Urteil nach blutiger Attacke auf Sinzinger (97): Zwei Männer müssen in Haft

Der Prozess um den brutalen Überfall auf einen 97-Jährigen aus Sinzing ist zu Ende gegangen. Das Landgericht Regensburg hat entschieden, dass zwei Männer für die Tat in Haft müssen.
Das Landgericht hat entschieden: Ein 28-Jähriger muss lebenslang in Haft, weil er im März dieses Jahres einen 97-jährigen Sinzinger brutal niedergestreckt hat. Er wollte an das Geld des Seniors. Ein ebenfalls 28-Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft anlastete, Drahtzieher des Überfalls gewesen zu sein, muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Er wurde vom Haupttäter während des Überfalls über Handynachrichten auf dem Laufenden gehalten.
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Der Mann aus dem Landkreis Regensburg, der von Annette von Stetten und Michael Haizmann vertreten wurde, hatte über seine Anwälte zugegeben, die Nachrichten erhalten zu haben. Jedoch habe er sie nicht ernst genommen, weil sein gleichaltriger Freund zu Lügen neige.
Gericht glaubt Version nicht
Diese Behauptung nahm die Kammer dem Angeklagten nicht ab. Sie sah in seinem Verhalten eine Beihilfe durch Unterlassen zum versuchten Mord. Thomas Polnik, Vorsitzender der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Regensburg, sagte, dass eine Reihe von Indizien gebe, die dafür sprechen, dass der Angeklagte die Nachrichten seines Freundes eben doch ernst genommen hat. Er habe zum Beispiel davon gewusst, dass der Haupttäter einen Hammer gekauft hat. „Die Anzeichen für ein Gewaltdelikt haben sich verzichtet.“ Doch der Angeklagte habe die Sache laufen lassen, obwohl er gewusst habe, dass sein Freund „gefährlich und unberechenbar“ sei. Zudem habe der Mitangeklagte über Tage hinweg davon gesprochen, wie er an das Geld kommen könnte. Er habe also von den Plänen gewusst – zudem sei es unrealistisch, dass der geplante Diebstahl vonstattengehen kann, ohne das Opfer zu überwältigen.
Unter dem Strich sei aus Sicht der Kammer festzustellen, dass der 28-Jährige eine Garantenstellung gehabt hat. Heißt: Der Mann hätte die Tat verhindern können. „Er hätte tätig werden müssen.“ Es sei aber nicht seine eigene Tat gewesen, betonte Polnik. Zudem geht die Kammer nicht davon aus, dass es einen gemeinsamen Tatplan gab. Das Motiv der Habgier entfalle bei dem Mann. Er habe allerdings gewusst, dass sein Mitangeklagter habgierig war.
Heimtücke und Habgier
Der 28-jährige Haupttäter hatte die Vorwürfe gegen ihn schon zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger Peter Hofmann eingeräumt – und dabei seinen Mitangeklagten schwer belastet.
Die Kammer lastete dem Mann an, das Geschehen Mitte März immer wieder anders dargestellt zu haben. Aus Sicht des Gerichts, so führte Polnik in seiner Urteilsbegründung aus, habe der Angeklagte auf den Mann eingedroschen, um ihn verbluten zu lassen. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. „Das Opfer ging von einem harmlosen Techniker-Besuch aus.“ Die Angeklagten hatten ihr 97-jähriges Opfer kennengelernt, weil sie ihm einen neuen Telefonvertrag verkaufen wollten.
Darüber hinaus sei die Tat aus Habgier geschehen. Bei einem Besuch fiel der Blick des 28-Jährige auf einen Überweisungsschein. Polnik: „Wir vermuten, dass es ihm die 150.000 Euro im Safe wert waren, dass ein Mensch stirbt.“
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Beihilfe zum Wohnungseinbruch
Das Gericht sah in dem Vorgehen zudem einen versuchten Raub mit Todesfolge, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung. Dazu kommen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Verstrickungsbruch, weil der 28-Jährige eine Nacht nach dem Überfall in das von der Polizei versiegelte Haus einstieg, um einen Tresor zu stehlen. Dabei war er in Begleitung eines 21-Jährigen.
Der junge Mann saß ebenfalls auf der Anklagebank. Er gestand zu Prozessbeginn über seine Rechtsanwältin Prabhlin Sidhu. Für diese Tat wurde er vom Landgericht zu einem Jahr Haft verurteilt. Vorsitzender Richter Thomas Polnik ließ keinen Zweifel daran, dass es sich bei dem Verhalten um Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl gehandelt habe. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er 2000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Das Urteil gegen die drei Männer ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Anklage können dagegen Revision einlegen.
