Kripobeamter (60) aus Regensburg steht als Angeklagter selbst vor Gericht

Ein Rauschgift-Ermittler soll einen jungen Iraker im Verhör geschlagen haben – als dieser sein Handy als Beweismittel zerstörte. Der Polizist bestreitet die Vorwürfe vehement. Eine junge BKA-Praktikantin hatte den Fall in Regensburg gemeldet.
Was geschah im Sommer 2023 in einem Vernehmungszimmer der Regensburger Kripo? Ein Verdächtiger, der wegen Raubes, Drogenhandels und versuchten Totschlags verhört wurde, soll von einem Ermittler mehrfach geschlagen worden sein. So schilderte es eine frühere Polizeipraktikantin, die mittlerweile als Kommissarin am Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet. Der 60-jährige Kripobeamte, der deshalb nun vor Gericht steht, will einen einzigen Schockschlag gesetzt haben, um die Zerstörung eines wichtigen Beweismittels zu verhindern.
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Der erfahrene Rauschgift-Ermittler muss sich wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Ursprünglich hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl erlassen, gegen den Strafverteidiger Helmut Mörtl aber Einspruch eingelegt hatte. Schon am Strafbefehl störte sich der Anwalt, wie er betonte. Denn sein Mandant habe sogar eine angebotene Einstellung gegen eine Geldauflage abgelehnt und stattdessen auf eine Anklage gedrängt – um gegen diese vorgehen zu können.
War das Handeln des Beamten alternativlos?
Auf „merkwürdige Weise“ sei das aus seiner Sicht aber „vorbeigeschmuggelt“ worden. Dem Kripobeamten wäre damit die Chance genommen worden, ein öffentliches Verfahren zu verhindern. Denn: Sein Mandant habe stets bestritten, mehrfach zugeschlagen zu haben. Es sei nur ein „Schockschlag“ gesetzt worden, um den damals Beschuldigten zu hindern, sein Handy (ein Beweismittel in einem anderen Fall) zu zerstören. Das Handeln des Beamten sei „alternativlos“ gewesen, zumal der Iraker erhebliche Verletzungen von Messerstichen gehabt habe. „Es wäre unverantwortlich gewesen, mit ihm um das Handy zu raufen“, so Mörtl.
Der Fall, um den es in besagter Vernehmung ging, hatte in Regensburg große Schlagzeilen produziert: Nach einer wilden Messerstecherei bei einem aus dem Ruder gelaufenen Drogendeal am 27. Juni 2023 waren vier Syrer und zwei Iraker als Verdächtige ausgemacht worden. Das Quartett kam wegen versuchten Mordes vor Gericht, das Duo auf der anderen Seite für bewaffnetes Handeltreiben mit Drogen. Doch sie schwiegen, es gab keine Beweise – und so wurden alle sechs am Ende freigesprochen.
Am Tag nach der Messerstecherei war ein 25-Jähriger bei der Kripo vernommen worden. Vom nun angeklagten Ermittler. Der hatte das Handy des Mannes sichten wollen, wofür aber ein Code nötig gewesen wäre. Statt den einzugeben, riss der Iraker dem Kripobeamten das Gerät aber aus der Hand und zerbrach es. Es konnte danach wohl nicht mehr ausgelesen werden. Um genau diesen Moment dreht sich im Prozess vor dem Regensburger Amtsgericht alles.
Denn eine junge Praktikantin berichtet nach dem Verhör von mehreren Schlägen des Ermittlers gegen den Iraker. Eine Polizeiangestellte, die einst das Protokoll tippte, wollte und will dagegen davon nichts wissen. Wegen des Bildschirms habe sie nichts sehen können, es wäre „nix Außergewöhnliches gewesen“, sagte sie am Freitag aus. Doch warum sollte die Augenzeugin nicht die Wahrheit sagen? Zumal die jetzt 22-Jährige mittlerweile selbst Kriminalkommissarin beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden ist.
Erinnern ist ein sehr kreativer Prozess. Ich gehe davon aus, dass es das erste Mal war, dass diese Kollegin im Dienst unmittelbaren Zwang gesehen hat.
Helmut Mörtl, Strafverteidiger
Auf Nachfragen von Amtsrichterin Hischa gab die junge Frau an, sich heute an „mindestens einen Schlag“ zu erinnern. Dass es nur einer war, schloss sie explizit aus. Sie sprach im Anschluss mit einem anderen Praktikanten und bat einen Dozenten der BKA-Hochschule um Rat. So gelangten die Infos von höchster Stelle zur Kripo-Leitung in Regensburg. Beiden Vertrauten erzählte sie laut Aktenvermerken dasselbe. Unmittelbar nach dem Vorfall bemühte sich das BKA um eine zeitnahe Versetzung. Den Rest ihres Praktikums absolvierte die 22-Jährige in Oberbayern.
Geschädigter Iraker erschien nicht als Zeuge
Allerdings, und das betonte Verteidiger Mörtl mehrfach, hatte der Iraker ebenfalls nur von „einer Ohrfeige“ gesprochen. Eine Erklärung, warum selbst der Geschädigte in seiner Aussage bei der Polizei nur von einem Schlag sprach, hatte sie nicht. „Ich habe das anders wahrgenommen“, betonte sie. „So wie ich es in der Aussage gesagt habe, stimmt es.“ Später erklärte sie allerdings auf Mörtls Nachfrage, „ob es mehrere waren, kann ich nicht sagen.“ Ob sie damit nur ihre heutigen Erinnerungen meinte, blieb allerdings offen.
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Eine Entscheidung zur angeklagten Körperverletzung im Amt gegen den Ermittler gibt es bislang nicht. Das Amtsgericht will vorerst weitere Zeugen hören. Sofern die Polizei den Iraker noch findet – er erschien ohne Entschuldigung nicht zum Termin am Freitag und war zunächst nicht auffindbar – soll auch er noch angehört werden. Der Prozess wird deshalb kommende Woche wie geplant fortgesetzt, notfalls mit einem weiteren, dritten Verhandlungstag.