Urteil gefallen: Waffendealer (32) aus Regensburg muss sechs Jahre in Haft

Das Landgericht spricht einen Mann aus Regensburg und drei Mitangeklagten schuldig. Sie boten der Kripo kiloweise Rauschgift sowie Schusswaffen an, wie sie im Prozess teils gestanden. Der Zugriff führte die Kripo auch nach Kelheim und Langquaid.
Mehrmals trifft sich Sinan B. (Name geändert) mit potenziellen Kunden – dafür wählt der 32-Jährige unauffällige Orte. Ganz bewusst. Denn das, was er an den Mann bringen will, hat es in sich: Plastiksprengstoff, Sturmgewehre der Marke Kalaschnikow, Pistolen und Drogen. Doch wer sowas verkaufen will, bleibt nicht lang unter dem Radar. In diesem Fall saß B. mit verdeckten Ermittlern am Tisch, die seine Kunden nur mimten. Im Juli 2024 griffen die zu und nahmen den Regensburger Waffendealer und drei Mittäter fest. Nun ist das Urteil gefallen.
Telefonate wurden mitgeschnitten
In den Fokus geriet der Türke, der als Kopf eines Quartetts agierte, durch einen Drogenpaten aus Schwaben. Der hatte im Raum Dillingen im großen Stil mit Rauschgift gehandelt, war längere Zeit im Fokus Augsburger Drogenfahnder und wurde im Dezember 2023 verhaftet. Unmittelbar zuvor wollte genau dieser Mann bei Sinan B. bis zu 30 Makarovs bestellen, halbautomatische Pistolen aus russischer Herstellung. Dreimal telefonierten beide, wie Mitschnitte abgehörter Telefonate eindrucksvoll zeigten.
Wenngleich man in Kreisen wie diesen natürlich kryptisch und verklausuliert spricht. Es geht um das „Schwarze“ oder „Spielzeuge“, womit Waffen gemeint sind, um „Kerne“ (Munition) oder eben „Weißes“ für Kokain und „Braunes“ für Heroin. Die Drogen besorgen B. und seine Komplizen sich bei Lieferanten in Holland. Dorthin fährt der 32-Jährige auch selbst, offiziell natürlich zum „Tee“, wie die Deals umschrieben werden. In Chats, die auf sichergestellten Handys ausgelesen werden konnten, ist von Zurückhaltung nichts zu merken. Scheinbar fühlt man sich hier sicher: Es werden offen Videos von Drogenpaketen verschickt oder Aufnahmen geteilt, auf denen Hände mit Schusswaffen hantieren oder gar in Sandhaufen schießen.

Wie tief Sinan B. ins Drogen- und Waffengeschäft verstrickt war und wie gut seine Kontakte zur Organisierten Kriminalität wirklich gewesen sind, bleibt jedoch sein Geheimnis. Angesichts wohl erdrückender Beweise, die Regensburger Ermittler in monatelanger Arbeit zusammengetragen haben, gestand der 32-Jährige im Prozess und machte reinen Tisch. Der Regensburger mit türkischen Wurzeln machte zuvor einen Deal mit der achten Strafkammer am Landgericht.
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Die Voraussetzungen, die Vorsitzender Richter Oliver Wagner für eine niedrigere Haftstrafe definierte, erfüllte er auf seine Art: B. nahm über seine Strafverteidiger Shervin Ameri und Lea Matner alle Schuld auf sich, ordnete die Rolle des Finanziers der Deals aus Langquaid ein, stellte aber auch klar, dass er allein der Boss gewesen sei. Ein mitangeklagter 27-Jähriger aus Kelheim wäre Kurier gewesen, ein weiterer Regensburger (28) habe ihn aus Freundschaft gefahren – auch zu den Treffen mit verdeckten Ermittlern.
Am Ende doch nur kleine Amateure?
Die Strafen für die Mittäter fielen milde aus: Besagter Fahrer kam mit acht Monaten auf Bewährung davon, für den Kurier gab es drei Jahre und drei Monate und für den Mann, der das Geld beisteuerte, zwei Jahre und neun Monate Gefängnis. Für Sinan B. verhängte das Landgericht sechs Jahre Haft. Nicht zuletzt, wie Richter Wagner erläuterte, wegen der am Ende doch recht amateurhaften Umsetzung, die im Prozess zutage trat. Dem Urteil hätte die Kammer aber das Geständnis von B. zugrunde gelegt.
Das Geschäft mit dem Paten aus Dillingen war am Ende kein Teil der Anklage mehr. Das Verfahren wurde dahingehend eingestellt. Verurteilt wurden die Verkäufe von zwei Pistolen und einen Revolver, die laut Landeskriminalamt Bayern schussfähig waren. Diese Waffen hatten die Täter an verdeckte Ermittler geliefert. Dazu wurden rund 1,5 Kilogramm Crystal Meth, Heroin und Kokain gekauft, aber nur teils übergeben.
Rechtskräftig ist der Schuldspruch wegen Einfuhr und auch Handeltreiben mit Schusswaffen und Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen für zwei der vier Verurteilten aber bislang noch nicht. Sie haben über ihre Anwälte nämlich Revision einlegen lassen. Gut möglich, dass der Bundesgerichtshof in diesem Fall das letzte Wort spricht. Bis dahin dürften allerdings noch einige Monate vergehen.