Kein Ende im Prozess gegen wegen Mordes angeklagten Klinikarzt

Von André Baumgarten · 14. Mai 2025 um 19:48

Zum Tod eines Patienten (79) im Kelheimer Krankenhaus liegt ein neues Gutachten vor. Die Verteidigung bringt zudem Dokumente ins Spiel, die bislang keiner kennt, auch das Schwurgericht in Regensburg nicht. Auch der Angeklagte meldete sich zu Wort.

Der Tod eines Patienten in einem Kelheimer Krankenhaus beschäftigt weiter das Landgericht in Regensburg. Angeklagt ist ein Klinikarzt, der den Senior mit Morphin ermordet haben soll. Rechtsmediziner sagen, er habe den Tod des 79-Jährigen zu verantworten, zwei Privatgutachter sehen das gegenteilig. Nun liegt ein neues Gutachten vor und weitere sind beantragt. Die Verteidigung hat zudem neue, bislang unbekannte Unterlagen in dem Fall erhalten. Wie das Gericht damit umgeht, blieb offen – klar ist aber, es könnte sehr wahrscheinlich weit über die Zusatztermine bis Ende Juli hinaus weitergehen im Prozess.

Die Anklage der Regensburger Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner zur Last, den schwer kranken Mann durch eine ärztliche Entscheidung „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ getötet zu haben. Wochenlang war der Patient zuvor auf der Intensivstation behandelt worden. Dass das Medikament zum Tode führte, ist mittlerweile vom Tisch.

Im Wesentlichen geht es in dem Prozess noch um die Frage, ob der Wechsel zu einer Palliativbehandlung medizinisch gerechtfertigt war. Dazu hatte das Regensburger Schwurgericht bereits klar gemacht, dass dann noch immer eine Verurteilung wegen versuchten Mordes infrage käme. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten blieb weiter in Kraft.

Neue Belege, die noch keiner kennt?

Neue Dokumente zur Patientenakte des 79-Jährigen lassen Strafverteidiger Dr. Georg Karl nun an den Grundlagen zweifeln. Es handele sich um Unterlagen, die auch dem Gericht vorenthalten worden seien, nach seiner Ansicht aber neue, andere Fragen an bereits gehörte Zeugen aufwerfen würden. Die seien so „unter falschen Vorzeichen befragt“ worden.

Anfangs war die Frage, ob jemand mit Absicht was Falsches getan hat. Nun aber geht es um medizinrechtliche Fragen.

Dr. Georg Karl, Strafverteidiger

Zudem, so der Rechtsanwalt weiter, sei das neu vorliegende Material dazu geeignet, Zweifel an der Richtigkeit von Eintragungen in der Patientenakte zu schüren. Karl sprach von einem „falschen Licht“, unter dem der Prozess daher bislang geführt worden sei. Es wäre laut den Belegen nämlich schon vor dem angeklagten Tattag klar und dokumentiert gewesen, dass dem Patienten nicht mehr zu helfen gewesen war.

Die beiden Anwälte des angeklagten Mediziner besprechen sich vor der Fortsetzung vor dem Sitzungssaal des Landgerichts. - Foto: Baumgarten

Co-Verteidiger Dr. Philip Schelling hatte zuvor argumentiert, dass die für ein Urteil wesentlichen Tatsachen und Informationen gerade nicht vorlägen, wie Schwurgerichtsvorsitzender Thomas Polnik an einem früheren Prozesstag gemeint hatte. Ein dritter von der Verteidigung beauftragter Gutachter habe anhand der Akten und der neuen Dokumente „die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen“.

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Würde der Angeklagte dafür verurteilt, hätte das laut Prof. Dr. Patrick Meybohm vom Uniklinikum Würzburg Auswirkungen auf die Arbeit aller Intensivmediziner deutschlandweit. Was dieser Gutachter in seiner Bewertung festgestellt habe, sei „entscheidungserheblich“, so der Anwalt. Und: Meybohm bezweifle, ob es bei dem Patienten in Kelheim eine Behandlungspflicht gab – wäre das eben nicht der Fall, könne man sich laut Bundesgerichtshof auch gar nicht strafbar machen.

Verfahren wird wohl zur Gutachterschlacht

Es kommt – wie erwartet – offenbar zu einer Schlacht der Sachverständigen. Mehrere neue Gutachten beantragte die Verteidigung gestern, ehe der Angeklagte und dessen Ehefrau selbst erneut das Wort ergriffen. „Das ist mittlerweile ein Riesen-Skandal“, sagte sie mit Blick auf das Verfahren. Ihr Mann sei „unschuldig in U-Haft“, weil der Rechtsmediziner, der seit zig Jahren aus der Intensivmedizin raus und aus ihrer Sicht nicht neutral sei, „jeden in die Irre geführt“ habe. Chefärzte dreier renommierter Uni-Kliniken hätten sich geäußert und ihm den Rücken gestärkt, so der angeklagte Klinikarzt. Die nun 379 Tage in U-Haft würden ihn zunehmend belasten.

Es kann doch nicht sein, dass so jemand Ärzte einfach so ins Gefängnis bringt.

Die Ehefrau des Angeklagten machte ihrem Ärger über die Arbeit eines Rechtsmediziners Luft.

Vorsitzender Richter Polnik entgegnete darauf, dass eine „große Menge an neuen Informationen“ vorliege. Diesen Input werde das Schwurgericht abarbeiten. „Aber das geht nicht von jetzt auf gleich.“ Aktuell plant das Landgericht mit weiteren Terminen bis zum 24. Juni. Dass diese drei Prozesstage ausreichen, erscheint aktuell aber mehr als fraglich.