Wende nach 420 Tagen: Kelheimer Ex-Klinikarzt ist frei – Schwurgericht setzt Haftbefehl außer Vollzug

Im Kelheimer Krankenhaus stirbt 2022 ein Patient (79). Seine Behandlung mit Morphin war korrekt und gerechtfertigt, sagte ein neuer, vom Regensburger Landgericht beauftragter Gutachter. Der renommierte Mediziner der LMU in München stützte die These der Verteidigung. Am Rande des Prozesses wurde klar: Gegen eine Krankenschwester, die als Hauptbelastungszeugin gilt, wird nun ebenfalls ermittelt.
Seit Mitte Februar muss sich ein Ex-Klinikarzt in Regensburg wegen Mordes vor Gericht verantworten. Laut der Anklage soll er im Juli vor drei Jahren in Kelheim einen 79-jährigen Patienten durch eine zu hohe Dosis Morphin ermordet haben. Zu diesem Schluss war die Staatsanwaltschaft auf Basis eines Gutachtens der Münchener Rechtsmedizin gekommen. Doch das ist in dem Aufsehen erregenden Prozess längst vom Tisch. Mehrere privat beauftragte Sachverständige hatten diesen und weitere Aspekte des besagten Gutachtens widerlegt. Die Gerichtsmediziner aus München mussten sich mehrfach berichtigen. Dennoch saß der Ex-Klinikarzt weiter in Untersuchungshaft. Seit nunmehr 420 Tagen.
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Im Verfahren vor dem Schwurgericht ging es zuletzt nur noch um die Frage, ob der Wechsel zur palliativen Behandlung medizinisch auch gerechtfertigt war. Diese Änderung des Therapieziels hatte der Angeklagte für den schwer vorerkrankten Patienten, der wochenlang auf der Kelheimer Intensivstation behandelt wurde, angeordnet. Denn: Wäre das nicht gerechtfertigt gewesen, so die letzte Sicht des Regensburger Schwurgerichts auf den Fall, wäre das noch immer versuchter Mord.
Therapieziel-Änderung „war medizinisch gerechtfertigt“
Drei vor den Strafverteidigern Dr. Georg Karl und Dr. Philip Schelling beauftragte Spezialisten aus Regensburg, Frankfurt und Würzburg hatten die Position des Angeklagten zuletzt bestätigt. Gutachter Nummer sieben, den Vorsitzender Richter Thomas Polnik beauftragt hatte, brachte nun die Wende für den Angeklagten: Prof. Dr. Bernhard Zwißler, Direktor der Klinik für Anästesiologie am Münchener Klinikum Großhadern, kam zu dem klaren Schluss: Nach Sichtung und Auswertung der Unterlagen sei die Dokumentation des Angeklagten zwar „etwas widersprüchlich“, doch das ändere „nichts an der Grundaussage: Die Therapiezieländerung war medizinisch auf jeden Fall gerechtfertigt“.

Nicht alles wäre „eins zu eins objektivierbar“, was auch vom Angeklagten dokumentiert wurde, so sein Fazit. Dennoch sei das „medizinische Bild, das sich uns bietet“, klar. Zwißler widersprach zudem der Einschätzung einer renommierten Palliativmedizinerin, die Teil des dreiköpfigen Teams der Rechtsmedizin war. Sie hatte die einst vom Angeklagten angeordnete Morphin-Dosis von 20 Milligramm als zu hoch bezeichnet. Prof. Dr. Patrick Meybohm, ein Privatgutachter aus Würzburg, der Anfang Juni im Prozess zu Wort kam, nannte das sogar „Quatsch“. Es wäre laut seinen Worten „ein Behandlungsfehler, mit zu niedriger Dosis zu starten“.
Behandlung „lege artis“ – ganz nach den Regeln der Kunst
Dieser Einschätzung schloss sich auch Prof. Dr. Zwißler aus München an. Morphin sei die erste Wahl und könne laut den Empfehlungen auch „primär ohne Höchstdosis“ verabreicht werden. Im Fall des 79-jährigen Patienten in Kelheim müsse außerdem berücksichtigt werden, dass dieser lange Zeit unter „sehr hoher Opioid-Dosierung“ gestanden haben. Die prophylaktische (also höher dosierte) Gabe wäre, so Zwißler deutlich, „durchaus angemessen“ und „lege artis“, also eindeutig nach den Regeln der medizinischen Kunst. Auf Intensiv- sei das eben anders als auf Palliativstationen.
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Soll heißen: Die Behandlung des kurz nach Mitternacht am 9. Juli 2022 verstorbenen Patienten war aus Sicht des Sachverständigen korrekt. Die Konsequenz aus dieser Einschätzung zog das Landgericht direkt nach der Mittagspause, rund eineinhalb Stunden nach dem Ende der Vernehmung des Gutachters: Um 13.40 Uhr setzte der Vorsitzende Richter Polnik den Haftbefehl gegen den früheren Kelheimer Klinikarzt unter Auflagen außer Vollzug.
Eine abschließende Bewertung des Ganzen wolle sich das Gericht aber für das Urteil vorbehalten, erklärte der Vorsitzende Richter. Auch der Vertreter der Anklage hatte zuvor keine Gründe für eine U-Haft mehr gesehen. Der Prozess um den Tod des schwer kranken Seniors im Kelheimer Krankenhaus wird am 7. Juli fortgesetzt. Für 15. Juli könnte, sofern keine neuen Beweisanträge kämen, plädiert werden. Ein Urteil in dem Fall soll aus terminlichen Gründen erst Ende Juli oder Anfang August fallen, hieß es.
Ermittlungen gegen die Hauptbelastungszeugin laufen
Wie am Rande des Prozesses nun klar wurde, ermittelt die Kripo mittlerweile gegen eine Krankenschwester der Klinik. Diese hatte einst die Ermittlungen in Gang gebracht, dann aber vor Gericht zur Sache geschwiegen, um sich nicht selbst zu belasten. Die Ehefrau des Angeklagten hatte zuvor ihrem Ärger Luft gemacht und Klarheit gefordert: Dass deren Aussagen bei der Kripo überhaupt ernst genommen wurden, verstehe sie bis heute nicht. Und: Diese Frau habe „nicht nur die 40 Milligramm Morphin verabreicht, sondern sich so auch noch als Arzt aufgespielt“.
Die Verteidigung des Ex-Klinikarztes hatte im Zuge des Prozesses formell sogar Strafantrag gegen sie gestellt. Staatsanwalt Dr. Büchele, der Vertreter der Anklage, bestätigte daraufhin, dass „ein Verfahren gegen diese Frau anhängig ist“. Mehr wolle er in öffentlicher Hauptverhandlung aber dazu nicht sagen.