Jungs auf Spielplätzen angesprochen: Gericht in Regensburg schickt 21-Jährigen in Psychiatrie

Der geistig eingeschränkte Beschuldigte hatte vergangenes Jahr mehrfach Jungs auf Spielplätzen in Regensburg angesprochen und auch angefasst. Die Jugendkammer sah in dem 21-Jährigen ein Gefahr und ordnete seine Unterbringung an.
Ein ganzes Stadtviertel „in Angst und Schrecken“, die Eltern „alle in Habacht-Stellung“ – so umschrieb ein Vater, was im Sommer 2023 im Westen Regensburgs los gewesen ist. Reihenweise spricht ein damals noch Unbekannter Jungs auf Spielplätzen an, will sie anfassen und tut dies auch. So hat es das Landgericht am Mittwoch festgestellt. Der 21-Jährige, den Ermittler per DNA-Treffer überführten, muss in die geschlossene Psychiatrie.
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Beschuldigt war der psychisch erkennbar beeinträchtigte wegen fünf einer sich stark ähnelnden Zahl von Vorfällen im vergangenen Jahr. Wenngleich die Jugendkammer nur in drei strafbare Handlungen erkannte, sei das Vorgehen des 21-Jährigen „keineswegs sozial adäquat“, betonte der Vorsitzende Richter Gerald Siegl. Damit folgte er den nicht öffentlichen Plädoyers der Strafverteidiger Philip Roth und David Hölldobler, die den jungen Mann im Sicherungsverfahren vor Gericht vertraten. Dabei ging es nicht um Schuld oder Strafe, sondern die Frage einer dauerhaften Unterbringung des 21-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Die Entscheidung habe man sich nicht leicht gemacht, sagte Siegl in der Urteilsbegründung: „Aber wir haben keine Alternative gesehen.“ Nicht zuletzt, weil der psychiatrische Sachverständige Christian Rexroth eine „sehr ungünstige Prognose“ stellte – vom Beschuldigten gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, zumal auch eine Steigerung in der Intensität der Übergriffe „durchaus konkret zu befürchten ist“, so Siegl. In dem 21-Jährigen schlummere offenbar ein deutlich größeres Potenzial für Sexualstraftaten gegen Kinder und Jungen, „als es bislang zutage getreten ist.
Opfer waren zwischen elf und 13 Jahren
Vor Gericht hatten alle fünf zur Tatzeit zwischen 11 und 13 Jahren alten Jungen aussagen müssen. Ein 42-Jähriger hatte den Beschuldigten Anfang August nahe dem Rennweg gesehen und sofort die Polizei alarmiert. In WhatsApp-Chats kursierte da bereits ein Foto des 21-Jährigen. Auch er selbst hatte an diesem Tag ein Video vom Gespräch mit ihm gemacht, erklärte der Zeuge – seine Ehefrau haben so auch erkannt.
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Die Taten geschahen in den Stadtteilen Galgenberg sowie Kumpfmühl. Alle fünf betroffenen Kinder, die zwischen dem 28. Januar und 30. Juni mit offenkundig sexuellen Absichten angesprochen und teils auch berührt worden waren, hatten den Täter nahezu übereinstimmend beschrieben – insbesondere seine Körperhaltung, wie er sich bewegte und sprach. Obwohl der 21-Jährige zur Tatzeit noch Heranwachsender war, wurde er nach allgemeinem Strafrecht verurteilt.