Prozess um Mord in Kelheimer Krankenhaus: Neues Gutachten stärkt Angeklagten

Ein toter 79-Jähriger in einer Klinik, ein früherer Arzt in Regensburg vor Gericht: Der Fall um die zunächst als Mord angeklagte Behandlung eines Seniors nimmt neue Fahrt auf. Ein renommierte Professor aus Würzburg widerspricht dem Urteil der Rechtsmedizin, redet sogar von „Quatsch“ und bescheinigt dem Angeklagten Mut, der anderen Medizinern fehlte.
Für den Tod eines schwer kranken Seniors in einem Kelheimer Krankenhaus muss sich ein früherer Klinikarzt wegen Mordes vor dem Landgericht in Regensburg verantworten. Ein weiterer Gutachter hat klare Zweifel an den Vorwürfen geäußert, die der Anklage zugrunde liegen. Der Patient wäre demnach schon Tage zuvor gar nicht mehr zu retten gewesen. Der angeklagte Mediziner habe „korrekt“ entschieden, als er anordnete, den Mann nur palliativ weiterzubehandeln. Die Verteidigung forderte erneut die Aufhebung des Haftbefehls.
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Der angeklagte Vorfall spielt im Sommer 2022: Über Wochen war der Patient nach einer Magenblutung auf der Kelheimer Intensivstation behandelt worden. Anfang Juli starb der Mann schließlich. Durch die Entscheidung, dem 79-Jährigen Morphin zu geben, soll der Angeklagte „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ getötet haben, so die Anklage der Regensburger Staatsanwaltschaft. Als Todesursache ist die Anordnung des Medikaments aber schon vom Tisch. Es dreht sich nur noch um die Frage, ob der Wechsel von einer Heil- zu einer Palliativbehandlung auch gerechtfertigt war.
Gab es keinen Trend für eine Besserung?
Im Prozess steht, so hatte es das Gericht in einem rechtlichen Hinweis formuliert, eine Verurteilung wegen eines versuchten Mordes im Raum – gestützt auch auf die Rechtsmedizin. Zweifel an deren Einschätzung weckte gestern das Urteil eines weiteren Privatgutachters, der in führender Position an der Uniklinik in Würzburg tätig ist. Wie Prof. Dr. Patrick Meybohm ausführte, war die Umstellung auf eine palliative Behandlung des Patienten sogar überfällig. In der Gesamtschau hab es bei der Behandlung keinerlei Trend zum einer Besserung gegeben – schon lange bevor der angeklagte Klinikarzt seine Entscheidung traf.
Alle Daten und Fakten in dem Fall würden demnach bereits acht Tage zuvor gegen eine Indikation sprechen, den Patienten überhaupt weiter zu therapieren. Doch offenbar habe „keiner den Mut gehabt, kritisch zu hinterfragen“, ob eine letzte Behandlung des 79-Jährigen nach einer tagelangen Verzögerung wegen diverser Komplikationen, überhaupt noch angezeigt war – so wie es laut Meybohm „in der deutschen Intensivmedizin gesetzt ist, der Standard und gelebte Praxis ist“.
Staatsanwalt will gutachterliche Stellungnahme
Dr. Georg Karl und Dr. Philip Schelling, die den Klinikarzt im Prozess verteidigen, beantragten mit Blick auf die neuen Erkenntnisse erneut die Aufhebung des Haftbefehls. Das hatte das Schwurgericht zuletzt noch abgelehnt. Der Vertreter der Anklage regte dazu an, vor einer Entscheidung eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Nicht zuletzt, weil das neue Gutachten von Meybohm „diametral entgegengesetzt zu dem der Rechtsmedizin“ stehe.
Der neue und dritte von der Verteidigung beauftragte Sachverständige hatte zuvor auch zu einer Palliativmedizinerin Stellung bezogen, die am Gutachter der Münchner Rechtsmedizin mitgewirkt hatte. Deren Einschätzung, die verordnete Morphindosis sei zu hoch gewesen, bezeichnete Meybohm als „Quatsch“. Es wäre vielmehr „ein Behandlungsfehler, mit zu niedriger Dosis zu starten“.
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Palliativmedizinier seien nie auf einer Intensivstation tätig, fuhr der Würzburger Sachverständige fort. In den letzten zehn Jahren gelte laut Meybohm hier nämlich der klare Grundsatz, sich selbst und alle Entscheidungen „tagtäglich streng zu hinterfragen“. Morphin gelte zudem „nach nationalen und internationalen Empfehlungen auf Intensivstationen als die erste Wahl“.
Ob der Schlagabtausch der Gutachter weitergeht, wird sich am 24. Juli zeigen – da will das Gericht sich zum neuen Stand und zu dem Antrag in Sachen Haftbefehl positionieren.