Bluttat von Kohlstadt kommt erneut vor Gericht – Urteil gegen 30-Jährigen aufgehoben

Bundesgerichtshof kassiert Urteil des Landgerichts in Regensburg: Ein 2023 wegen Beihilfe zum versuchten Mord an einem Senior aus Kohlstadt verurteilter Mann ist wieder frei. Das hat sich der heute 30-Jährige einiges kosten lassen. Der Prozess gegen ihn muss komplett neu aufgerollt werden.
Mehr als zwei Jahre ist es her, dass ein betagter Senior in Kohlstadt einen Überfall fast mit seinem Leben bezahlt hätte. Drei Männer landeten dafür vor Gericht, der Haupttäter bekam eine lebenslange Haftstrafe. Ein heute 30-Jähriger, der im Haus des Opfers war und verurteilt wurde, ist dagegen wieder frei. Der Bundesgerichtshof hob seine Verurteilung auf. Der Haftbefehl gegen ihn wurde daraufhin vor drei Monaten außer Vollzug gesetzt. Der Prozess gegen ihn muss komplett neu aufgerollt werden.
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Der Fall sorgte für Schlagzeilen: Mit Hilferufen hatte das Opfer Ende März 2023 seine Nachbarn alarmiert. Der über 90-Jährige hatte schwere Kopfverletzungen erlitten. Er schrie durch ein Kellerfenster und konnte schließlich befreit werden. Sofort lief ein Großeinsatz der Polizei an. Doch der oder die Täter waren längst über alle Berge – davon gingen die Ermittler damals aus. Tatsächlich dürfte es wohl so gewesen sein, dass mindestens einer den Trubel sogar noch mitbekam.
Beispielloser Polizeieinsatz über mehrere Tage
Auch tags darauf war der Sinzinger Ortsteil Kohlstadt fest in Polizeihand. Ein fast beispielloser Polizeieinsatz war das für diesen Ort, mit Bereitschaftspolizisten, die von Tür zu Tür gingen und die Anwohner befragten, Felder, Wiesen und den nahen Wald durchkämmten. Ein Hubschrauber schwebte an mehreren Tagen stundenlang über den Dächern. Selbst das soll mindestens zwei der späteren angeklagten Männer aber nicht abgeschreckt haben.

Kaum zu glauben: In der Nacht nach dem Überfall kamen die Täter wieder zurück, um doch noch zu beenden, was sie begonnen hatten. Denn ihr eigentlichen Ziel war der große Tresor im Keller des Seniors. Darauf hatten sie es, so die Anklage, nämlich abgesehen. Der von der Kripo versiegelte Tatort wurde aufgebrochen und das schwere Teil hinausbugsiert. Als es endlich gelang, ihn zu öffnen, wurden sie enttäuscht – statt des erhofften Bargeldes waren darin nur Waffen, die der betagte alte Mann legal besessen hatte. Die entsorgen sie in der Donau.
Dass sie bei dem über 90-Jährigen fündig werden könnten, hatten die Täter vorher ausgekundschaftet. Eigentlich aber durch Zufall: Denn das spätere Opfer kannte die Männer, oder besser gesagt, hatte sie wegen eines neuen Telefonanschlusses nach Hause bestellt. Dabei waren zwei der späteren Angeklagten Kontoauszüge aufgefallen, weshalb sie ein dort vermeintliches Vermögen vermuteten. Drahtzieher des Ganzen soll der nun aus der U-Haft wieder entlassene 30-Jährige gewesen sein.

Während der zu lebenslanger Haft verurteilte Mittäter den Senior mit einem Nageleisen auf der Kellertreppe fast totschlug, stand der 30-Jährige mit dem Komplizen in stetem Kontakt per Handy. Dafür kassierte er am Ende viereinhalb Jahre Gefängnis. Das Schwurgericht sah es im Urteil von Dezember 2023 als erwiesen an, dass er das Ganze hatte laufen lassen – im Bewusstsein, dass sein Kumpel im Haus gefährlich und unberechenbar sei.
Das Landgericht sah in dem Verhalten des 30-Jährigen eine durch Unterlassen begangenen Beihilfe zum versuchten Mord erfüllt. Er hätte die Bluttat verhindern können und „tätig werden müssen“, so Vorsitzender Richter Thomas Polnik damals. Die Begründung zu genau diesem Punkt allerdings hielt einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofes hob das Urteil auf. Erst im März diesen Jahres war der Beschluss, den der BGH schon am 5. November 2024 gefällt hatte, dann veröffentlicht worden.

Die obersten Richter Deutschlands verwiesen den Fall Kohlstadt zur erneuten Verhandlung zurück ans Regensburger Landgericht. Und gaben Hinweise mit auf den Weg: Für eine Beihilfe reiche es aus Sicht des BGH nicht aus, eine fremde Tat geschehen zu lassen. Vielmehr sei aktive Unterstützung nötig. Zudem müsse die sogenannte Garantenstellung des 30-Jährigen genau beleuchtet und am Ende gut begründet werden.
Neuauflage: Alle Zeugen müssen noch einmal aussagen
Fakt ist: Der brutale Raubüberfall auf den Senior in Kohlstadt, der 2023 fast mit einem Mord endete, muss wiederholt werden. Alle Zeugen, die einst im Prozess aufgesagt hatten, müssen erneut erscheinen. Zuständig dafür ist die erste Strafkammer, wie Landgerichtssprecherin Ruth Koller auf Anfrage mitteilte. Da genau die Richter aktuell aber mit einem anderen Mammut-Verfahren beschäftigt sind, erging offenbar zeitnah ein erster Beschluss: Der Haftbefehl gegen den 30-jährigen Angeklagten wurden außer Vollzug gesetzt. Dafür soll der Mann aber eine sechsstellige Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt haben.
Das Urteil gegen den Mann, der den über 90-Jährigen einst auf der Kellertreppe mit dem Nageleisen schlug, ist dagegen rechtskräftig. Auch er war in Revision gegangen, sein Schuldspruch allerdings hatte bei der Prüfung des Bundesgerichtshofs Bestand. Er sitzt eine lebenslange Haftstrafe ab.

Chronologie: Die Tat in allen Details
10. März 2023: Zwei Täter verkaufen dem Opfer einen neuen Telefonanschluss. Der neue Router dafür wird 13 Tage später im Haus des Seniors installiert. Es soll aber noch ein Kabel ausgetauscht werden, machen sie dem Mann weis.
27. März 2023: Ehe er nach Sinzing-Kohlstadt fährt, kauft einer der Täter ein Nageleisen und ein Beil. Zudem füllt er Benzin in eine Flasche, wohl um durch Feuer seine Spuren verwischen zu können. Gegen 20 Uhr kommt es zum Raubüberfall.
29. März 2023: Um den Tresor zu holen, kommt ein dritter Helfer ins Spiel. Noch in der Nacht brechen sie in das Haus ein und entwenden den Tresor. Geld allerdings ist darin keines. Der Tresor, die Waffen und auch Tatwerkzeug werden entsorgt.
30. März 2023: Die Regensburger Kripo verhaftet die beiden Haupttäter, fünf Wochen später dann den Helfer. Sechs Monate später wird ihnen vor dem Landgericht der Prozess gemacht. Am 19. Dezember 2023 verurteilt das Schwurgericht alle drei.