Neue Identität, geheimer Wohnort: Der Joggerin-Mörder von Kelheim ist frei

Von André Baumgarten, Isolde Stöcker-Gietl · 16. Juli 2025 um 19:26

Fast drei Jahrzehnte lebt Sexualmörder Daniel I. hinter Gittern. 1997 ermordet der Mann aus dem Kreis Regensburg eine junge Frau und landet als erster Jugendstraftäter überhaupt in nachträglicher Sicherungsverwahrung. Nun wurde er entlassen. Die Eltern seines Opfers sind fassungslos.

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Die Nachricht trifft die Opferfamilie am Mittwoch unvorbereitet. „Niemand hat uns Bescheid gegeben“, sagt Karl Ruhstorfer. In seiner Stimme schwingt Fassungslosigkeit. „Warum werden wir nicht über so einen weitreichenden Schritt informiert“, fragt er im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern. „Und warum denkt auch jetzt niemand an das Leid der Opfer“, ergänzt seine Frau Renate. Vor 28 Jahren haben die Ruhstorfers ihre Tochter Margit zu Grabe getragen. Die 31-Jährige wurde vergewaltigt und ermordet – beim Joggen auf einem Waldweg im Frauenhäusl bei Kelheim (Niederbayern) von einem 19-jährigen Schreiner.

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Der Fall schrieb später Justizgeschichte: Daniel I. war der erste nach Jugendstrafrecht Verurteilte in Deutschland, der in nachträgliche Sicherungsverwahrung kam. Seit März dieses Jahres ist der heute 47-Jährige auf freiem Fuß. Das bestätigt Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage. „Die Sicherungsverwahrung wurde mit Beschluss vom 21. Januar zur Bewährung ausgesetzt“, sagt der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft.

Nach Recherchen der Mediengruppe Bayern hat Daniel I. eine neue Identität bekommen. Er lebt unter einem anderen Namen an einem streng geheim gehaltenen Ort, irgendwo in Deutschland. Den Freistaat Bayern hat er aber verlassen. Bestätigen wollen die Behörden nichts davon – mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Mörders, denen „nunmehr doch erhebliches Gewicht zukommt“. Zumal seit der Tat, die damals nach Jugendstrafrecht geahndet wurde, eine so lange Zeit vergangen ist.

Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt Entlassung selbst

„Wie kann das sein?“, fragt sich Karl Ruhstorfer. Die Antwort liefert Rauscher: „Weil sich die Sozialprognose in den letzten fünf Jahren kontinuierlich und deutlich verbessert hat“, sei I.s Entlassung auf Bewährung von der Staatsanwaltschaft selbst beantragt worden. Rechtskräftig wurde der Beschluss erst rund zwei Monate später. Wegen Beschwerden gegen einzelne Auflagen, die für den Mann gelten sollen.

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Für mindestens fünf Jahre steht Daniel I. unter Führungsaufsicht. Rauscher spricht von einem „sehr engen Korsett an Auflagen, um bestmöglich sicherzustellen, dass der Verurteilte nicht rückfällig wird“. Dazu zähle unter anderem eine Wohnsitzweisung und eine Anbindung an eine Fachambulanz. Heißt: Der 47-Jährige, dem ein Gutachter einst sexuellen Sadismus attestiert hatte, darf sich nur in festgelegten Bereichen bewegen und aufhalten. Und er muss weiter mit den Therapeuten an sich arbeiten. Ob I. eine elektronische Fußfessel trägt, lässt der Oberstaatsanwalt offen. Unüblich wäre das als eine Auflage nicht.

Wie Rauscher betont, ist der Verurteilte nicht von einen auf den anderen Tag einfach freigelassen worden, „sondern befand sich bereits im Probewohnen“. Lockerungen hat es auch in der Sicherungsverwahrung in Straubing schon gegeben. Die, wie es das Gesetz vorschreibt, „besonders gründlich zu prüfen“ sind. Grundlage dafür sind Prognose-Gutachten von psychiatrischen Sachverständigen. Die hatten in dem als „Joggerin-Mörder von Kelheim“ bekannt gewordenen Mann einst eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit gesehen.

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Margit Ruhstorfer war 1997 ein Zufallsopfer. Daniel I. kurvte an jenem 9. Juni mit seinem schwarzen, aufgemotzten Golf planlos im Kelheimer Forst herum, als er auf die junge Frau traf. Er zerrte die 31-Jährige, die sich massiv wehrte, zu Boden, erdrosselte sie mit einem Bremsseil, befriedigte sich danach über der Sterbenden und verging sich an ihr.

Daniel I. auf dem Weg zum Prozess um den Sexualmord an Margit Ruhstorfer (mit im Bild sein erster Anwalt Ludwig Baumann, re.). Die Aufnahme ist von Oktober 1999. - Foto: Stefan Kiefer, dpa/Archiv

Erst Monate später brachte die Suche nach besagtem schwarzen Golf die Polizei auf die Spur des jungen Mannes, der aus dem Landkreis Regensburg stammte. Die Suche nach dem Mörder entwickelte sich zum größten Massen-Gentest, den es bis dahin in Deutschland gab. 1100 Fahrzeughalter wurden überprüft. Ausgerechnet am 9. Juni 1998, am ersten Jahrestag von Margit Ruhstorfers Tod, klingelte die Polizei bei Familie I. und machte Abstriche von Vater und Sohn. Kurz darauf lieferte der DNA-Abgleich die Gewissheit: Der Täter war gefasst. Als Ermittler Daniel I. abholten, sagte er: „Ich habe schon auf euch gewartet.“

Die forensischen Psychiater Dr. Hanna Ziegert und Dr. Henning Sass sahen in ihren damaligen Einschätzungen vor dem Landgericht Regensburg eine große Gefahr von dem Heranwachsenden ausgehen. Sie ordneten den 19-Jährigen als „gefährlich wie ein offenes Taschenmesser“ ein. In der Tat selbst sahen die Gutachter sadistische Sexualfantasien. Das Landgericht Regensburg verurteilte Daniel I. wegen Mordes zu einer zehnjährigen Jugendstrafe. Doch Therapieangebote soll der junge Mann im Gefängnis abgelehnt haben. Seiner Entlassung am 17. Juli 2008 kam der Gesetzgeber deshalb am 12. Juli 2008, also gerade einmal fünf Tage vor dem Termin, mit der neu geschaffenen nachträglichen Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht zuvor. In Regensburg wurde das Gesetz zum ersten Mal in ganz Deutschland angewandt.

Gericht spricht Verurteiltem Schmerzensgeld zu

Daniel I. startete deshalb eine lange Reise durch sämtliche gerichtliche Instanzen. 2011 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Hier war der Oberpfälzer unter den Klägern. 2012 wurde bei ihm aber erneut die Sicherungsverwahrung angeordnet. Er zog deshalb in Revision vor den Bundesgerichtshof, ließ zudem eine Verfassungsbeschwerde folgen. Danach schaltete er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Dort wurde seine Unterbringung 2018 aber als „passend“ beurteilt. Mit einer Schadenersatzklage wegen nicht angepasster Unterbringung hatte er mehr Glück. Weil es zunächst keine speziell ausgestatteten Gebäude für Sicherungsverwahrte gab, wurden ihm vom Oberlandesgericht in Nürnberg knapp 20 000 Euro zugesprochen.

Strafverteidger Dr. Adam Ahmed aus München (li.) vertrat den Mörder im zweiten Verfahren um seine nachträgliche Sicherungsverwahrung vor dem Landgericht in Regensburg. - Foto: Armin Weigel, dpa/Archiv

Eingesperrt war I. seit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jahr 2008 in Straubing. Doch dort wurde das 26 Millionen Euro teure Spezialgefängnis im Gefängnis erst 2013 eröffnet. Es ist die einzige Einrichtung dieser Art für Männer in Bayern, sicherungsverwahrte Frauen werden in der JVA Aichach untergebracht. In Straubing wäre Platz für 84, Stand Mittwoch waren laut Justizministerium 51 Männer hier in Sicherungsverwahrung – sie zählen zu den gefährlichsten Verbrechern. Dass sie entlassen werden, ist gar nicht so selten: Seit 2015 kamen 58 Sicherungsverwahrte frei, Daniel I. schon mitgerechnet.

„Wir mussten eines Tages mit seiner Freilassung rechnen“, sagt Karl Ruhstorfer. Er verfolgte damals den Mordprozess um den Tod seiner Tochter persönlich im Gerichtssaal. Kein Wort der Entschuldigung habe der Täter über die Lippen gebracht, stattdessen habe er Margit in den Schmutz gezogen, erinnerte er sich später an die schmerzhaften Stunden. Es sei ihm wichtig gewesen, dass kein Makel an seiner Tochter hängen bleibe. Auch, wenn das sehr viel Kraft gekostet habe. Kraft, die die Eltern auch jetzt wieder aufbringen müssen. Sie fühlen sich von der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Regensburger Landgerichts überrumpelt und alleine gelassen. „Jetzt kommt alles wieder hoch.“