Mammut-Prozess macht Sommerpause – Bluttat von Hemau doch kein versuchter Mord?

Von André Baumgarten · 31. Juli 2025 um 19:00

Die Jugendkammer hat einen rechtlichen Hinweis für die Verteidiger gegeben und sieht die Beweisaufnahme im Mammut-Prozess um die Bluttat von Hemau (Landkreis Regensburg) als abgeschlossen. Ob nach der einmonatigen Pause direkt plädiert wird, muss sich zeigen. Die Anwälte haben eine Frist gesetzt bekommen. Parallel läuft nun auch der Prozess gegen einen elften Mann weiter.

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Seit Februar arbeitet das Landgericht auf, was am 6. November 2023 an einer Tankstelle in Hemau (Landkreis Regensburg) passiert ist. Nach über 30 Verhandlungstagen scheint sich der Mammut-Prozess dem Ende zuzuneigen. Vorerst geht es im August in Sommerpause, doch schon Anfang September könnte plädiert werden. Das kündigte die Jugendkammer nun an und positionierte sich.

Bis auf einen der ursprünglich elf Angeklagten, saßen zu Prozessstart alle in U-Haft. Vier Haftbefehle hatte das Gericht mangels dringenden Tatverdachts dann aufgehoben. Gegen einen 32-Jährigen musste das Verfahren nach mehreren Ausrastern zudem abgetrennt werden. Seit gut einer Woche wird gegen ihn aber parallel wieder weiterverhandelt – in einem gesonderten Prozess, aber vor denselben Richterinnen.

Drohen fünf Angeklagten nun deutlich mildere Strafen?

Die Staatsanwaltschaft wirft allen Männern gemeinschaftlich versuchten Mord vor. Sie sollen an jenem Abend im Herbst 2023 an einer Tankstelle in Hemau zwei Brüder mit Eisenstangen und Baseballschlägern fast totgeschlagen haben. Nur fünf Angeklagte sitzen deshalb noch in Untersuchungshaft – ihnen drohen empfindliche Strafen. Allerdings womöglich mildere als zunächst angenommen. Darauf deutet die jüngste Einordnung des Landgerichts hin.

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Am Donnerstag (31. Juli) gab die Jugendkammer einen bereits länger erwarteten rechtlichen Hinweis: Die Bluttat von Hemau könnte als versuchter Totschlag oder sogar gefährliche Körperverletzung geahndet werden statt als versuchter Mord. Das teilte die Vorsitzende Richterin mit. Drei Angeklagten drohe zudem nur eine Strafe wegen Nichtanzeigens von geplanten Straftaten oder unterlassener Hilfeleistung. Das betrifft auch die beiden jungen Männer, die als erste aus der U-Haft freikamen.

Die Reihen der Polizeibeamten, die den Mammut-Prozess am Landgericht in Regensburg absichern, haben sich gelichtet. Nur noch fünf Angeklagte sind in U-Haft. - Foto: Baumgarten

Das Gericht stellte den Verteidigern eine Frist bis 29. August, um weitere Beweisanträge zu stellen. „Wir wären jetzt mit unserer Beweisaufnahme soweit am Ende“, ergänzte die Vorsitzende. Sollten keine Anträge von den Anwälten kommen, könnten ab 5. September die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beginnen. Ab 15. September wären die Verteidiger dran.

Bis zu fünf Tage für Plädoyers der Verteidigung

Den Start würde dann Strafverteidiger Johannes Büttner machen, der sozusagen den „Kronzeugen“ vertritt – im Prozess hatte sein Mandant geschwiegen, aber bei der Kripo ausgepackt und da Namen genannt. Auch den des mutmaßlichen Haupttäters, den Prof. Dr. Jan Bockemühl und Christoph Schima vertreten. Sie wären als Zweite an der Reihe. Vier bis fünf Tage sollten nach Ansicht der Kammer dafür nötig sein.

Fortgesetzt wird der Mammut-Prozess zur Bluttat von Hemau am 1. September.