Vergewaltigung und Kindesmissbrauch: Sechs Jahre Haft für Mann aus dem Kreis Regensburg

Ein 30-Jähriger vergeht sich jahrelang an Jungen. Tatort ist auch das Haus seiner bestens situierten Eltern im Landkreis Regensburg. Das Landgericht verkündete jetzt das Urteil: Der Sicherungsverwahrung entgeht der Mann nur ganz knapp. Er will im Gefängnis eine Therapie machen.
Sechs Jahre muss ein 30-Jähriger ins Gefängnis, der sich über Jahre an Jungs aus seinem direkten Umfeld vergangen hat. Sicherungsverwahrung, wie es die Staatsanwaltschaft vorbehaltlich beantragt hatte, ordnete das Landgericht Regensburg für die schweren Übergriffe aber nicht an. Eines der Opfer war ein Nachhilfeschüler des Verurteilten - ein Studium als Lehrer hatte der Mann vor den Taten abgebrochen. Sein volles Geständnis ersparte allen Geschädigten die Aussage.
Was größtenteils im Haus seiner bestens situierten Eltern im Landkreis Regensburg sowie im Audi an einem Weiher geschah, rekonstruierte die zehnte Strafkammer aus den Aussagen der Opfer bei der Polizei. Zu Prozessauftakt hat der Angeklagte reinen Tisch gemacht – und um eine zweite Chance gebeten, damit er nach der Zeit in Haft lernen könne, „mit seiner Neigung richtig umzugehen“. Erste Schritte sei er schon gegangen, habe sich um eine Therapie bemüht, wie Strafverteidiger Alexander Greithaner dazu Ende Mai vor Gericht sagte.
Angeklagter hat erkannt, „was er da angerichtet hat“
Die Richter nahmen dem Angeklagten die Reue ab: Das sei „nicht nur ein Lippenbekenntnis“, sondern glaubhaft, erklärte Vorsitzender Richter Gaßmann. „Was er da angerichtet hat“, habe der 30-Jährige erkannt. Im letzten Wort, das er wegen einer Formalie gestern ein zweites Mal bekam, entschuldigte sich der Mann „von ganzem Herzen“. Und: „Ich werde mir das nie verzeihen können.“ Das Urteil im Anschluss verfolgte er zumindest äußerlich ohne Regung. Nur ganz kurz besprach er sich zwischendurch mit dem Anwalt.
Das Landgericht sprach den Mann wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, vorsätzlicher Körperverletzung sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte schuldig. Insgesamt sieben verschiedene Tatbestände hatte er bei der „Vielzahl von Taten“ erfüllt, so die Überzeugung der Richter. Detailliert zeichnete der Vorsitzende in seiner 65-minütigen Urteilsbegründung nach, was zwischen März 2019 und Mai 2024 vorgefallen war. Nur elf Tage nach der letzten Tat rückten Ermittler an und nahmen ihn fest.
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Das Vertrauen, das ihm die Jungs und deren Eltern entgegenbrachten, nutzte der Angeklagte faktisch aus. Belege dafür, dass er sich „gezielt die Nähe erschlichen“ hat, erkannte das Gericht nicht. Fest steht allerdings, dass er seine Opfer als Betreuer einer Jugendorganisation kennenlernte und sie mit Angel- und Jagdausflügen sowie mit gemeinsamen Urlauben an sich band. Ein Geschädigter, zum Zeitpunkt des ersten Übergriffs gerade zehn Jahre alt, bekam von ihm Alkohol, ehe es zu Taten kam.
Übergriffe bei Wahrheit-oder-Pflicht-Spielen
Beim Balgen und Wahrheit-oder-Pflicht-Spielen kam es ab Sommer 2022 immer wieder zu Missbrauchshandlungen. Das alles gestand der Mann. Wenngleich zu vielen Taten selbst gefilmte Videos und Fotos entstanden, räumte er auch Szenen ein, die nicht dokumentiert waren. Das rechneten ihm die Richter hoch an und milderten die Strafe deshalb. Ein Sachverständiger hatte ihm auch Pädophilie attestiert.
Eine von der Anklage beantragte Sicherungsverwahrung wurde aber nicht angeordnet. Eine Gemeingefährlichkeit sei nach Ansicht des Landgerichts nicht gegeben. Der 30-Jährige wolle „sich mit den Taten auseinandersetzen und selbstkritisch an sich arbeiten“. Möglichkeiten für eine Therapie gebe aus auch in Haft. Diese mit Erfolg zu absolvieren, liege in seinen Händen. Rechtskräftig ist das Urteil bislang nicht.