Prozess in Regensburg: Wurde 53-Jähriger aus Eifersucht zum Mörder?

Von Philip Hell · 14. Dezember 2023 um 19:00

Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 79-jährigen Regensburgerin in der Brunhildstraße geht auf die Zielgerade. Einem 53-Jährigen wird vorgeworfen, seine langjährige Vermieterin Mitte März mit einem Stich ins Herz ermordet zu haben. Am Donnerstag hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussvorträge.

Kathrin Schilling, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, bekräftigte in ihrem Plädoyer, dass es sich bei der Tat um einen Heimtücke-Mord aus niederen Beweggründen gehandelt habe. Schilling referierte, was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Mitte März in der Brunhildstraße passiert ist. Der 53-Jährige sei in Streit mit eben jener Frau geraten, bei der er 20 Jahre zur Miete wohnte. Der Angeklagte holte sich ein Messer und ging in ein Zimmer, in dem die 79-Jährige gemeinsam mit zwei ihrer Enkelinnen war. Zunächst habe der Angeklagte die ältere Dame erstochen, später die Enkelinnen angegriffen, ehe er von ihnen abließ.

Staatsanwältin: „Das Opfer war dem Angeklagten ausgeliefert“

Das Verhältnis der beiden jungen Frauen zum Angeklagten spielte auch im Plädoyer von Staatsanwältin Schilling eine größere Rolle. Im Vorfeld der Tat habe der Angeklagte gesehen, dass er eben nicht „wie ein Sohn“ für die Verstorbene war. Er habe erkannt, für seine langjährige Vermieterin bedeutungslos zu sein.

Schilling betonte, dass das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei. „Das Opfer war dem Angeklagten ausgeliefert. Er kam plötzlich und überraschend durch die Tür.“ Darüber hinaus sei das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt. Schilling führte aus, dass der Angeklagte sich durch den Einzug der Enkelinnen gestört gefühlt habe. Dafür habe er die 79-Jährige verantwortlich gemacht, weshalb sie sterben musste. Staatsanwältin Schilling hielt dem 53-Jährigen zugute, dass er sich kooperativ gezeigt habe. Zudem habe er mehrfach gestanden. Sie beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Verteidigerin: Respekt schlug in Verzweiflung um

Stephanie Bauer, Verteidigerin des Angeklagten, betonte in ihrem Plädoyer, dass der 53-Jährige und seine Vermieterin lange Jahre friedlich nebeneinander her gelebt hätten. Das Verhältnis sei von „extremen Respekt“ geprägt gewesen. Bauer argumentierte, dass die Tat nicht aus niederen Beweggründen geschehen sei. Der Mann habe aus Verzweiflung und Kränkung gehandelt. Er habe darum gefürchtet, seine Heimat zu verlieren.

Zudem sei die Tat nicht heimtückisch gewesen, betonte Bauer. Die Arglosigkeit des Opfers müsse dem Täter bewusst sein, führte die Juristin aus. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Der Mann habe die 79-Jährige nicht in eine Falle gelockt. Er sei in einen Zustand unbändiger Raserei verfallen. „Der Angriff hätte genauso gut im Garten oder auf der Treppe geschehen können.“ Bauer betonte, dass die Alkoholisierung des Angeklagten sehr wohl eine Rolle für die Tat gespielt habe. Zudem argumentierte sie, dass ihr Mandant vermindert schuldfähig sei. Die Juristin beantragte, ihren Mandanten des Totschlags schuldig zu sprechen. Zudem forderte sie das Gericht auf, eine verminderte Schuldunfähigkeit festzustellen. Darüber hinaus beantragte sie die Unterbringung ihres alkoholkranken Mandanten in einer therapeutischen Einrichtung.

Das Urteil fällt am Montag.