Missbrauch in Regensburger Jugendzentrum – bot 18-Jähriger Kindern Geld?

Missbrauch im Jugendzentrum? Drei Vorfälle von November 2023 sind in Regensburg aktuell Thema vor Gericht – dem mutmaßlichen Täter droht die Unterbringung in der Psychiatrie. Er ist mehrfach einschlägig auffällig geworden.
Mehrfach soll ein 18-Jähriger im November 2023 Minderjährige in einem Regensburger Jugendzentrum bedrängt haben. Offenbar nicht zum ersten Mal – der junge Mann stand auch im Raum Schwandorf schon vor Gericht. Das Jugendschöffengericht in Regensburg, vor dem er sich nun verantworten muss, hat zu entscheiden, ob der Mann ohne festen Wohnsitz in der Psychiatrie bleibt. Dort ist er auf Gerichtsanordnung seit April.
Ziel der Übergriffe am helllichten Tag sollen drei damals zehn, 13 und 14 Jahre alte Jungs gewesen sein. Ihnen bot der Angeklagte auch Geld, um sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Ein Betroffener konnte seinen jüngeren Bruder laut Anklage gerade noch zur Seite stoßen, als der 18-Jährige diesem in den Schritt fassen wollte. Nur zwei Tage später soll es der junge Mann erneut versucht haben.
Betroffene wollten vor dem Angeklagten flüchten
Im letzten der drei angeklagten Fälle flüchteten die Opfer vor dem 18-Jährige. Aber ohne Erfolg: Er soll die zugehaltene Tür aufgedrückt haben, woraufhin wohl eine körperliche Auseinandersetzung entbrannte. Auch das nutzte der Angeklagte aber, um die Jungen über der Kleidung berühren zu können, dem Ältesten zog er bei dem Gerangel auch die Hose herunter – so trug es der Vertreter der Anklage am Dienstag vor. Strafbar ist das als sexueller Missbrauch von Kindern sowie sexuelle Nötigung, Körperverletzung und auch versuchter schwerer Missbrauch.
Im Verfahren am Amtsgericht steht aufgrund psychiatrischer Vorerkrankungen des Angeklagten statt einer Strafe und Gefängnis vielmehr seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie im Raum. Ärzte hatten beim 18-Jährigen unter anderem ein gestörtes Sozialverhalten sowie eine dissoziale Persönlichkeit festgestellt. Was für das Jugendschöffengericht einer der Gründe war, die Öffentlichkeit im Prozess in weiten Teilen auszuschließen. Das verkündete Vorsitzende Richterin Weber in der Sitzung.
Es ist nicht der erste ganz ähnlich gelagerte Fall in Regensburg: Jungs auf Spielplätzen angesprochen: Gericht in Regensburg schickt 21-Jährigen in Psychiatrie
Zuvor waren bereits die Haftdaten des jungen Mannes, der von Anwalt Michael Schüll vertreten wird, erfasst worden. Dabei wurde klar, dass der 18-Jährige seit Erlass eines Haftbefehls am 29. November zweimal mehrere Tage „Strafhaft in anderer Sache“ verbüßt hatte, ehe seine vorläufige Unterbringung im BKH gerichtlich angeordnet worden war. Seit Mitte April ist der Angeklagte nun in psychiatrischer Behandlung.
Sofern das in diesem Fall zuständige Jugendschöffengericht in Regensburg die im Raum stehende Maßregel – der sogenannte Paragraf 63 im Strafgesetzbuch – bejaht, dürfte er auf unbestimmt Zeit auch weiter verwahrt bleiben. Dem Gutachten einer vom Gericht beauftragten psychiatrischen Sachverständigen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Alle höchstrichterlich definierten Regeln zu einem so erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte eines Menschen müssen dafür erfüllt sein.
Angesichts der Vorgeschichte des jungen Mannes dürfte ihm in der Psychiatrie am besten geholfen sein. Denn: Es gibt vier Vorahndungen. Erst im Februar war er vom Amtsgericht in Schwandorf wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Kleine Teile der Jugendstrafe von sieben Monaten hat der Angeklagte abgesessen. Das Urteil ist zudem einbeziehbar – heißt, es kann mit der anstehenden Entscheidung der Regensburger Richter zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden.
Entscheidung des Schöffengerichts soll Donnerstag fallen
Eine Entlassung aus der Psychiatrie kommt in Fällen wie diesen erst in Frage, wenn ein Gutachter die Gefährlichkeit neu bewertet und keine erheblichen Straftaten mehr zu erwarten sind. Nicht selten sind nach Paragraf 63 Untergebrachte auch für den Rest ihres Lebens in der Psychiatrie. Eine Entscheidung im aktuellen Fall soll heute fallen. Das Urteil wird öffentlich verkündet.