Prozess um brutalen Überfall in Sinzing: Anklage sieht Mordmerkmale erfüllt

Vor Beginn des sechsten Verhandlungstages um den brutalen Überfall auf einen Senioren in Sinzing war die Anspannung im Sitzungssaal spürbar. Am Freitagvormittag hielten Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Schlussvorträge – und vor allem für zwei der drei Angeklagten ging es dabei um sehr viel.
Während bei ihrem Mittäter wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl verhandelt wurde, warf ihnen die Staatsanwaltschaft versuchten Mord sowie versuchten Mord durch Unterlassen vor.
Staatsanwalt Wolfgang Schirmbeck startete ganz poetisch mit einem Zitat des römischen Dichters Vergil, das auf die Geldgier der mutmaßlichen Täter anspielte. „Auri sacra fames – Der verfluchte Hunger nach Gold“: Das sei eine passende Überschrift.
Die beiden mutmaßlichen Täter hätten den Plan gefasst, an das Bargeld in Höhe von 150.000 Euro zu kommen. Während der eine 28-Jährige dabei als Drahtzieher agiert habe, habe der zweite, ebenfalls 28 Jahre alte Angeklagte, das 97-jährige Opfer mit einem Brecheisen mehrfach „willentlich und absichtlich auf den Kopf geschlagen“. Er habe dem Geschädigten der Freiheit beraubt „in der Absicht, dass das Opfer aufgrund der Schläge verblutet“. Dass der Geschädigte überlebt habe, liege nur daran, dass er „sehr zäh“ sei.
Staatsanwaltschaft: Möglicher Tod in Kauf genommen
Auch der „Drahtzieher“ habe billigend in Kauf genommen, dass Gewalt eingesetzt werde und somit auch den möglichen Tod in Kauf genommen. Entsprechend fiel der Antrag aus. Für ihn hielt Schirmbeck wegen versuchten Mordes durch Unterlassen eine Freiheitsstrafe in Höhe von sieben Jahren für angemessen. Für den Angeklagten, der zugeschlagen und im Prozess eingeräumt hatte, den Senior verletzt zu haben, sah der Staatsanwalt den Vorwurf des versuchten Mordes mit den Mordmerkmalen Habgier und Heimtücke als erwiesen an. Er forderte lebenslang und sah zudem den Tatbestand einer besonderen Schwere der Schuld als gegeben an.
Wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruch forderte er für den dritten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sowie eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro.
Verteidiger fordern Freispruch für Angeklagten
Auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft, bei denen einige Anwesende im Saal hörbar Luft geholt hatten, folgte das mehr als einstündige Plädoyer der Anwälte Michael Haizmann und Annette von Stetten, die den mutmaßlichen Anstifter zur Tat vertraten. „Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen“, bediente sich dabei auch Haizmann eines Zitats – diesmal von Nietzsche. „Objektivierbare Tatsachen“, die eine Mittäterschaft beweisen würden, gebe es seiner Ansicht nach nämlich keine.
Er führte nicht nur aus, dass der Angeklagte aus eigenem Antrieb zur Polizei gegangen sei. Ausführlich argumentiere er auch, warum die Schilderungen des Mitangeklagten, der seinen Mandanten schwer belastet hatte, „unlogisch“, bis „hanebüchen“ seien. Dass es keinen gemeinsamen Tatplan gegeben hatte, legte dann Anwältin von Stetten dar. Der Angeklagte sei nicht „das planende Master-Mind im Hintergrund“. Ihm könne weder Vorsatz noch Mittäterschaft vorgeworfen werden. Das Fazit: „Er ist von sämtlichen Vorwürfen freizusprechen.“
Anwalt: „Lebenslange Haft würde er nicht überstehen“
Anwalt Peter Hofmann, der den zweiten Angeklagten vertrat, wollte darauf nicht Bezug nehmen. In seinem Plädoyer bezog er sich ausschließlich auf seinen eigenen Mandanten. „Er war in Panik. Er hat ein Geständnis abgelegt und sich entschuldigt.“ Das Opfer erfreue sich bester Gesundheit – eine „Vollendungsnähe“ zum Mord sei deshalb nicht gegeben. Er betonte auch, wie sehr sein Mandant im Gefängnis leide. „Er ist der geborene Opfertyp. Eine lebenslange Haft würde er nicht überstehen – nicht überleben.“
Statt einen Antrag zu stellen, überlasse er es dem Schwurgericht, eine angemessene Entscheidung zu treffen, so Hofmann. „Ich halte eine Strafe, die insgesamt nicht höher ist als sechs Jahre, für angemessen“, sagte er.
Als letzte plädierte Anwältin Prabhlin Sidhu, die sich für ihren Mandanten wegen des Wohnungseinbruchsdiebstahls für eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr auf Bewährung aussprach.
Das Urteil in dem Prozess unter Vorsitz von Richter Thomas Polnik soll am Dienstag fallen.