amtsanmaßung. Was die Angeklagten aussagten, seien nicht anderes als Schutzbehauptungen. Der Zeuge hingegen habe bis auf zwei Kleinigkeiten alles so geschildert wie vor einem Jahr bei der Polizei. Und er hatte von Anfang an Details parat, die es „nicht gebraucht hätte für eine erfundene Geschichte“, so Wimmer.

Mutig nannte die Richterin es, dass die beiden 19-Jährigen sogar Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe nicht wahrnahmen. Auch zu ihren persönlichen Daten verweigerten sie im Prozess jede Auskunft. In den Genuss des milderen Jugendstrafrechts kamen sie dennoch: Allein deshalb, weil es „schon sehr dämlich“ war, sich als Polizisten auszugeben. Erwachsene, ohne Reifeverzögerungen, die man zu ihren Gunsten annehmen müsse, kämen viel seltener auf so eine „saudumme Idee“.

Die stümperhafte Ausführung zeigt allein, dass es tatsächlich eine Spontan-Tat und eine Jugendverfehlung war.

Jugendrichterin Wimmer

1000 Euro muss jeder der beiden binnen vier Monaten an den Kontakt e.V. in Regensburg bezahlen, zudem haben sie die Gerichtskosten tragen – am Ende also ein richtig teurer Spaß für die jungen Männer. Begleichen sie ihre Rechnung nicht, sofern das Urteil rechtskräftig wird, droht ihnen Jugendarrest. Das gab die Richterin den beiden Fake-Polizisten direkt mit auf den Weg.