Polizei schießt auf Raser – Gericht in Regensburg lehnt Totschlags-Anklage ab

Von André Baumgarten · 6. Juni 2024 um 10:00

Das Schwurgericht weist den Fall eines Rasers zurück an die Große Strafkammer des Landgerichts. Auf der Flucht vor der Regensburger Polizei war ein 43-Jähriger im Februar 2023 als Geisterfahrer unterwegs – Tötungsvorsatz sahen die Richter jedoch keinen.

Nach seiner waghalsigen Flucht im BMW hat einem 43-Jährigen in Regensburg eine Totschlags-Anklage vor dem Schwurgericht gedroht. Die Entscheidung ist gefallen: Der Fall, bei dem im Februar 2023 sogar Schüsse fielen, wird vor einer normalen Strafkammer verhandelt – einen hinreichenden Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt sah das Landgericht nicht. Das bestätigten Landgerichtssprecherin Ruth Koller und der Anwalt des Mannes.

Der Vorfall hatte für Aufsehen und Schlagzeilen gesorgt: Als eine Zivilstreife den silbernen Kombi am 28. Februar im Regensburger Stadtgebiet anhalten will, gibt der Fahrer Vollgas. Laut Anklage raste der 43-Jährige mit so hoher Geschwindigkeit durch die Stadt, dass die Polizei sogar abwägte, die wilde Verfolgungsjagd abzubrechen. Im Parkhaus des Finanzamts in der Galgenbergstraße endete die Irrfahrt kurz. Zwei Streifenwagen hatten den BMW der 3er-Serie kurzzeitig gestellt.

Doch als ein Polizist an den Wagen herantrat, gab der Fahrer erneut Gas, rammte die Einsatzfahrzeuge und versuchte, der Festnahme zu entkommen. Deshalb griffen die Beamten zu den Dienstwaffen und eröffneten das Feuer. Nach mehreren Treffern kam der Flüchtige mit dem BMW nicht mehr weit: In der Franz-Mayer-Straße ließ der Mann das Auto einfach stehen und flüchtete zu Fuß. Erst zwei Wochen später stellte er sich den Ermittlern.

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Der mutmaßliche Grund seiner spektakulären Flucht quer durch Regensburg brachte den 43-Jährigen aus dem Landkreis nur Monate später doch in U-Haft – er wurde im Zusammenhang mit mehreren Drogendelikten verhaftet. Diese sind ein Teil der Anklage, die die Staatsanwaltschaft erhob. Die Flucht allein hätte sieben Tatbestände erfüllt. Und dazu hatte die zuständige Strafkammer nachermitteln lassen und den Fall dem Schwurgericht vorgelegt.

Weil der Fahrer als Geisterfahrer mit mindestens 80 km/h auf einen Fußgänger zugerast sein soll, der in letzter Sekunden beiseite sprang, hätte ein so genannter bedingter Tötungsvorsatz erfüllt sein können. Wie Rechtsanwalt Werner Semmler mitteilte, habe das Regensburger Schwurgericht „das als abwegig bezeichnet“.

Neue Termine für den Prozess gegen den 43-Jährigen und seine wegen Beihilfe bei Drogendeals mitangeklagte Lebensgefährtin gibt es aktuell noch keine, wie Landgerichtssprecherin Koller mitteilte. Er dürfte aber in den kommenden Wochen starten.