Gutachterin über Kelheimer Joggerin-Mörder: „Er verdient eine zweite Chance“

Die forensische Sachverständige Hanna Ziegert aus München hat Daniel I. 1999 begutachtet und eine hohe Gefahr gesehen. Jetzt ordnet sie die Entscheidung zur Freilassung aus der Sicherungsverwahrung ein.
Im Jahr 1999 hat die forensische Gutachterin Dr. Hanna Ziegert aus München den Joggerin-Mörder Daniel I. begutachtet – im Auftrag der Verteidigung. „Ich hielt den jungen Mann damals für psychisch krank und somit ‚gefährlich‘. Wäre mir das Landgericht Regensburg seinerzeit in seinem Urteil gefolgt, dann hätte er keine auf maximal zehn Jahre befristete Jugendstrafe bekommen, sondern wäre im Maßregelvollzug untergebracht worden.“ Wie Hanna Ziegert über seine jetzige Freilassung denkt, hat die Mediengruppe Bayern sie gefragt.
Daniel I. ist nach fast 30 Jahren Unterbringung aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Kann ein Mensch nach so langer Zeit im gesellschaftlichen Leben wieder Fuß fassen?
Ziegert: Ja, das ist möglich. Um wieder in Freiheit lebenstüchtig zu werden, muss er nicht nur lernen, ein Handy zu bedienen, er braucht haltgebende Sozialkontakte und eine sinnstiftende Tätigkeit mit Tagesstruktur. Gut wäre es auch, wenn er sich weiterhin in psychotherapeutischer Behandlung befindet. Und hoffentlich entwertet man ihn nun nicht in der Presse, sondern räumt ihm auch dort eine zweite Chance ein!
Der junge Mann kam nach der Jugendstrafe in die unbefristete Unterbringung, weil er als psychisch krank erkannt wurde und vorgeblich Therapien verweigerte. Wie konnte es gelingen, ihn dafür zu motivieren?
Ziegert: Eine gute Therapie setzt eine tragfähige Beziehung zwischen Therapeut und Patient voraus. Vertrauen ist wichtig, um zu den entscheidenden Themen vordringen zu können. Ich weiß aus einem Gespräch mit seinem Therapeuten, dass mit Daniel I. über viele Jahre qualifiziert psychotherapeutisch gearbeitet wurde. In diesem Zusammenhang kann ich positiv hervorheben, dass in dieser Sicherungsverwahrung des Gefängnisses ein guter therapeutischer Rahmen geboten wurde. Das ist in deutschen Maßregelvollzugseinrichtungen häufig nicht gegeben. Das heißt, zum Teil sind die Gefängnisse besser therapeutisch ausgerüstet als die Kliniken, die psychisch kranke Straftäter aufnehmen.
Sie haben Daniel I. 1999 begutachtet. Was hat dazu geführt, dass er in so jungen Jahren einen Mord begangen hat?
Ziegert: Dysfunktionale und defizitäre Beziehungsangebote in der Kindheit machen Menschen krank. Seine Adoptivmutter übte zum Beispiel eine starke, vom Kind oft aggressiv erlebte, Kontrolle über ihn aus. Dies und weitere, von mir im Gutachten ausführlich geschilderte psychische Belastungen führten zur später auftretenden sexuellen Störung. Das Landgericht Regensburg hatte die von mir vorgebrachten Argumente aber nicht in sein Urteil einbezogen. Ich war die Gutachterin der Verteidigung und hatte dennoch bei Daniel I. damals eine schwere psychische Störung und eine hohe Gefahr für weitere erhebliche Straftaten gesehen.
Und jetzt ist er frei. Darf man also davon ausgehen, dass er kein Risiko mehr darstellt?
Ziegert: Natürlich sind Menschen auch nach Jahren in der Unterbringung therapiefähig. Und in einer stabilen Beziehung zu einem qualifizierten Therapeuten können sie gesünder werden. Bevor eine Entlassung stattfindet, wird seine psychische Situation wieder gutachterlich geprüft und wurde hier offensichtlich für stabil befunden.