Radfahrerin in Regensburg getötet: Verurteilter Unternehmer (27) ist wieder frei

Weil er eine 49-Jährige überfuhr, musste ein Mann ohne Bewährung ins Gefängnis: Der Haftbefehl gegen 27-Jährigen aus Regensburg wurde nun aber aufgehoben – ein Berufungsprozess in dem Fall von Januar 2023 steht noch aus.
Viel schneller als erlaubt ist ein E-Audi im Januar 2023 in Regensburg unterwegs. In der Adolf-Schmetzer-Straße erfasst der Wagen eine Radfahrerin – die 49-Jährige wird bei dem Crash getötet. Der junge Unternehmer am Steuer, der das Gaspedal laut Unfallanalytik durchgetreten hatte, wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Amtsgericht verurteilt ihn zu einem Jahr und vier Monate Gefängnis ohne Bewährung – doch nun ist der 27-Jährige frei. Trotz Verurteilung und ohne Berufungsverhandlung. Wie kann das sein?
Nach dem tödlichen Unfall auf der vierspurigen Verkehrsader hatte die Stadt gehandelt: Zunächst hatte ein Provisorium aus Schildern und Warnbaken dafür gesorgt, die Fahrbahn zu verengen. Die Querungshilfe in der Mitte der Straße sollte so sicherer werden – auch wegen des tragischen Todes der 49-jährigen Frau. Das bestätigte die Stadtverwaltung auf Nachfrage. Mittlerweile ist der einst nur gut eineinhalb Meter breite Streifen an der Adolf-Schmetzer-Straße in Regensburg auch baulich verändert worden.
Im Juli begann dann die juristische Aufarbeitung: Unter Tränen hatte der junge Unternehmer vor Gericht die Verantwortung für den tödlichen Unfall übernommen. Er sei an jenem Donnerstag kurz vor 7.30 Uhr mit dem E-SUV aufgebrochen und hätte es definitiv nicht eilig gehabt, ließ er Strafverteidiger Shervin Ameri zu Prozessbeginn erklären. „Ich hab nicht auf den Tacho geschaut“, sagte der Todesfahrer selbst. Und er sei sich ganz sicher gewesen, „dass es nicht an der Geschwindigkeit lag“.
Audi erfasste Radfahrerin mit knapp 82 Km/h
Fakt ist: Der schwere E-Audi erfasst die Regensburgerin auf dem Rad trotz einer Notbremsung. Knapp 82 km/h soll der Wagen laut eines vom Gericht bestellten Sachverständigen schnell gewesen sein, ein eigens beauftragter Privatgutachter kam indes auf 67 km/h. Im Ergebnis waren sie sich am Ende dennoch einig: Wäre der junge Regensburger Unternehmer vorschriftsmäßig unterwegs gewesen, hätte die 49-Jährige den Unfall mit höchster Wahrscheinlichkeit überlebt. Diesen Fehler sah der Angeklagte vor Gericht auch ein und entschuldigte sich mehrmals dafür. „Eigentlich bin ich ein vorsichtiger Fahrer“, erklärte der 27-Jährige auf Nachfrage der Staatsanwältin zudem.
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Die Eintragungen im sogenannten Fahreignungsregister in Flensburg sprachen durchaus eine etwas andere Sprache: Im Jahr 2019 war der Mann mit 121 statt erlaubter 80 km/h geblitzt worden. Dafür erhielt er einen Monat Fahrverbot. Genauso 2022, weil er beim Abbiegen einen E-Scooter-Fahrer verletzte. Anfang 2024 sollte ihm wegen den Unfalls in der Adolf-Schmetzer-Straße seine Fahrerlaubnis entzogen werden. Doch die Polizisten trafen den 27-Jährigen nicht an; seine Wohnung war aufgelöst und er nach Dubai gegangen. Bei der Rückkehr von dem laut Anwalt Ameri geschäftlichen Aufenthalt wurde er verhaftet.
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Die Festnahme bei der Landung am Flughafen erfolgte am 10. Mai. Gut zwei Monate später stand der gebürtige Ukrainer dann in Regensburg vor Gericht. In seinem Urteil sprach Amtsrichter Felix Kohlmüller von einem „sehr erheblichen Pflichtverstoß“, der ein Menschenleben gekostet habe. Es falle ihm schwer nachzuvollziehen, wie man bei so einer Witterung „das Gaspedal ganz durchdrücken kann“. Bewährung komme nicht mehr in Frage. Von 2012 bis 2019 war der 27-Jährige unter anderem wegen Schlägereien, Drogenhandels und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.
Ameri: Landgericht bestätigt „keine Fluchtgefahr“
Rechtskräftig ist das Urteil jedoch nicht geworden – die Anwälte des Mannes, der zurück in Haft kam, kündigten Berufung an. Termin beim Landgericht gibt es dafür bislang keinen – der Haftbefehl aber wurde aufgehoben. Das bestätigte Landgerichtssprecherin Ruth Koller auf MZ-Anfrage. „Ja, er ist auf freiem Fuß.“ Zu Gründen könne sie wegen der Nichtöffentlichkeit keine Angaben machen. Strafverteidiger Ameri hingegen schon: „Wie schon im Prozess vorgetragen, gab und gibt keine Fluchtgründe.“ Bei der beantragten Haftprüfung sei das Landgericht diesen Argumenten nun gefolgt.