Flucht nach Bagatell-Unfall: Wollte Lehrer (45) jungen Musiker mit Absicht überfahren?

Von André Baumgarten · 8. Mai 2025 um 05:00

Raste ein Jeep im Februar 2024 nach einem Unfall mitten in Regensburg davon und überrollte fast einen Mann? Die laut Zeugen spektakuläre Flucht am Arnulfsplatz brachte den Fahrer wegen eines Verbrechens vor den Richter. Der sprach am Ende allerdings ein überraschendes Urteil.

Zum ersten Mal in seinem Leben war ein Lehrer aus Nordrhein-Westfalen im Februar vergangenen Jahres in Regensburg. Weil er am Arnulfsplatz damals einen Audi touchierte, führte ihn sein zweiter Besuch direkt auf die Anklagebank. Er sollte sich für ein Verbrechen verantworten. Mit aufheulendem Motor soll er den Unfallgegner fast überfahren haben und danach geflüchtet sein, sagten Zeugen.

Statt, wie damals für ein Treffen mit zwei Freunden, kam der Angeklagte diesmal mit seiner Anwältin. Denn der Vorfall vom 10. Februar, den zahlreiche Augenzeugen live beobachtet hatten, wurde von der Staatsanwaltschaft als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, versuchte gefährliche Körperverletzung, Nötigung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eingestuft. Angeklagt war der Fall zum Schöffengericht, das für Straferwartungen von über zwei Jahren zuständig ist.

Jeep-Fahrer will nichts bemerkt haben

Eine Tatsache, die der 45-Jährige scheinbar nicht so recht verstehen konnte. Er wollte vom Unfall beim Zurücksetzen nichts mitbekommen haben, ließ er seine Anwältin erklären. Um Textnachrichten der zwei Freunde lesen zu können, war er auf der Rückseite des Theaters in eine Parklücke gefahren. Dass der Geschädigte, an dessen Audi gut 2700 Euro Schaden entstanden, schräg vor seinem Auto darauf wartete, um die Personalien und Versicherungsdaten auszutauschen, will er ebenso wenig bemerkt haben. „Da war niemand in der Nähe meines Autos“, betonte er.

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Zeugen, die nach dem Unfall auf die Situation aufmerksam geworden waren, berichteten vor Gericht vom „beherzten Sprung des jungen Mannes“, als der ziegelrote Jeep plötzlich davonraste. Ein Ehepaar blieb gar „ein bisschen schockiert“ zurück. „Ich dachte, der überfährt den jetzt“, schilderte die Frau. Ihr Mann erinnerte sich, zuvor den immer wieder aufheulenden Motor gehört zu haben, „um den anderen einzuschüchtern“, wie er vermutete. Womöglich täuschten sie ihre Erinnerungen aber.

Denn der 25-Jährige, dessen Audi damals beschädigt wurde, stellte die Situation als mehr oder weniger harmlos dar. Er sei etwas versetzt zum Jeep gestanden, habe auch einen Schritt zur Seite machen müssen – wirklich gefährlich aber scheint ihm das Ganze nicht vorgekommen zu sein. Der Angeklagte sei „unvermittelt und relativ zügig weggefahren“, sagte er. Einen Blickkontakt habe es davor aber nicht gegeben. Ob der 45-Jährige ihn wahrgenommen hatte, konnte er nicht sagen.

Gutachterin analysiert Unfall ganz genau

Offenbar war der Lehrer so abgelenkt, dass er ob seines Handys und der Suche nach dem Ort des Treffens überhaupt nichts von dem, was um ihn herum geschah, mitbekommen hatte. Dass ihm schon der Anstoß am Audi nicht entgangen sein kann, vermochte eine Unfall-Sachverständige nicht festzustellen. Aus technischer Sicht sei angesichts der Spuren „nicht sicher nachweisbar“, dass es für ihn bemerkbar war. Ob die Schäden am Audi überhaupt vom Jeep verursachte wurden, ließ sie offen. Die Bilder der Polizei aus NRW seien zu schlecht.

Dass der 45-Jährige das Auto hinter sich touchierte, sah das Schöffengericht am Ende als erwiesen an. Aber es machte aus Richter Killingers sicht „schlichtweg überhaupt keinen Sinn“, zu flüchten. Der Angeklagte hätte damit rechnen müssen, dass Zeugen am Arnulfsplatz alles gesehen haben. Entgegen der Argumentation der Anklage, die eine Verurteilung zu 120 Tagessätzen forderte, wurde der Lehrer freigesprochen. Von einem Verbrechen waren alle Seiten bereits in der Beweisaufnahme abgerückt.

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Eine Fahrlässigkeit sei zwar gegeben, wäre laut höchstrichterlicher Rechtssprechung aber in genau diesem Fall nicht anwendbar – vielmehr ausgeschlossen. Denn das der 45-Jährige sein Auto als Waffe benutzen wollte, habe sich nicht bestätigt. Daher sei das Ganze lediglich ein Vergehen, was als Ordnungswidrigkeit hätte geahndet werden können. Dafür wäre es fast 15 Monate nach besagtem Vorfall aber viel zu spät. Nach drei Monaten „ist das verjährt“.

Steht 45-Jährigem zweiter Prozess bevor?

Alle Kosten des Verfahrens, auch die des Angeklagten, muss daher die Staatskasse tragen. Der 45-Jährige konnte als unbescholtener Bürger wieder zurück in die Heimat nach Nordrhein-Westfalen aufbrechen. Zumindest vorerst – ob die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch in Berufung geht, ist offen.