Freispruch für Ex-Klinikarzt beantragt – Was bleibt von der Mord-Anklage übrig?

Von André Baumgarten · 15. Juli 2025 um 17:59

Mord-Prozess um Tod eines Patienten in Kelheimer Krankenhaus: Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage fordern Freispruch für den Mediziner. Das sind die Gründe für die doch überraschende Wende in dem viel beachteten Fall.

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Es wäre nicht der klassische Mord, den man als erstes im Kopf hat. Das war für Staatsanwalt Dr. Moritz Büchele von Anfang an klar. Er leitet mit diesen Worten sein Plädoyer im Prozess gegen ein früheren Klinikarzt in Kelheim ein. Am Ende der Ausführungen steht ein vor allem bei Mord-Anklagen eher seltener Antrag: Freispruch. Nebenklage und Verteidigung sehen das genauso. Nur die Begründungen entscheiden sich in einigen nicht unwesentlichen Details. Erwiesene Unschuld oder zu viele Zweifel an der Schuld? Das Landgericht in Regensburg beantwortet das am 30. Juli.

Von dem, was den Mediziner wegen Mordes vor Gericht und für 420 Tage in U-Haft brachte, ist nach 13 Prozesstage nichts übriggeblieben: Im Juli 2022 soll, so die Anklage, entgegen medizinischer Indikation die Behandlung eines Seniors im Krankenhaus in Kelheim beendet worden sein. Das ist widerlegt. Der Wechsel des Therapieziels bei dem 79-Jährigen war laut mehrerer Gutachter völlig korrekt und gerechtfertigt. Die Entscheidung, den Mann nur noch palliativ weiterzubehandeln, durfte der Angeklagte zudem ganz allein treffen.

Eintrag von „40mg“ Morphin nicht vom Angeklagten

Dass eine zu hohe Morphin-Dosis den schwer Kranken getötet hat, ist ebenfalls widerlegt oder nicht aufklärbar. Auch hier hatten mehrere Gutachter klar gegen die Meinung der Gerichtsmediziner Stellung bezogen. Die mussten sich im Verlauf des Prozesses mehrfach revidieren. Zumal der Eintrag mit 40 Milligramm Morphin in den Patientenunterlagen gar nicht vom Arzt stammte – anders, als eine Pflegerin behauptete, die den Angeklagten bei der Kripo belastet, vor Gericht aber ihre Aussage verweigert hatte. Das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht hatte mehrere Zeugen, die an jenem Tag mit dem Patienten betraut waren, gezogen. Was am Ende die Wahrheitsfindung gewiss nicht unbedingt einfacher machte.

Staatsanwalt Büchele blieb dabei, dass der Ex-Klinikarzt den Therapiewechsel „falsch begründete“ – zu dem Schluss kam ein Gutachter aus seiner Sicht ganz klar. Doch auch daraus, so der Anklagevertreter, lasse sich kein Tötungsvorsatz ableiten. Der Angeklagte hätte erkennen können und müssen, dass seine Erwägungen, die zur Beendigung der Heilbehandlung führten, einer Abklärung bedurft hätten. Diesen Vorwurf müsse er sich daher gefallen lassen. Es blieben Fragen, warum er „sich berufen gefühlt hat, diese Entscheidung zu treffen und so eilig umzusetzen“.

Überzeugt ist Staatsanwalt Dr. Moritz Büchele nach eigeen Worten von der Unschuld des Mediziners nicht, er beantragte am Dienstag dennoch Freispruch. - Foto: Baumgarten

Strafrechtlich relevant bliebe nach der Beweisaufnahme im seit 13. Februar laufenden Verfahren nichts. Wenngleich Büchele klar betonte, von der Unschuld nicht überzeugt zu sein. Doch für eine Verurteilung reiche das nicht. Die Anwälte des Mediziners wollten das nicht so stehen lassen. Das klinge so, als würde es „gerade so“ nicht reichen. Dabei sei genau das Gegenteil der Fall. Pfleger seien wie Sachverständige befragt, Unterlagen nie sichergestellt oder Zeugen teils nie verhört worden. „Abwegiger kann man doch die Ermittlungen nicht führen“, sagte Dr. Georg Karl.

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Manipulation wolle er aber nicht unterstellen. „Es haben sich hier Dinge verselbstständigt“, sagte Karl. Und ja, es seien „Dinge im Dunkeln geblieben“ – daraus dürfe aber kein negativer Rückschluss gezogen werden. Es gebe viele Indizien, die „für die Lauterkeit des Handelns“ seines Mandanten sprechen. Alle Vorwürfe seien daher „nicht nur nicht nachweisbar, sondern fernliegend“.

Verteidigung prüft Ansprüche auf Schadensersatz

Deutliche Kritik äußert Karl an der Arbeit der Rechtsmedizin. Wie die mit Gericht und Verteidigung umgegangen seien, „ist unwürdig“. Das griff auch Co-Verteidiger Dr. Georg Schelling auf. Müsste er die Gerichtsmediziner bewerten, „dann wäre es die Note 6, durchgefallen“. Die Mord-Anklage sei „in sich zusammengefallen“, Ansehen sowie Ruf des früheren Klinikarztes seien dennoch „schwer beschädigt, vielleicht sogar für immer ruiniert“. Man werde daher prüfen, ob die Münchner Gutachter auf Schadenersatz verklagt werden können.

Das Schwurgericht will sein Urteil am 30. Juli verkünden. Das letzte Wort bekommt der angeklagte Mediziner acht Tage zuvor – bei einem kurzfristigen Nachmittagstermin, um Fristen im am Ende 15 Tage währenden Prozess zu wahren.

Als Sachverständiger wurde am Dienstag erneut der Intensivmediziner Prof. Dr. Patrick Meybohm aus Würzburg angehört. Er beleuchtete mehrere zuletzt gestellte Beweisanträge der Verteidigung. - Foto: Baumgarten