Gericht zieht Zwischenbilanz: Geht der „Handwerker-Engel“ von Regensburg straffrei aus?

Von André Baumgarten · 17. Juli 2025 um 10:00

Wende im Mammut-Prozess um angeklagten Bandenbetrug: Regensburger Richter regen eine Einstellung des Verfahrens um mehr als 200 Fälle in ganz Deutschland an. Dem 56-jährigen Unternehmer aus Regensburg, der Kopf des „Systems“ sein soll, droht dann nur eine Geldauflage in Höhe seiner Kaution.

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Mit Wucherpreisen für Notdienste soll ein 56-Jähriger seit Jahren Verbraucher abgezockt haben. So steht es jedenfalls in der Anklage. Der „Handwerker-Engel“, dessen Firma in Regensburg bundesweit arbeiten soll, und drei Mitangeklagte stehen seit Februar wegen mehr als 200 Fällen vor Gericht. Alle bestreiten die Vorwürfe. Der Sitzungstag am Dienstag (15. Juli) könnte die Wende bringen: Die Richter haben die Einstellung des Mammut-Verfahrens angeregt. Ohne das Okay aller Prozessbeteiligten, also von Staatsanwaltschaft und auch allen Angeklagten, wird das aber nicht geschehen.

Was in zahllosen Foren und auch Verbraucherschutzportalen über den „Handwerker-Engel“ zu lesen ist, und womit sich selbst TV-Sender immer wieder intensiv beschäftigt haben, klingt nur wenig schmeichelhaft. Nicht weniger schwer wiegen die Vorwürfe der fast 100-seitigen Anklage: 211 Betrugsfälle führen die Ermittler auf. Ein Fünftel davon, 42 an der Zahl, sollen zudem Wucher gewesen sein. Ein Beispiel: Für den Austausch eines Schließzylinders einer Tür sollen mehr als 2100 Euro vom Kunden verlangt worden sein. Lediglich ein Zwanzigstel, genau 135 Euro, wären laut Handwerkskammer angemessen.

Bis zu 10.000 Nummmern führen ins Callcenter nach Regensburg

Der Regensburger Unternehmer soll systematisch die Notlagen andere ausgenutzt haben, sind Ermittler überzeugt. Suchte jemand im Internet nach „Schlüsseldienst“, sollen bezahlte Anzeigen des Mannes als erstes gelistet worden sein. Bis zu 10 000 Telefonnummern sollen teilweise geschaltet gewesen sein – Anrufer aus ganz Deutschland also im Callcenter in Regensburg gelandet sein. Zentraler Vorwurf der Ermittlungsbehörden: Kunden seien „gezielt getäuscht worden, wo die Firma sitzt, die den Auftrag ausführen soll“. Das erfülle laut Staatsanwaltschaft schon den Tatbestand des Betrugs. Die Verteidigung sieht das anders.

Doch daran scheint es, gut fünf Monate nach Prozessstart, erhebliche Zweifel zu geben. Stichhaltige Nachweise, dass es eine Bandenabrede gab, fehlen bislang offenbar. Dass auf Mitarbeiter im Callcenter und auf Subunternehmer Druck ausgeübt wurde, überhöhte Preise zu verlangen, scheint wohl ebenso nicht zu beweisen sein. So hat sich zumindest die zuständige Strafkammer des Regensburger Landgerichts am Dienstag vorläufig positioniert. Doch das sei nur ein Zwischenstand der bisherigen Beweisaufnahme, wie Vorsitzender Richter Thomas Zenger betonte.

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Gut eineinhalb Stunden wurde das Ganze öffentlich im Prozess erörtert. „Etwas Greifbares“, was letztlich strafrechtlich relevant sein könnte – darum geht es vor Gericht ja –, sei demnach „nicht feststellbar“. Mehr als eine erste, vorläufige Einschätzung, die sich aber noch ändern könnte, sei das nicht, wurde betont. Beispielsweise, wenn die Monteure vor Gericht aussagen. Im nächsten Schritt müsste jeder der 211 angeklagten Fälle einzeln geprüft werden. Doch, das gab Zenger zu bedenken, hätten die Handwerker, die als Zeugen vorgeladen würden, ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ob sie davon Gebrauch machen, um sich womöglich nicht selbst zu belasten, ist allerdings offen.

Aussage von Hauptbelastungszeuge nur „Geschwurbel“?

Ungewohnt klar positionierte sich das Landgericht zu einigen Zeugen, die zu den Firmenstrukturen aussagten, die bisher im Mittelpunkt des Mammut-Prozesses standen. Da sei ein „gewisser Belastungseifer“ erkennbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf zwei Aussagen. Dabei handelt es sich um einen Hauptbelastungszeugen, der die Firma des 56-Jährigen nicht im Guten verlassen hatte. Zenger sprach in diesem Zusammenhang sogar von „Geschwurbel“, das diese Zeugen vor Gericht nicht mit Wissen oder Fakten untermauern hätten können.

Drei Männer und eine Frau stehen wegen der Vorwürfe vor Gericht; das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde abgetrennt. Wie es in dem Mammut-Prozess weitergeht, soll sich voraussichtlich am 4. August zeigen. - Foto: Baumgarten/Archiv

Nun steht der Vorschlag des Gerichts im Raum, das Verfahren einzustellen: beim Hauptangeklagten gegen Geldauflage (in Höhe der einst hinterlegten Kaution), bei den Mitangeklagten ohne Auflage, aber mit Verzicht auf Entschädigungen. Ob der „Handwerker-Engel“-Prozess wirklich so endet, ist offen. Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage, man werde „unsere Position zunächst Gericht und Verteidigung mitteilen“. Und auch die vier (nicht fünf, wie es zuvor an dieser Stelle hieß) Angeklagten in diesem Prozess samt ihrer Verteidiger müssten dem Procedere zustimmen. Äußern wollten auch sie sich nicht.