Inhaftierter Unternehmer (27) klagt Auto von Regensburgerin ein – und zieht zurück

Von André Baumgarten · 30. Juli 2024 um 19:00

Wurde der verurteilte Todesfahrer aus Regensburg von einem Autohändler über den Tisch gezogen? Es geht um einen Kredit, viel Bares und falsche Sicherheiten – ein Zivilprozess am Landgericht offenbarte möglichen Betrug.

Zwei Wochen ist es her, dass ein 27-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung in Haft musste. Den Tod einer Radfahrerin vom Januar 2023 ahndete das Amtsgericht mit 16 Monaten ohne Bewährung. Am Montag stand der Name des Mannes erneut auf einem Sitzungsaushang: Vor dem Zivilgericht klagte der Unternehmer gegen eine junge Regensburgerin. Es ging um ein Auto und riesige Summen Bares, die der Mann wohl verliehen hatte.

Im dunkelblauen Maßanzug, an den Knöcheln klimpernde Fußfessel – so war der 27-Jährige am 16. Juli vor Gericht erschienen. Mit über 80 km/h hatte er mit einem Elektro-Audi auf der Adolf-Schmetzer-Straße eine Radfahrerin erfasst. Die 49-Jährige verlor an jenem Tag im Januar 2023 ihr Leben – weil er laut Gutachter das Gaspedal bis kurz vorm Zusammenstoß mit der Frau voll durchgedrückt hatte. Amtsrichter Felix Kohlmüller griff durch: Wegen vieler Vorstrafen und drei Einträgen in Flensburg gewährte er keine Bewährung. Die Verteidiger kündigten Berufung an. Für den 27-Jährigen ging es zurück in die JVA Regensburg.

Gekauftes Auto der Frau als Pfand für Kredit hinterlegt?

Am Montag passt er und ließ sich vor der Zivilkammer des Landgerichts in Regensburg von Anwalt Ulrich Weber vertreten. Diesmal war der Unternehmer der Kläger – und wollte von der Gegenseite die Herausgabe eines Audi A3 erstreiten. Eigentümerin ist eine 30-Jährige aus Regensburg, die den Wagen 2020 für 20.000 Euro gekauft hatte. Die sogenannte Zulassungsbescheinigung mit ihrem Namen hatte ein junger Autohändler aus dem Raum Schwandorf aber als Pfand für einen Kredit hinterlegt – bei genau dem Mann, der in Haft sitzt. Und für den Deals mit viel Bargeld wohl Alltag waren.

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„Das scheint eine Community zu sein, wo alles bar abgewickelt wird“, merkte dazu Richterin Mühlbauer an, „auch sehr große Beträge“. Wenngleich der vom Kläger vorgelegte Kreditvertrag mit dem jungen Autohändler in einigen Stellen geschwärzt war, wurde klar, dass es um 77.500 Euro geht. Für den Kredit hatte der junge Autohändler als Sicherheit elf Fahrzeugbriefe hinterlegt – jedoch erst im Juli 2021, Monate nach dem Kauf des Audi. „Anfang März 2021 hatte ich alles bezahlt und dann gingen die Ausreden los“, sagte die Beklagte. Den Fahrzeugbrief des Audi will die 30-Jährige bis heute nie erhalten haben.

Autohändler beruft sich auf Aussagenverweigerungsrecht

Der junge Autohändler gab als Zeuge an, dass der Audi nie ihm, sondern seinem Vater gehörte. Und räumte damit quasi ein, den 27-jährigen Unternehmer betrogen zu haben. „Er hat also eine Sicherheit hinterlegt, die ihm gar nicht gehörte“, sagte Anwalt Weber. Zum Verbleib des Fahrzeugbriefs schwieg der Zeuge, berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Dennoch dürfte die Aussage für ihn Konsequenzen haben – Rechtsanwalt Weber verabschiedete sich jedenfalls schon mal mit den Worten: „Wir sehen uns.“

Die Zivilklage gegen die 30-Jährige werde man wohl fallen lassen, bestätigte Weber. Philipp Pruy, der Anwalt der jungen Regensburgerin, sieht sich bestätigt: „Die Forderung war und ist ungerechtfertigt – wir sind voll und ganz zufrieden.“