Im Mordprozess gegen Kelheimer Klinikarzt bleibt vorerst alles offen

Der Mediziner, der in Regensburg wegen Mordes vor Gericht steht, bleibt in U-Haft. Das Landgericht weist den Befangenheitsantrag gegen die Rechtsmediziner zurück. Ein Urteil in dem Fall wird aber erst später fallen – das Schwurgericht positionierte sich aber.
Dass in einem Kelheimer Krankenhaus ein Patient gestorben ist, weil ihm ein Arzt Morphin gespritzt hat, scheint vom Tisch zu sein. Frei ist der Mediziner, der sich in Regensburg wegen Mordes verantworten muss, aber nicht. Das Schwurgericht lehnte am Freitag die Entscheidung auf Aufhebung des Haftbefehls ab.
Stattdessen kam ein rechtlicher Hinweis, das auch versuchter Mord in Betracht käme, wofür selbst mit Milderungen eine hohe Strafe drohen würde. Ob es soweit kommt, ist aber völlig offen – der Prozess muss jetzt in die Verlängerung.
Der Angeklagte steht aktuell auch wegen des Todes einer jungen Krankenschwester vor Gericht. In dem Prozess wurde bereits plädiert: Dabei ging es um ein Telefonat und viele Fragezeichen
Grundlage der Mordanklage gegen den Klinikarzt ist, dass er im Juli 2022 die Gabe von Morphin bei dem schwer kranken Patienten angeordnet und damit „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ den Tod des 79-Jährigen verursacht haben soll.
Am Montag war es im Prozess zum Showdown der Gutachter gekommen – am Ende revidierten die Rechtsmediziner ihre ersten Einschätzungen überraschend, führten dafür aber ein mögliches Multiorgan-Versagen an, das zum Tod geführt haben könnte.
Löste Blutgerinnsel in einer Beinvene den Tod aus?
Am Freitag hatten nun erneut zwei Sachverständige der Verteidigung das Wort: Die hatten bereits im Vorfeld Zweifel an der Todesursache angemeldet, die der Anklage zugrunde lag.
Per Video in den Sitzungssaal des Landgerichts zugeschaltet, erklärte Prof. Dr. Dr. Kai Zacharowski vom Uniklinikum in Frankfurt am Main: Im konkreten Fall sehe er das Morphin „nicht als zusätzlichen Spieler bei der Todesursache – das würde ich ausschließen“. Eine Lungenembolie – ausgelöst durch ein Blutgerinnsel in einer Beinvene des Patienten – sei aus seiner Sicht die „allerwahrscheinlichste Ursache“ für den Tod des 79-jährigen Seniors.
Wie Prof. Dr. Thomas Bein, jahrelang als Ärztlicher Leiter für Intensivmedizin an der Regensburger Uniklinik tätig, betonte, blieben Venenthrombosen „als Todesursache häufig unentdeckt“. Studien würden belegen, dass bis zu 27 Prozent klinisch nicht erkannt würden.
Gemäß der gängigen Risikobewertung schätze er den im Kelheimer Krankenhaus Verstorbenen zudem als „Höchst-Risikopatienten“ ein. Eine Umlagerung gegen 23.30 Uhr und eine Ablösung des Gerinnsels in Kombination mit dem schlechten Allgemeinzustand des 79-Jährigen führte nach seiner Meinung zur und „innerhalb von 20 Minuten zum Schock und zum Herzstillstand“. Im Zuge des Prozesses waren teils fragwürdige Zustände in dem Krankenhaus zutage getreten.
Lesen Sie zu diesem Fall auch: Mordprozess gegen Arzt – Angehörige von gestorbenem Patienten (79) sagten in Regensburg aus
Die Anwälte des angeklagten Klinikarztes, Dr. Georg Karl und Dr. Philip Schelling, hatten am Montag einen Befangenheitsantrag gegen die Rechtsmediziner gestellt. Diesen wies das Schwurgericht jedoch zurück. Es stehe fest, dass deren Gutachten als Gemeinschaftswerk entstanden sei.
Wer wann was zu Gesicht bekommen habe, sei unbedeutend. Letztlich seien alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt worden. An Strafverteidiger Karl gewandt betonte Vorsitzender Richter Thomas Polnik, dass die inhaltliche Verwertbarkeit des Gutachtens der Rechtsmedizin der abschließenden Beweiswürdigung durch die Kammer des Landgerichts vorbehalten sei.
Rechtlicher Hinweis vom Gericht: Versuchter Mord
Statt einer vor allem von den Angehörigen erhofften Aufhebung des Haftbefehls, erteilte das Schwurgericht einen rechtlichen Hinweis. Dazu sind die Richter verpflichtet – um der Verteidigung die Möglichkeit zu geben, sich darauf anzupassen. Stehe Morphin als Todesursache nicht zweifelsfrei fest, käme laut Polnik noch versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung infrage. „Bei Nachweis der übrigen Voraussetzungen“, wie er betonte.
Für einen versuchten Mord wird ausschlaggebend sein, ob das Gericht in dem Fall einen bedingten Tötungsvorsatz sieht – heißt, dass der Angeklagte wusste, dass die Morphingabe beim Patienten zum Tod führen kann, und er das dennoch in Kauf nahm. Auch ein Freispruch ist nach dem rechtlichen Hinweis aber nicht ausgeschlossen, wie Landgerichtssprecherin Ruth Koller sagte.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Gutachten kam zu spät – Intensivtäter (21) aus Regensburg ist ohne Prozess frei
Der wichtigste Aspekt in der Abwägung der Richter dürfte wohl sein, ob sich der Zustand des 79-Jährigen am mutmaßlichen Tattag im Juli 2022 so verschlechtert hatte, dass es keine Heilung mehr gab und nur noch eine palliative (schmerzlindernde) Begleitung angezeigt war.
Also ob die Änderung des sogenannten Therapieziels „etwas ist, was dem Angeklagten nicht zum Vorwurf gemacht werden kann“, wie es Polnik formulierte. Die medizinische Situation an jenem Tag „ist die Frage“, erklärte er. Wie sich das Landgericht genau zu dieser Fragen positioniert, blieb aber offen.
Zuvor hatte Polnik angeregt, die Bewertungen der „Fülle von Fachinfos“, die vorliegen, zu kennen – sprich: Die Plädoyers von Anklage und Verteidigung demnächst zu hören, sofern aus deren Sicht alles Nötige dafür vorliege. Zusätzliche Infos bräuchte es aus Sicht der Kammer nicht. Wie viele der Fragen, die Anwalt Karl ansprach, offen bleiben, soll am Montag geklärt werden. „Vielleicht können wir ja doch in dem einen oder anderen Punkt helfen“, so Polnik.
Ehefrau des Angeklagten meldet sich selbst zu Wort
Klar ist indes, dass der Prozess nicht wie geplant am 11. April endet. Weitere Termine in der Woche vor Ostern sind laut Polnik nötig. Ihrer Enttäuschung, dass der angeklagte Arzt nicht freikam, hatte die Ehefrau am Freitag zweimal Luft gemacht. Sie sitzt als Verfahrensbeistand neben ihm auf der Anklagebank.
Zu revidierten Gutachten sprach sie von einer „Qual, wenn man das liest“. Wenn man sowas mitkriege, „als jemand, der auf einer Intensivstation oder in der Pflege arbeitet, da kriegt man Angst – dann können sie alle einsperren“.
