Radfahrerin stirbt in Regensburg: Todesfahrer (28) wird neuer Prozess gemacht

Von André Baumgarten · 1. April 2025 um 17:00

Eine 21-jährige Frau hat im Januar 2023 einen tödlichen Unfall in der Adolf-Schmetzer-Straße in Regensburg mitansehen müssen. Was sie nun vor Gericht aussagte, wirbelt alles durcheinander. Das Landgericht beauftragt Nachermittlungen und will ein neues Unfallgutachten. Der Berufungsprozess wurde ausgesetzt.

Weil er im Januar 2023 eine Radlerin totgefahren hat, wurde ein 28-Jähriger im Sommer zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen ging der Unternehmer aus Regensburg aber in Berufung. Überraschend ist eine Augenzeugin aufgetaucht: Sie schilderte den Hergang völlig anders, als das, was zwei Sachverständige einst annahmen. Das Landgericht hat daher neue Ermittlungen in Auftrag gegeben. Der Prozess um den tödlichen Unfall in der Adolf-Schmetzer-Straße muss nun neu aufgerollt werden.

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Dass er sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat, ließ der Angeklagte erneut einräumen. Strafverteidiger Shervin Ameri übernahm das gestern für ihn, sprach von einem „Riesen-Unglücksfall“. Dass an jenem Tag, es war der 19. Januar 2023, die Geschwindigkeit weit überschritten wurde, stehe fest. Im E-SUV war ein EDR verbaut, ein spezielles System, das wie eine Black Box im Flugzeug alle Daten aufzeichnet.

Mann mit Elektro-SUV war viel zu schnell unterwegs

Knapp 82 km/h statt Tempo 50 war der Wagen des Angeklagten schnell, das Gaspedal bis zur Notbremsung voll durchgedrückt – 100 Prozent Beschleunigung. Die 49-Jährige auf den Fahrrad wurde beim Queren der an dieser Stelle vierspurigen Straße frontal vom Elektroauto erfasst. Trotz sofortiger Reanimation durch zwei Ersthelfer erlag sie nur wenige Minuten später den schweren Verletzungen, die sie sich beim Aufprall zugezogen hatte.

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Mitansehen musste das alles offenbar eine Schülerin, die im ersten Prozess am Amtsgericht gar nicht angehört worden war. Aufgefallen war deren Aussage in der Vorbereitung zur Berufung, weshalb der Vorsitzende Richter Clausing die heute 21-Jährige am Montag anrief. Die dritte Strafkammer des Landgerichts hörte sie als einzige Zeugin an – was die junge Frau berichtete, warf alles durcheinander.

Bisher war davon ausgegangen worden, dass die Radfahrerin stadteinwärts gefahren sei und an einer schmalen Querungshilfe, etwa auf Höhe der St.-Niklas-Straße, alle Fahrbahnen gequert habe. Die neue Zeugin berichtete: Die Radfahrerin sei damals links an ihr vorbeigefahren, wäre also stadtauswärts unterwegs gewesen, „und ist fünf Meter vor mir direkt auf die Straße gefahren und wurde vom Auto erfasst“. Das wäre das Gegenteil von dem, was bislang feststand.

Ersthelferin sah Zeugin am Unfallort

An jedwede Details dazu, was danach geschah, vermochte die Zeugin sich nicht mehr zu erinnern. Sie sei sich „ganz sicher“, betonte sie auf Nachfrage mehrfach: „Ich weiß noch genau, wie sie an mir vorbeigefahren ist.“ Dass die heute 21-Jährige tatsächlich Zeugin des folgenschweren Unfalls gewesen ist, bestätigte eine Ersthelferin, die damals sofort mit der Reanimation begonnen hatte. Deren Mutter kümmerte sich nämlich um die Schülerin, die wohl im Schock an einer Hauswand zusammengesackt war und selbst Hilfe benötigte. „Sie war sehr mitgenommen“, erinnerte sie sich. Daher habe sie darauf bestanden, dass ein Psychologe kommen muss.

Den Namen des Traumatherapeuten nannte die Schülerin auf Nachfrage von Ameri selbst und entband ihn zudem von der Schweigepflicht – weil sie wohl mit ihm über das gesprochen hatte, was sie sah. Damit könnte das Gericht die Aussage nochmals verifizieren. Zudem soll der Vater der Zeugin vernommen werden, den sie damals angerufen hatte. Das und die Einholung eines neues Unfallgutachtens ordnete Richter Clausing nach kurzer Unterbrechung an, ehe er den Prozess aussetzte. Heißt: Das Verfahren wird vor dem Landgericht komplett neu verhandelt.

Monatelange Wartepartie für die Angehörigen

Bedenken hatten dazu die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Nebenklage-Anwältin geäußert. Womöglich könnte der Schock die Erinnerungen der Zeugin trügen – zumal die von einem dunklen oder schwarzen Auto gesprochen hatte. Der E-SUV des Angeklagten aber war weiß. Dass die 21-Jährige sich doch täuschen könnte, wollte auch Verteidiger Ameri nicht ausschließen. Den völlig neuen Erkenntnissen müsse im Sinne der Aufklärungspflicht des Gericht jedoch auch nachgegangen werden, betonte er.

Daran, dass der Angeklagte zu schnell unterwegs war, dürfte das alles nichts ändern. Zur Frage der Vermeidbarkeit des Unfalls – wenn die Radfahrerin völlig abrupt in die Straße einfuhr – könnte der neue Unfallhergang aber womöglich eine Rolle spielen und auch für die angemessene Strafe relevant sein. Das wird sich zeigen. Für die Angehörigen wird es eine Hängepartie – bis ein neues Gutachten vorliegt, dürften erneut einige Monate vergehen.