„Ich suche selbst nach einem Motiv“: Angeklagter bricht Schweigen im Mordprozess

Von Philip Hell · 11. Dezember 2023 um 19:00

Seit einigen Wochen steht ein 53-Jähriger vor dem Landgericht, weil er im März dieses Jahres seine langjährige Vermieterin (79) in der Brunhildstraße in Regensburg mit einem Stich ins Herz ermordet haben soll. Am Montag meldete sich der Angeklagte erstmals selbst zu Wort.

Die Tat tue ihm „unendlich leid“, sagte der Regensburger. „Ich suche selbst nach einem Motiv.“ Er sei mit seiner Vermieterin in Streit geraten, weil er ausziehen und den Hund, um den sich beide gemeinsam gekümmert hätten, mitnehmen wollte. In Bezug auf die Tat habe er immer wieder Erinnerungslücken. Er sei in eine Art Wahn verfallen.

53-Jähriger spricht über Tat

„Ich war nicht fähig zu stoppen.“ Er habe sich gefühlt wie eine Puppe. Plötzlich habe die ältere Dame vor ihm gelegen. Zum Tatzeitpunkt befanden sich zwei Enkelinnen der 79-Jährigen mit im Raum. Auf eine der beiden sei er zugesteuert und habe sie angegriffen, sagte der Angeklagte gestern. „Aber etwas in mir hat gesagt, ich soll aufhören.“ Er habe von ihr abgelassen, bei der Polizei angerufen und sich schließlich gestellt.

Für den 53-Jährigen steht fest: „Ohne Alkohol wäre ich nicht zu einem solchen Verbrechen fähig gewesen.“ Er betonte, ein gutes Verhältnis zur Familie gehabt zu haben. Er räumte allerdings ein, dass ihn das Verhalten einer Enkelin gestört habe. Der Angeklagte, das kam im Prozess immer wieder zur Sprache, fühlte sich davon gestört, dass ihn die junge Frau einmal nicht gegrüßt habe. Im Nachgang habe er ihr Prügel angedroht.

Am gestrigen Verhandlungstag berichtete überdies die Polizeibeamtin, die die Ermittlungen leitete. Ihren Schilderungen zufolge habe der 53-Jährige unmittelbar nach der Festnahme ein großes Redebedürfnis gehabt. Die Verstorbene sei wie eine Mutter für ihn gewesen. Alles in allem habe er ein gutes Leben gehabt – bis die Enkelinnen der älteren Dame im Haus eingezogen seien. Die beiden jungen Frauen waren immer wieder Thema bei Vernehmungen, wenngleich er betonte, sie nicht zu hassen.

Unmittelbar nach der Tat wurde bei dem Mann ein Alkoholwert von rund zwei Promille festgestellt. In ersten Gesprächen mit der Polizei betonte er jedoch, dass der Alkohol nicht zur Tat geführt habe – das stellte er in seiner gestrigen Vernehmung anders dar.

Angst und Unsicherheit

Dietmar Wirtz, psychiatrischer Sachverständiger, legte am Montag sein Gutachten vor. Der Angeklagte habe unter einem jähzornigen Vater gelitten, der auch dazu neigte, handgreiflich zu werden. Das sei mit ein Grund dafür, dass der 53-Jährige eine ängstliche und selbstunsichere Persönlichkeitsstörung entwickelt habe. Darüber hinaus bescheinigte er dem Anklagten, alkoholabhängig zu sein. Das habe zum Teil schon in der Jugend begonnen.

In gewissen Phasen seines Lebens habe er weniger getrunken. Gesamt betrachtet, zeichnete Wirtz allerdings das Bild einer Abhängigkeit, die sich immer weiter steigerte. Zuletzt habe er täglich rund anderthalb Flaschen Wein getrunken.

Allerdings, auch das legte Wirtz in seinem Urteil dar, seien weder die Persönlichkeitsstörung noch der Alkoholmissbrauch Eingangsmerkmale, die für eine verminderte Schuldfähigkeit sprechen. Außerdem geschah die Tat nach Ansicht des Sachverständigen weder aus einem Affekt heraus, noch handle es sich um eine Impulstat.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Verteidigerin Stephanie Bauer und die Staatsanwaltschaft werden an diesem Tag ihre Plädoyers halten. Am kommenden Montag wird mit einem Urteil gerechnet.