Kinder im Jugendzentrum missbraucht – Wiederholungstäter (18) in Regensburg verurteilt

Ein 18-Jähriger, der in einem Regensburger JUZ drei Jungen bedrängte und missbrauchte, hatte in Schwandorf bereits Spielplatzverbot. Der Prozess gegen den jungen, einschlägig vorbestraften Mann endete am Donnerstag – mit seiner Unterbringung.
Schon mit 14 war ein heute 18-Jähriger auffällig geworden – es kam zum sexuellen Missbrauch von Kindern, dann folgte ein Fall mit Kinderpornografie. Weiteren erhebliche Taten, die von dem jungen Mann, der in Schwandorf Spielplatzverbot hat, schob das Jugendschöffengericht jetzt einen Riegel vor: Die Richter ordneten die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie an. Anlass waren Vorfälle mit drei Jungs in einem Jugendzentrum in Regensburg im November.
Gericht hat keine Zweifel an Aussagen der Zeugen
An den Aussagen der zehn, 13 und 14 Jahre alten Opfer hatte das Gericht am Ende der Beweisaufnahme keinerlei Zweifel. Im Kerngeschehen hätten alle Jungen das, was ihnen zwischen 22. und 28. November widerfuhr, übereinstimmend geschildert. Anhaltspunkte, sie könnten sich vorher abgesprochen haben, „um dem Angeklagten eins reinzuwürgen“, wie dessen Anwalt im Plädoyer wohl andeutete, gab es nicht, betonte Richterin Weber.
Der 18-Jährige war offenbar am 22. November erstmals ins Jugendzentrum gekommen, das mehrfach zum Tatort wurde. Noch am selben Tag bot der junge Mann zwei Buben Geld, wenn sie sexuelle Handlungen an sich vornehmen lassen würden. Sie lehnten ab. Nur vier Tage später versuchte er dasselbe bei zwei Brüdern. Wie die Kinder aussagten, hatte er davor seine Lebensgeschichte garniert mit sexuellen Inhalten erzählt, scheiterte auch da aber wieder.
Anders lief es zwei Tage später: Weil sich zwei Betroffene erst ins WC und dann in einen anderen Raum geflüchtet hatten, folgte er und es gelang ihm, die Tür aufzudrücken. Daraufhin wehrten sich die Opfer mit aller Kraft – doch dieses Gerangel nutzte der 18-Jährige. Er berührte die Kinder im Intimbereich. Auch hier fand Richterin Weber klare Worte: Eine vom Anwalt angeführte Abwehrbewegung könne das nicht gewesen sein. Denn: Keiner der beiden Jungen hatte Schmerzen. Für eine Milderung sorgte das dennoch: Statt sexueller Nötigung sah das Gericht darin nur einen sexuellen Übergriff.
Alles andere aber stellte laut Urteil eindeutig Fälle von sexuellem Missbrauch und versuchten schweren Missbrauch von Kindern dar. „Der Angeklagte war sich über die Grenze mit 14 Jahren sehr wohl bewusst“, betonte die Richterin. Das zuständige Jugendschöffengericht verhängte daher eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Einbezogen wurde dabei ein Urteil aus Schwandorf, das den 18-Jährigen erst im Februar wegen der Herstellung von Kinderpornografie zu sieben Monaten verurteilt hatte.
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Die Vorfälle in dem Regensburger Jugendzentrum hatten bei zwei Opfern zudem Spuren hinterlassen – sie seien bis heute spürbar belastet, so die Richterin. Nicht zuletzt, weil der Angeklagte den Ältesten am Wochenende vor dem dritten Übergriff wohl in der Innenstadt verfolgt hatte. Das wurde anhand von Chats und Sprachnachrichten klar, die im Prozess thematisiert und schließlich von einer Jugendbetreuerin auch bestätigt worden waren.
Mit der Jugendstrafe allein war es im Fall des Wiederholungstäters jedoch nicht getan: Das Gericht ordnete zudem die dauerhafte Unterbringung des jungen Mannes in der Psychiatrie an. „Auch zu ihrem Schutz, damit sie ihr Leben nicht in der JVA verbringen müssen“, betonte Richterin Weber klar. Unisono hatten zuvor die psychiatrische Sachverständige als auch der rechtliche Betreuer und die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe davor gewarnt, dass es unbehandelt sofort zu neuen Übergriffen kommen werde. Der 18-Jährige sei zweifellos eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit.
Richterin mahnt klar: Waren „keine Kavaliersdelikte“
Wenngleich das Gericht davon ausgehe, dass er nicht aus „kühler Berechnung auf die Jagd gegangen“ sei, spreche vor allem die „extrem hohe Rückfallgeschwindigkeit“ eine klare Sprache. „Das sind keine Kavalierdelikte“, mahnte die Richterin. „Und das darf auch so nicht mehr passieren.“ Wie lange die Unterbringung dauere, habe er selbst in der Hand.
Fakt ist aber auch: Erst wenn ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass der 18-Jährige keine Gefahr mehr ist, darf er unter Auflagen entlassen werden. Voraussetzung wäre, dass er sich mit seinen Taten auseinandersetzt, was angesichts des Krankheitsbildes, das am Rande des Prozessen zur Sprache kam, wohl eher unwahrscheinlich ist.