Wende im Prozess gegen Kelheimer Klinikarzt? Eventuell kommt er am Freitag auf freien Fuß

Von Isolde Stöcker-Gietl · 2. April 2025 um 13:55

Das Landgericht Regensburg wird sich am Freitag mit einem Antrag zur Aufhebung des Haftbefehls beschäftigen. Im Prozess um den Tod eines 79-jährigen Klinikpatienten schüren zwei medizinische Gutachten im Auftrag der Verteidigung Zweifel an einer vorsätzlichen Tötung durch den Arzt.

Es war ein Prozesstag, wie ihn Strafverteidiger Dr. Georg Karl nach eigenen Worten „noch nie erlebt hat“. Im Prozess gegen einen früheren Oberarzt am Kelheimer Krankenhaus, der sich derzeit in zwei Verfahren wegen Mordverdachts und Aussetzung mit Todesfolge verantworten muss, gab es am Montag Applaus im Sitzungssaal. Der Grund: Die Zweifel an einer vorsätzlichen Täterschaft des Arztes in Bezug auf den Tod eines 79-jährigen Klinikpatienten scheinen größer zu werden. Die Verteidigung hat deshalb die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Eine Entscheidung dazu könnte am Freitag fallen.

Lesen Sie hier: Ein Telefonat und viele Fragezeichen

Zwei Privatgutachten, die die Verteidigung in Auftrag gegeben hatte, kommen zu dem Schluss, dass der Patient nicht an einer Atemdepression aufgrund einer Morphingabe verstarb, sondern eine Lungenembolie ursächlich war – ausgelöst durch eine Thrombose aufgrund der langen Liegezeit. Die vom Gericht bestellten Sachverständigen der Rechtsmedizin München korrigierten in Folge ihre Annahmen. Wegen der bereits zuvor angeordneten Beatmung sei eine Atemdepression ausgeschlossen, hieß es. Ein Organversagen im Zusammenhang mit der Morphingabe und weiteren Medikamenten könnte demnach aber zum Tod geführt haben. Obduktion und toxikologische Untersuchungen fand nicht statt. Die Gutachter arbeiteten auf Aktenbasis. Eine der Fragen vor Gericht: Lagen die Voraussetzungen für eine palliative Versorgung des Patienten vor.

Schriftgutachten entlastet Arzt

Zudem stellte ein Schriftgutachten fest, dass der angeklagte Arzt nicht der Urheber des Eintrags über die Erhöhung der Morphingabe in der Patientenakte war. Die Schrift unterscheide sich erheblich von zuvor getätigten Einträgen des Arztes. Die Verteidigung stellte Strafanzeige gegen eine Pflegekraft der Klinik wegen Urkundenfälschung, falscher Verdächtigung und versuchten oder vollendeten Totschlags. Die Frau schweigt bisher.

Lesen Sie hier: Wut und Tränen im Prozess

Laut Landgerichtssprecherin Dr. Britta Wankerl wird die Kammer unter Vorsitzendem Richter Thomas Polnik am Freitag noch einmal zwei Sachverständige vernehmen. Zudem würden Beweisanregungen und Anträge der Verteidigung behandelt. Auch der Antrag auf Freilassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft will das Gericht am Freitag erörtern.