Freispruch für Ex-Klinikarzt in Kelheim: „Es braucht Zeit, das zu realisieren“

Von André Baumgarten · 30. Juli 2025 um 20:48

Das Urteil gegen einen in Regensburg wegen Mordes angeklagten Mediziner war mit Spannung erwartet worden: Das Schwurgericht fand in der komplexen Begründung deutliche Worte – die wohl bei Ärzten in ganz Deutschland nachhallen dürften.

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„Unserem Mandanten fällt ein Stein vom Herzen“, kommentieren die Verteidiger des Mannes das Ende im Prozess gegen den Arzt, dem die Anklagen Mordes an einem Patienten durch eine Morphin-Überdosis zur Last gelegt hatte. Von den Vorwürfen wurde er nun freigesprochen. Was die Dokumentation durch Mediziner und auch die Kommunikation mit Angehörigen betrifft, könnte das Urteil „ein sehr großes Echo auslösen“,so Anwalt Dr. Georg Karl.

Als sich um 13.38 Uhr die Tür zu Sitzungssaal 104 im Regensburger Landgericht öffnet, ist die Luft im Vorraum fast zum Schneiden. Der Andrang ist groß. Im weißen Hemd und hellgrünen Anzug steht der freigesprochene Arzt mit den Verteidigern Dr. Philip Schelling und Dr. Georg Karl an der Anklagebank. Seine Hände legt der Mediziner auf die Stuhllehne, fast so, als brauche er doch etwas Halt – obwohl doch auch der Staatsanwalt für ihn einen Freispruch gefordert hatte.

Nebenkläger sind sichtlich erleichtert

Als Vorsitzender Richter Thomas Polnik um exakt 15.16 Uhr die erlösenden Worte „...wird freigesprochen“ sagt, sind im Zuhörerraum nur ganz wenige Plätze frei. Emotionale Reaktionen gibt es keine. Auch nicht am Ende der 49-minütigen, juristisch äußerst komplexen Erläuterung des Urteils. Einzig den Angehörigen des 79-Jährigen, dessen Tod im Kelheimer Krankenhaus im Prozess vorm Landgericht in Regensburg in allen Details beleuchtet wurde, ist Erleichterung anzusehen – sie lächeln und scheinen froh zu sein, dass es endlich vorbei ist.

Die Familie des schwer kranken Patienten belastet die Ungewissheit, warum der Senior im Juli 2022 starb, bis heute. Das hat Nebenklageanwalt Dr. Oliver Schreiber in seinem Plädoyer hervorgehoben. Antworten auf die aus seiner Sicht „vielen offenen Fragen, die bleiben“, hat das Schwurgericht mit dem Urteil gegeben. Darin griff Polnik das auf, was Schreiber angeführt hatte: die versäumte Abstimmung zur Umstellung auf eine palliative Behandlung und eine genauere Dokumentation, womit sich der Mediziner hätte „selbst einiges ersparen können“.

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Erspart bleibt den Ex-Klinikarzt, der erst Ende Juni nach 420 Tagen in U-Haft wieder freikam, die Rückkehr ins Gefängnis. Folgt man die Ausführungen von Polnik, aber nur um ein Haar. Denn: Die Änderung des Therapieziels war nach der Überzeugung der Kammer aus den vom Ex-Klinikarzt dokumentierten Gründen nicht gerechtfertigt. Am Ende aus ganz anderen Gründen aber doch „lege artis“, also medizinisch nach den Regeln der Kunst.

Polnik nahm Bezug auf eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der bereits 2012 festgelegt hatte, dass einem solchen Behandlungsabbruch eine sorgfältige Prüfung vorausgehen muss. Im Kelheimer Fall sei nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme jedoch auf Basis einer Verdachts- oder Arbeitsdiagnose entschieden worden. Ob andere Ärzte an jenem Tag mitentschieden, wie der Mediziner in dem Prozess betonte, spiele dafür letztlich auch gar keine Rolle.

Gericht erkennt klare Versäumnisse

Zudem habe der freigesprochene Arzt zwar eine Angehörige informiert, dass der Patient sterben werde, aber nicht erklärt, warum die kurative Behandlung beendet und auf Palliativmedizin umgestellt wird. Die für den Schritt nötige Zustimmung des Verwandten, der die Vorsorgevollmacht hatte, habe er allerdings nicht eingeholt. Es habe, so der Vorsitzende Richter deutlich, im konkreten Fall also Versäumnisse gegeben, die juristisch grundsätzlich als versuchter Mord strafbar wären.

Das Landgericht kam dennoch zu einem Freispruch, weil zu Gunsten des Mediziners davon ausgegangen werden müsse, dass die Angehörigen die Entscheidung mitgetragen und der Therapiezieländerung zugestimmt hätten. Der Patient hätte wohl nicht in ein selbstbestimmtes Leben zurückkehren können, wie er es Jahre zuvor als Wille in einer Patientenverfügung klar definiert hatte.

Die Verteidiger zogen im gemeinsamen Statement Bilanz: Es lägen „viele schwere Monate auch in U-Haft hinter ihm“, die ihr Mandant nun verarbeiten müsste. Die Arbeit und zahllose privat beauftragte Gutachten hätten sich aber gelohnt. „Es braucht Zeit, das zu realisieren – im Ergebnis ist er natürlich hochzufrieden und glücklich.“ Der Prozess zeige und lehre, Dokumentation und auch Kommunikation mit Angehörigen sei für Ärzte „forensisch wichtig, um so ein Verfahren zu verhindern“. Das sei eine wichtige Absicherung für jeden Mediziner, der „so eine schwerwiegende Entscheidung trifft“.