Neue Beweisanträge: Wird Mordprozess gegen Kelheimer Klinikarzt zur Gutachterschlacht?

Im Juli 2022 stirbt ein Patient (79) in einer Kelheimer Klinik. Wegen Mordverdachts muss sich ein Mediziner deshalb vor Gericht in Regensburg verantworten. Nun gibt es fünf weitere Verhandlungstermine bis 25. April.
War es gerechtfertigt, einem Patienten im Juli 2022 Morphin zu spritzen, weil er nicht mehr zu retten war, oder nicht? Das ist die Gretchenfrage, die das Schwurgericht in Regensburg beantworten muss. Für einen wegen Mordes angeklagten Klinikarzt geht es um die Frage, ob er für lange Zeit in Haft muss, oder unschuldig ist. Nach neuen Beweisanträgen der Verteidigung droht der Prozess nun zu einer Gutachterschlacht zu werden. Das Landgericht plant vorerst mit fünf weiteren Verhandlungstagen bis 25. April.
Angeklagt ist der Mediziner, weil er laut Staatsanwaltschaft für einen schwer kranken Patienten im Kelheimer Krankenhaus „nach eigenem Gutdünken selbstherrlich“ das Therapieziel geändert haben soll und die Gabe von Morphin anordnete. Gerichtsmediziner hatten dazu im Prozess ihre Meinung revidiert, dass das Medikament todesursächlich war, kamen aber zum Schluss, dass es keine Indikation für eine palliative Behandlung mit Schmerzmittel gab.
Privat-Gutachter beziehen klar Stellung
Die von der Verteidigung beauftragten Fachmediziner sahen dagegen ein Blutgerinsel als Todesursache bei dem 79-Jährigen. Und: Dass der Wechsel des Therapieziels hin zu palliativer, also sterbebegleitender Behandlung, als auch die Gabe von Morphin angezeigt gewesen seien. So, wie es mit Angehörigen eine Woche vor dem Tod des Patienten besprochen war, wie die Anwälte Dr. Georg Karl und Dr. Philip Schelling erklärten.
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Die Verteidiger stellten am Montag erneut einen Befangenheitsantrag gegen einer Gutachter der Rechtsmedizin und wollen die Richter mit neuen Beweisanträgen außerdem dazu bewegen, sich in dem Fall zu positionieren. Das Gericht hatte zuletzt den Hinweis erteilt, dass in dem Fall auch versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Frage käme. Über den Haftbefehl, dessen Aufhebung die Anwälte beantragt hatten, wurde erneut nicht entschieden.
Schwurgericht will die Plädoyers hören
Wie der Vorsitzende Richter Thomas Polnik gestern wieder betonte, läge eine Vielzahl von Details und Fakten auf dem Tisch – um diese nun abschließend würdigen zu können, müssten die Bewertungen und Argumente von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehört werden. Entscheidend für eine Strafbarkeit sei, ob die Therapiezieländerung gerechtfertigt war oder nicht. Wie es im Prozess nun weitergeht, soll am kommenden Freitag entschieden werden.