Verfolgungsjagd und Schüsse in Regensburg – Gericht verhängt harte Strafe gegen BMW-Fahrer

Für die waghalsige Flucht vor der Polizei, bei der ein Zivilfahnder sein Magazin leer schoss, muss ein 43-Jähriger vier Jahre und zehn Monate in Haft. Seine Ex kam wegen Beihilfe zum Drogenhandel mit einer Geldstrafe davon – sie verliert aber wohl ihren Job.
Zwölf Schüsse aus der Dienstwaffe eines Zivilfahnders konnten ihn zunächst nicht stoppen: Weil sich ein 43-Jähriger eine Verfolgungsjagd mit der Polizei durch Regensburg lieferte und mit Drogen dealte, muss er fast fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht sprach den vielfach vorbestraften Mann gestern einer ganzen Litanei von Straftatbeständen schuldig – und verurteilte die Ex-Freundin des Mannes wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe. Für sie hat das Urteil erhebliche Nachwirkungen: Sie verliert ihren Job als Beamtin.
Einer Zivilstreife war der silberne BMW-Kombi Ende Februar vergangenen Jahres aufgefallen. Sie folgten ihm und orderten Verstärkung, ehe sie das Auto anhalten wollten. Der Mann am Steuer bemerkte das und gab Vollgas. „Von Anfang an war der Plan die Flucht“, betonte Vorsitzender Richter Alexander Guth in der Urteilsbegründung. „Er wollte von der Polizei wegkommen, um jeden Preis.“ Nicht zuletzt wegen offener Bewährung, wie das Gericht befand. Womöglich aber auch, weil der 43-Jährige Drogen im Fahrzeug hatte. Nachgewiesen wurde das nicht.
Beamter eröffnete Feuer auf das Fluchtauto
Bei der waghalsigen Flucht vor der Polizei kam es zu mehr als einer brenzligen Situation: Erst wollte der Angeklagte eine Zivilstreife abdrängen, dann verfehlte er knapp einen Fußgänger. Das beschäftigte schon vor dem Prozess sogar das Schwurgericht, es drohte eine Anklage wegen versuchten Mordes – einen Tötungsvorsatz erkannte die siebte Strafkammer am Ende jedoch ebenfalls nicht. Zum Showdown kam es am 28. Februar 2023 dann in der Tiefgarage des Regensburger Finanzamts: Mit Anlauf rammte sich der 43-Jährige den Weg frei, weshalb ein junger Beamter das Feuer eröffnete.
Das Ziel des Schusswaffeneinsatzes, „es jetzt zu beenden“, wie der Fahnder vor Gericht aussagte, erreichte er: Der BMW blieb einige Hundert Meter weiter in der Franz-Mayer-Straße liegen. Trotz Großeinsatz samt Polizeihubschrauber und Spürhunden war der Angeklagte weg – erst 14 Tage später stellte er sich mit Anwalt bei der Polizei und kam trotz Haftbefehl wieder frei. Bis Monate später die Handschellen bei einer Drogenrazzia klickten.
Schon im Visier der Rauschgiftermittler
Der 43-Jährige war schon bei der Verfolgungsjagd im Visier der Regensburger Rauschgiftermittler. Die hatten ihn und einen Komplizen monatelang observiert und abgehört. Wie sich zeigte, dealte der Angeklagte auch nach dem Vorfall von Februar wohl munter weiter. Auch dafür wurde der Mann nun verurteilt. Ihm droht außerdem der Widerruf der Bewährung – seine Zeit im Gefängnis dürfte daher noch deutlich länger werden.
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Der Gang in eine Haftanstalt bleibt seiner Ex-Lebensgefährtin erspart. Sie verurteilte das Landgericht wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge zu einer Geldstrafe. Die Strafkammer zeigte sich überzeugt, dass die Frau „wusste, was da geschah“. Die ebenfalls 43-Jährige hatte ihren Ex Anfang Mai zur Übergabe und im Anschluss zu drei Abnehmern in Kallmünz sowie Lappersdorf gefahren. Rauschgiftfahnder hatten diese Deals observiert.
Den Argumenten ihres Strafverteidigers Jörg Meyer war die Kammer nicht gefolgt: Der hatte angeführt, dass sich aus dem Wissen vom Drogenentzug ihres Ex, ihrer DNA an Beuteln in der Wohnung und den besagten Fahrten keine Rückschlüsse ziehen ließen, und daher auf Freispruch plädiert. Abgehörte Telefonate ihres Ex mit dessen Lieferanten, die abgespielt wurden, als auch die „konspirative Übergabe“ der roten Tüte voller Haschischplatten sprächen eine klare Sprache, so die Strafkammer.
Frau verliert wegen Verurteilung ihren Beamtenstatus
Auch die Tatsache, dass die Kripo im Oktober 2023 in der gemeinsamen Wohnung fündig wurde, legten die Richter zu ihren Lasten aus. „Die Drogen lagen in der Wohnung herum und sie haben das akzeptiert“, erklärte Guth. „Das alles zeigt uns, dass sie wussten, was sie getan haben.“ Für die Mitangeklagte wird die Verurteilung beruflich fatale Folgen haben: Die Beamtin wird aus dem Dienst entfernt. Ungeachtet der Vorstrafe wegen Betrugs und des doch relativ geringen Strafmaßes – bei Drogenhandel wird immer hart durchgegriffen.
Ob das wegen zuvor nicht beachteter Formalien gestern erst mit knapp 80 Minuten Verspätung verkündete Urteil rechtskräftig wird, ließen die Anwälte offen. Sie lehnten eine Erklärung ab. Ihnen bleibt eine Woche, um gegen den Schuldspruch in Revision zu gehen. Darüber würde nach Vorliegen des Urteils und einer Begründung dann der Bundesgerichtshof entscheiden – geprüft werden allerdings nur rechtliche Fehler, keine Details zum Fall selbst.

