Gutachten kam zu spät: Intensivtäter (21) aus Regensburg ist ohne Prozess frei

Von André Baumgarten · 3. April 2025 um 18:00

Trotz fünf offener Anklagen wegen Gewalttaten eines 21-Jährigen hebt das Amtsgericht in Regensburg zwei Haftbefehle auf – ohne eine Beweisaufnahme. Das Gutachten einer Sachverständigen lag zu spät vor. Nun muss der Prozess neu terminiert werden.

Fünf Anklagen hat ein junger Intensivtäter gesammelt. Acht verschiedene Tatbestände führt die Anklage auf, davon allein sechs Fälle von gefährlicher Körperverletzung. Dafür sollte dem vorbestraften 21-Jährigen nun der Prozess gemacht werden. Doch dieser endete jäh – und mit unerwartetem Ergebnis: Der Angeklagte, der offensichtlich ein gewaltiges Aggressionsproblem zu haben scheint, verließ das Amtsgericht in Regensburg gestern als freier Mann. Grund: Das Gutachten einer Sachverständigen lag zu spät vor.

Was dem jungen Mann vorgeworfen wird, könnte trotz Jugendstrafrecht für einige Jahre Gefängnis reichen: Im Juli 2022 sollen er und ein Mittäter beim Arcadensteg mit Fäusten auf einen anderen eingeprügelt sowie diesen getreten haben, als er schon zu Boden gegangen war. Im Januar 2023 soll es am Bahnhof zum Widerstand und tätlichen Angriffen gegen Bundespolizisten gekommen sein. Wie wenige der Intensivtäter von den Beamten hielt, soll er lauthals kundgetan haben.

Kontaktverbote, die ein Gericht anordnete, ignoriert

Anfang 2024 werden wieder die Regensburg Arcaden zum Tatort. Im Februar soll der 21-Jährige einen anderen zweimal hintereinander attackiert haben. In Nummer drei der insgesamt fünf Anklagen tauchen erstmals Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz auf. Kommt es zu Übergriffen in einer Partnerschaft können die Opfer gerichtlichen Schutz beantragen – das tat eine junge Frau. Der Angeklagte durfte ihr demnach nicht mehr näher als 200 Meter kommen und sie zudem nicht kontaktieren.

Hintergrund könnte ein Vorfall sein, den die Ermittler auf Oktober 2023 datieren. Dabei soll der junge Mann der Partnerin gegen deren Willen mit Gewalt eine Tablette Tilidin (ein starkes Schmerzmittel, das unter die Betäubungsmittelverordnung fällt) sowie eine Ecstasy-Pille eingeflößt haben. Mehrfach soll er die junge Frau danach geschlagen und getreten haben. Am Tag darauf eskalierte die Gewalt laut dieser Anklage erneut. In der Wohnung einer Bekannten soll der 21-Jährige sein Opfer attackiert, es an den Haaren nach draußen und es meterweit durch Stadtamhof gezerrt haben. Eine Freundin, die wohl zu Hilfe kommen wollte, kassierte dabei auch einen Faustschlag.

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Der Gewaltschutzbeschluss von Ende Februar 2024 scheint den Regensburger aber wenig interessiert zu haben. 14 Tage nach dem richterlichen Erlass soll er in der Wohnung, die er nicht mehr betreten durfte, randaliert haben. Einen nahen Angehörigen der Partnerin soll er beleidigt, eine andere wenige Tage später im Bus bestohlen und sie danach misshandelt haben, sogar mit dem Fuß auf den Kopf getreten haben. Drei Monate Untersuchungshaft, die kurz darauf folgten, lehrten den jungen Mann keine Zurückhaltung. Im Juni kam der Regensburger wieder frei.

Seit Anfang Oktober saß Angeklagter wieder in U-Haft

Offenbar war es trotz der Gewalt dann auch zu einer Versöhnung gekommen. Im August scheint sich das Paar in der Wohnung des Angeklagten getroffen zu haben – dokumentiert ist das, weil es erneut zu einem Übergriff gekommen sein soll. Dabei soll er neben Faustschlägen auch ihren Kopf auf den Boden und gegen eine Kommode geknallt und sie gewürgt haben. Nur zehn Tage später soll er die junge Frau in der Wohnung eines Bekannten erneut attackiert haben, sie als seinen Besitz bezeichnet und danach zehn Stufen eine Treppe hinunter gestoßen haben. Anfang Oktober klickten erneut die Handschellen und der junge Mann kam ins Gefängnis.

Fast 20 Minuten vergingen in Sitzungssaal 102 des Regensburger Justizgebäudes gestern, bis alle Anklagen verlesen waren. Strafverteidiger Tim Fischer, einer von drei Anwälten, die der 21-Jährige hat, regte zunächst ein Rechtsgespräch an. Als es eine Stunde später weiterging, fasste Richter Ehrl das Wesentliche zusammen: Ein in Auftrag gegebenes Gutachten sei erst am 31. März bei Gericht ein- und erst am Tag vor dem Prozess an die Verteidiger weitergegangen. Zu kurzfristig, weshalb Tim Fischer im Namen seiner Kollegen Peter Hofmann und Maximilian Keser eine Aussetzung beantragte.

„Wenn man es mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens ernst nimmt, führt kaum ein Weg an der Aussetzung vorbei.“

Richter Ehrl zur Begründung

Acht Minuten später erging der Beschluss des Jugendschöffengerichts. „Wenn man es mit dem Grundsatz des fairen Verfahren ernst meint“, so Ehrl, gebiete es die prozessuale Fürsorgepflicht, den Anwälten ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Der Prozess ist geplatzt. Mehr noch: Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte die Aufhebung der beiden Haftbefehle gegen den 21-Jährigen, der sich seit der Inhaftierung Anfang Oktober 2024 offenbar gut geführt hatte. „Das heißt für Sie nicht, dass es so weitergehen soll, wie es in den Anklageschriften drinsteht“, mahnte Richter Ehrl. Haftgründe würden nach wie vor bestehen.

Angesichts einer direkt anstehenden Haftprüfung blieb dem Gericht nichts anderes übrig: Der Intensivtäter kam sofort frei. Ob das bis zu einem neuen Prozesstermin und vor allem auch danach so bleibt, wird sich zeigen müssen.

Die Fußfessel, die der 21-Jährige bei seiner Vorführung mit zwei Polizisten noch trug, wurden ihm um 12.19 Uhr abgenommen. Foto: Baumgarten