Polizist will Fluchtfahrt in Regensburg mit Dienstwaffe beenden – Das sagte der Angeklagte

Kann man eine Verfolgungsjagd mit Blaulicht und Tatütata quer durch Regensburg nicht bemerken? Ein 43-Jähriger, der nach einer spektakulären Verfolgungsjagd vor Gericht steht, sagte das in einer Vernehmung – im Prozess dagegen schweigt er eisern.
Zwölfmal drückt ein Zivilfahnder den Abzug seiner Dienstwaffe. Er trifft auch, trotzdem gelingt es dem Mann im silbernen BMW, zwischen zwei Polizeifahrzeugen durchzubrechen und für 14 Tage unterzutauchen. Im Prozess um die spektakuläre Verfolgungsjagd vom Februar 2023 schweigt der 43-Jährige, wie die Anwälte erklärten – anders war das einige Wochen nach der Inhaftierung wegen Drogendelikten. Was der Angeklagte da sagte, zeichnet ein völlig anderes Bild der Geschehnisse.
Angeklagt ist der Mann aus dem Landkreis Regensburg wegen einer Vielzahl von Delikten. Darunter findet sich auch Drogenhandel. Laut Anklage soll der 43-Jährige unter offener Bewährung Rauschgift in Hemau, Oberpfraundorf und Regensburg verkauft haben. Ermittler gehen davon aus, dass er vor der Polizei davonraste, weil er Drogen im Auto gehabt haben könnte. Auf der Flucht kam es mehr als einmal zu brenzligen Situationen – ein Fußgänger hatte in letzter Sekunde beiseite können, als der BMW an jenem 28. Februar mit geschätzt 80 km/h auf ihn zukam.
Bei Polizei ausgesagt, vor Gericht geschwiegen
An den Teil der Verfolgungsjagd konnte sich der Angeklagte nicht erinnern. Das sagte er bei einer Vernehmung, um die er laut einem Ermittler selbst gebeten hatte. Dabei habe er geschildert, dass er mit der damaligen Lebensgefährtin, die wegen Beihilfe mit ihm vor Gericht steht, nach in die Stadt gefahren sei, weil sie zur Arbeit und er zum Drogentest musste. Den habe er wegen eines Rückfalls wenige Tage zuvor nicht wahrgenommen und stattdessen Bekannte besucht. Zivilfahndern war er damals genau deswegen aufgefallen – sie kannten ihn und wussten, dass er keine Fahrerlaubnis hat.
Dass die Polizei ihn mit Blaulicht und Martinshorn verfolgte, wollte der 43-Jährige nicht bemerkt haben. Zu dem, was dann in der Tiefgarage des Regensburger Finanzamts geschah, habe ihn „sein Erinnerungsvermögen verlassen“, sagte ein Ermittler am Freitag zu der damaligen Vernehmung aus. Nur soviel habe der 43-Jährige zu wissen vorgegeben: Jemand habe „Polizei“ geschrien und „sofort angefangen zu schießen“, viermal, wie der Angeklagte glaubte.
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Tatsächlich drückte ein junger Zivilfahnder 12 Mal ab und leerte fast sein ganzes Magazin. Er und seine Kollegen gaben als Zeugen an, der Angeklagte hätte in der Tiefgarage nach dem ersten Versuch, an den quergestellten Zivilstreifen vorbeizukommen, nochmals Anlauf genommen und mit aufheulendem Motor die Barriere aus Autos durchbrochen. Ein Polizist, der zuvor die Fahrerscheibe eingetreten hatte, „um das jetzt zu beenden“, musste zur Seite springen, „sonst fährt mich der über den Haufen“. In Details zu Entfernungen unterschieden sich jedoch auch die Aussagen der drei Beamten.
Verteidiger rügen Strafkammer für Zeugenbefragung
Die Anwälte des 43-Jährigen, die Regensburger Strafverteidigerin Mayumi Weinmann und Werner Semmler, hatten zuvor beanstandet, dass dem Zeugen absatzweise vorgelesen wurde, was unzulässig sei. Die siebte Strafkammer wies das zurück. Fortgesetzt wird die Beweisaufnahme am 16. Juli. Drei Tage später könnte das Urteil fallen.

