Abzocke bei Notdiensten? „Handwerker-Engel“ muss in Regensburg vor Gericht

Von André Baumgarten · 12. Februar 2025 um 08:00

Es geht um mögliche Abzocke quer durch Deutschland: In Regensburg müssen sich ein Unternehmer (56) und vier Mitangeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verantworten. Der neue, zweite Mammut-Prozess startet am 20. Februar.

Als sogenannter „Handwerker-Engel“ hat es ein 56-Jähriger aus Regensburg zu bundesweiter Bekanntheit geschafft – was über den Unternehmer teils zu lesen und auch im TV zu sehen ist, klingt allerdings oft nur wenig schmeichelhaft.

Genau wie das, was seit Juni 2022 in einer Anklage der Staatsanwaltschaft geschrieben steht: Dem Mann und vier Mitangeklagten wird Bandenbetrug in Hunderten Fällen vorgeworfen. Am 20. Februar startet nun der Prozess mit mehr als 40 Terminen bis Oktober. Der Hauptangeklagte bestreitet alle Vorwürfe und setzt auf Freispruch.

Wurden Notdienst-Kunden vorsätzlich getäuscht?

Ermittler sind davon überzeugt, dass der Regensburger systematisch die Notlagen andere ausnutzte – hatte sich wer ausgesperrt und im Internet nach Schlüsseldiensten gesucht, sollen Anzeigen des 56-Jährigen als erstes gelistet worden sein. Bis zu 10.000 Telefonnummern soll er geschaltet haben, wodurch Anrufer in einem Callcenter in Regensburg landeten.

Dass „Kunden gezielt getäuscht wurden, wo die Firma sitzt, die den Auftrag ausführen soll“, ist laut Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher, dem Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, der wesentliche Vorwurf gegen den 56-Jährigen. Denn das erfülle bereits den Tatbestand des Betrugs, so der Jurist.

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Seit 2019 sollen Strafanzeigen quer durch ganz Deutschland zentral in Regensburg gebündelt und bearbeitet worden sein. In die fast 100-seitige Anklage sollen über 140 versuchte und gut 70 vollendete Betrugsfälle festgehalten sein. In 42 dieser Fälle gehen die Ermittler zudem von Wucher aus, weil für den Tausch eines einzigen Schließzylinders beispielsweise 2132 Euro abgerechnet worden sein sollen. Laut Handwerkskammer sollen dafür aber nur 135 Euro angemessen sein, wie eine Vergleichsberechnung wohl ergab. Von den in Rechnung gestellten Beträgen sollen bis zu 65 Prozent an den „Handwerker-Engel“ und die vier mutmaßlichen Komplizen geflossen sein.

„Wer spätabends oder am Wochenende einen Handwerker ruft, muss damit rechnen, dass das teurer werden kann.“

Michael Haizmann, Strafverteidiger

Überzogene Rechnungen für Dienstleistungen stellt der Anwalt des Regensburger Unternehmers infrage. Sein Mandant bestreite zudem „jedwedes strafrechtlich relevantes Verhalten“, betonte Strafverteidiger Michael Haizmann auf Nachfrage. Seit fast drei Jahren liege die Anklage nun, zugelassen worden sei sie ohne Änderungen. Obwohl die Verteidigung „auf weit mehr als 100 Seiten zu jedem einzelnen Punkt darin Stellung bezogen hat“.

Haizmann rechnet deshalb mit einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme, wenn „jeder einzelne der mutmaßlichen Geschädigten angehört werden“ muss. Dass es im Vorfeld zu dem nun anstehenden Prozess bereits Gespräche gegeben haben soll, wo auch ein Deal mit Bewährung angeboten worden sein soll, wollte der Regensburger Anwalt nicht kommentieren.

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Auf ein langwieriges Verfahren scheint sich auch das Landgericht einzustellen. Wie Landgerichtssprecherin Ruth Koller bestätigte, sind mehr als 40 Sitzungstermine bis in den Oktober vorgesehen. Damit startet, neben dem Prozess um einen als versuchten Mord angeklagten Vorfall an einer Hemauer Tankstelle, das „zweite Mammut-Verfahren parallel in Regensburg“, wie Haizmann sagte. So immense Sicherheitsvorkehrungen, wie in dem anderen Fall, sind für den „Handwerker-Engel“ und seine vier Mitangeklagten – ein 68-Jähriger, der als Stellvertreter fungiert haben soll, sowie drei mutmaßliche Beteiligte (29, 37 und 75 Jahre alt) an Firmen und Subunternehmen – nicht nötig.

Stornorechnungen stehen ebenfalls im Feuer

In einem Teil der Fälle soll es nach MZ-Recherchen um Stornorechnungen gehen. Kunden wollen die Aufträge widerrufen haben, ehe Handwerker zum Notfall – vom klassischen Fall für den Schlüsseldienst bis zur Rohrreinigung – kamen. Dennoch folgten wohl Rechnungen mit bis zu 149 Euro. Geschädigte sollen aber vor allem daran Zweifel haben, dass da bereits Unkosten angefallen seien.

Egal wie und ob: Für den 56-Jährigen und die vier Mitangeklagten gilt bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung.