Mordanklage gegen Arzt: Leitender Oberarzt schildert fragwürdige Zustände in Krankenhaus

Der Tod ist allgegenwärtig in Krankenhäusern. Von jährlich mehr als 17 Millionen Patienten sterben etwa 450.000. Es verwunderte also niemanden bei der Fortsetzung des Mordprozesses gegen einen früheren Klinikarzt in Kelheim, dass sich kaum einer seiner Kollegen noch an den im Juli 2022 verstorbenen 79-jährigen Rentner Hans R. erinnern konnte.
Auf die konkreten Nachfragen des Schwurgerichts unter Vorsitz von Richter Thomas Polnik offenbarte ein leitender Oberarzt im Zeugenstand: Ob etwas dokumentiert wurde, wann etwas dokumentiert wurde und auch wer das tat – das scheint Zufall gewesen zu sein.
„Wäre schön gewesen“
Dabei sind diese Dokumentationen für einen 49-jährigen Ex-Klinikarzt wichtig: Er sitzt wegen des Todes von Hans R. seit April vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, er muss sich derzeit wegen Mordes verantworten. Sein bislang glückliches Familien- und sein bis dahin erfolgreiches Arbeitsleben steht auf dem Spiel.
Merklich nervös rutschte ein leitender Oberarzt auf dem Zeugenstuhl hin und her. Er sei von den vier Wochen, die Hans R. im Kelheimer Krankenhaus verbrachte, zwei Wochen selbst krank und deshalb nicht in der Klinik gewesen – er hatte Corona. Dass er dennoch in zahlreichen Einträgen in der Dokumentation über den Krankenverlauf des Patienten gegenzeichnete, scheint normal zu sein. „Diese Protokolle sind gefordert, man müsste sie auch jeden Tag machen, auch für die Abrechnung“, sagte der leitende Oberarzt dem Gericht.
Aber man könne ja sowohl das Datum als auch die Uhrzeit der Einträge nachträglich noch eingeben, so der Zeuge. Ein sogenanntes Weaning-Protokoll, das den Verlauf einer Beatmung dokumentiert, das habe man „leider damals noch nicht so genutzt“.
Immerhin geht es bei dem Verstorbenen um die Frage, ob er wider besseren medizinischen Wissens von einer Behandlung zur Heilung (kurativ) zu einer Palliativ-Behandlung, die das Sterben erträglich machen soll, umgestellt wurde.
Dem Arzt auf der Anklagebank wirft die Staatsanwaltschaft vor, eigenmächtig Morphin verabreicht und die Dosis auf 40 Milligramm pro Stunde so erhöht zu haben, dass der Patient daran starb. Weil er sich nicht wehren konnte, gehen die Ankläger vom Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit aus. So komplex der Fall ist, so erschütternd sind die Aussagen des leitenden Oberarztes im Zeugenstand: Werden die angebrochenen Morphinfläschchen dokumentiert? Das wusste er nicht genau. Wer entscheidet und wie und wann, ob man einen Patienten von kurativ auf palliativ umstellt? „Leider hatten wir damals noch keinen Bogen dafür“, sagte der Zeuge. Heute gebe es einen. Eine Erinnerung an den Mann hatte der leitende Oberarzt nicht, obwohl er nach vier Wochen Behandlung gestorben war. Der leitende Oberarzt hatte also nach Aktenlage dokumentierte, wie bei dem 79-jährigen behandelt wurde.
Ex-Chefarzt als Zeuge
Am Nachmittag sagte dann der frühere Chefarzt der Klinik aus. Er beschrieb, dass der Patient bereits ein hochwirksames Antibiotikum bekommen habe. „Das Leben, in das man die Patienten zurückholt, ist nicht das, das man seinen eigenen Angehörigen wünschen würde“, schilderte der Ex-Chefarzt. Für ihn sei also nachvollziehbar, dass der 79-Jährige am Ende seines Lebens stand. Erschüttert zeigte sich der Ex-Chefarzt, wieso erst drei Jahre nach dem Tod des Mannes jemand einen Mord beobachtet haben will – drei Jahre lang aber schwieg. Fraglich ist, ob diese Zeugin überhaupt vernommen werden kann. Zahlreiche Klinik-Mitarbeiter verweigern die Aussage, weil gegen sie selbst ermittelt wird.