Streit um Schatzkarten und vergrabene Goldbarren bringt Frau in Regensburg vor Gericht

Von André Baumgarten · 5. Februar 2025 um 15:00

Eine 900.000-Euro-Abhebung ohne einen Beleg der Bank? Im Prozess gegen eine 39-Jährige vorm Amtsgericht in Regensburg ging es um das Erbe eines Unternehmers aus Niederbayern und Taschen voll Bargeld. Das Nachspiel endete mit einem Schuldspruch.

Jahrelang hat der Zivilprozess um ein Vermögen und das Erbe eines 53-Jährigen das Landgericht in Regenburg beschäftigt. Es ging um das Testament des Unternehmers, um Schatzkarten zu vergrabenen Goldbarren – und womöglich 1,45 Millionen Euro, die ein Regensburger beanspruchte. Eine Angestellte und zugleich Vertraute des 2015 plötzlich verstorbenen Erblassers fand sich jetzt als Angeklagte vorm Amtsgericht wieder. Wegen ihrer Aussage um 900.000 Euro in bar, die die 39-Jährige in Regensburg abgehoben haben will, wofür es allerdings keinerlei offizielle Belege gibt.

Was den größten Raum im Prozess um die falsche uneidliche Aussage der Frau gestern einnahm, hatte mit dem Vorwurf der Anklage wenig zu tun. Es gewährte allerdings tiefen Einblick in Kreise, die mit ihrer Arbeit wohl ein riesiges Vermögen anhäufen konnten. Denn der Unternehmer aus Niederbayern, um dessen Nachlass sich alles drehte, hatte seine „Eigenheiten“. Zuvorderst trieben ihn offenbar die große Angst um sein Geld und ein Misstrauen in die Bankenwirtschaft um. So sehr, dass er kiloweise Gold auf seinem Grundstück vergrub.

1,45 Millionen auf einem Grundstück vergraben?

Von dieser Idee ließ sich dem Vernehmen nach auch ein Regensburger begeistern. Doch nachdem sein enger Freund, mit dem er auf einer monatelangen Expedition war, vor nun zehn Jahren plötzlich starb, gab es Probleme. Denn besagtes Grundstück in Niederbayern, auf dem auch der Regensburger ein Vermögen vergraben haben wollte, war plötzlich „abgeschirmt“ worden, wie Anwalt Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg schilderte. Der Ort, wo 1.450.000 Euro in bar oder in Gold unter der Erde liegen sollen, sei von Sicherheitsleuten bewacht worden.

Doch das war alles Nebensache. Amtsrichterin Wimmer hatte vielmehr darüber zu entscheiden, ob die Angeklagte im Zivilprozess um das Erbe des 53-Jährigen die Unwahrheit gesagt hatte. Dort hatte die Frau als Zeugin gesagt, mit ihrem damaligen Chef bei einer Regensburger Bank 900.000 Euro geholt zu haben. Gekannt hatten sich die beiden wohl seit die heute 39-Jährige ein Kind war. Ihr Vater und der Erblasser seien enge Freunde gewesen, weshalb sie ab 2013/14 auch in das Geschäft des Mannes habe hineinschnüffeln dürfen. „Ich hatte das große Glück, dass er mich mitgenommen hat“, sagte sie. Später war sie angestellt, quasi seine rechte Hand.

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Das Problem aber ist: Genau konnte die Angeklagte nicht sagen, wann besagte Abhebung war. Im Sommer, soviel war sie sich sicher. Doch weder 2014 noch 2015 gab es auf Kontoauszügen des 53-Jährigen eine solche Abhebung. Detailliert rekonstruierte die Frau vor Gericht, wie jener Tag nach ihrer Erinnerung ablief. Das Geld in 500-Euro-Scheinen – das wären immerhin 1800 Stück – will sie in ihre Handtasche gepackt und ihm nach dem Mittagessen in einem Biergarten daheim übergeben haben. „Was er damit gemacht hat, weiß ich nicht“, betonte sie. Unüblich wären solche Transaktionen jedoch nicht gewesen, was auch die Kontenabfrage belegte.

Die betagte Mutter des Erblassers nahm dann als Zeugin im Gerichtssaal Platz. Warum sie ein Anwalt begleitete, klärte sich bald auf: Sie war wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden, wohl im Zusammenhang mit dem Erbe oder der Firma ihres verstorbenen Sohnes. Der hatte sie nämlich als Alleinerbin eingesetzt, seine einzige Angestellte (die Frau auf der Anklagebank) aber mit 25.000 Euro bedacht – leider als „P.S.“ nach seiner Unterschrift, weshalb das unwirksam war. Geld hat die 39-Jährige daher nie gesehen. Im Gegensatz zu „Hannes“, der an gleicher Stelle neben ihr bedacht worden war. Dem zahlte die Mutter die 25.000 Euro, auch wenn er sich bis heute „noch nicht bedankt hat“, wie sie noch betonte.

Bei der Urteilsverkündung flossen die Tränen

Zur Aufklärung der Falschaussage konnte die Seniorin nichts beitragen. Für die Verurteilung der 39-Jährigen war das laut Richterin Wimmer auch nicht nötig. Sie müsse sich „auf objektive Beweise stützen“, die es für besagte Abhebung aber faktisch nicht gebe. Ein anderes Ergebnis als die Geldstrafe von 90 Tagessätzen, die sie verhängte, sei nicht möglich. Vor allem deshalb, weil Zeugen und wahrheitsgemäßen Aussagen für Gerichte so wichtig seien. Die Frau nahm das Urteil unter Tränen entgegen. Ob sie in Berufung geht und, wie von ihrem Anwalt angekündigt, alle Belege von 2013 geprüft haben will, ließ Verteidiger Heintschel-Heinegg auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern offen.