Unterschätzte Gefahr: Wird 15-jähriger BKH-Attentäter von Regensburg dauerhaft weggesperrt?

Von Isolde Stöcker-Gietl, André Baumgarten · 11. Februar 2025 um 05:00

Nach der Amoktat am Bezirksklinikum in Regensburg, bei der ein 15-Jähriger ein Kind getötet hat, fällt am Donnerstag das Urteil. Es könnte ein äußerst seltenes Mittel der Rechtsprechung beinhalten: Die vorbehaltliche Sicherheitsverwahrung.

Leise geht am Donnerstag (13. Februar) in Weiden in der Oberpfalz der Prozess gegen einen 15-Jährigen zu Ende, der am Bezirksklinikum in Regensburg ein Kind (7) erstochen und zwei Mitarbeiter schwer verletzt hat. In neun Verhandlungstagen hat das Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu ergründen versucht, warum der von Tötungsfantasien getriebene Jugendliche trotz psychologischer Betreuung nicht rechtzeitig gestoppt werden konnte und welche Gefahr in Zukunft von ihm ausgeht.

Die Generalstaatsanwaltschaft in München scheint diese Gefahr sehr hoch einzuschätzen. Sie hat eine im Jugendstrafrecht extrem selten gewählte Absicherung beantragt: Für Dennis V. soll zusätzlich zu einer Jugendstrafe und der Unterbringung in der Psychiatrie vorbehaltlich die Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Es wäre erst der zweite Fall in ganz Deutschland, aber nicht das Einzige, was den 15-Jährigen zu einem Sonderfall macht.

Tat auf der Toilette akribisch vorbereitet

Rückblick: Der 26. Oktober 2023 war ein trüber Tag. An der Schule für Kranke am Bezirksklinikum Regensburg war Dennis V. an diesem Morgen mit seinem Rucksack auf der Schultoilette verschwunden. So lange, dass bereits mehrfach nach ihm geschaut wurde. Doch dass sich der junge Mann dort auf einen Amoklauf vorbereitete, ahnte niemand. Trotz seiner alarmierenden Vorgeschichte. Vielleicht traute man ihm an diesem – auch für ihn beschützenden Ort – eine solche Tat auch nicht zu. Obwohl Minute um Minute verstrich, wurde nicht kontrolliert, was hinter der WC-Tür vor sich ging.

Der damals 14-Jährige zog sich Springerstiefel und schwarze Handschuhe an, postete ein Foto mit dem Fleischermesser in der Hand und der Botschaft „Revenge“ – Rache auf Instagram. Er verhielt sich so, wie er es von anderen Attentätern kannte, deren Taten er seit seinem zehnten Lebensjahr im Internet recherchiert hatte. Seine Botschaft wird später die Münchner Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Anklage so deuten: „Menschenhass und Rache an der Menschheit“. Warum war niemandem aufgefallen, dass sich hier ein Jugendlicher von der Gesellschaft ausgeschlossen und nicht gesehen fühlte? Warum war nicht wahrgenommen worden, dass seine vermeintlich verletzten Gefühle ein Ventil suchten?

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Mehrere Gutachter ordneten den Zustand von Dennis V.s Psyche bereits vor der Tat am Bezirksklinikum als hochgradig auffällig ein. Er sei in seiner seelischen Entwicklung schwer gestört, leide unter Depressionen, sei leicht kränkbar, empathielos und narzisstisch veranlagt. So steht es in Unterlagen, die die Mediengruppe Bayern einsehen konnte. Aktuell ist V. in einer Jugendforensik untergebracht – rund 400 Kilometer von Regensburg entfernt. Denn Bayerns einzige Jugendforensik befindet sich in Regensburg. Nur wenige Meter von dem Ort entfernt, an dem er seine Amokpläne erstmals umsetzte.

Sehr wahrscheinlich wird Dennis V. auch die ihm nun bevorstehende Strafe nicht im Gefängnis absitzen, sondern in die Psychiatrie eingewiesen. An einem Ort, wo nicht Strafe, sondern Therapie und psychologische Hilfe im Vordergrund stehen. So hatte es das Landgericht Weiden bereits vor Prozessbeginn am 18. Dezember in einer Pressemitteilung umrissen. Zusätzlich könnte das Gericht aber auch eine Haftstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes anordnen. Die Generalstaatsanwaltschaft plädierte neben der Behandlung in der Psychiatrie auf eine Jugendstrafe von neun Jahren und neun Monaten. Drei Monate unter der Höchststrafe. Dem schlossen sich die drei Nebenkläger an. V.s Anwalt, der Regensburger Strafverteidiger Dr. Georg Karl benannte kein Strafmaß, zielte aber ebenfalls auf eine Unterbringung ab.

Mutter des Opfers spricht von Systemversagen

Doch wie konnte es so weit kommen, fragen sich die Menschen in der Oberpfalz. Bei Dennis V. scheint es hinsichtlich seines Gefahrenpotenzials nur auf Seiten der Polizei eine sehr klare Haltung gegeben zu haben. Die Mutter des getöteten Siebenjährigen sagte vor Prozessbeginn auf Anfrage unseres Medienhauses: „Hier hat ein ganzes System versagt.“ Während des laufenden Verfahrens will sich die Familie nicht mehr äußern. Es sei sehr schwer, den Prozess auszuhalten, ließen sie aber wissen.

Im Gerichtssaal sitzen auch die Eltern des Täters. Bis heute hätten sie von ihnen keine Entschuldigung oder irgendeine Form der Anteilnahme erhalten, sagte die Mutter des Opfers vor Prozessbeginn. Ihre zentrale Frage: Warum ist vier Tage lang nicht aufgefallen, dass zwei Messer im Messerblock fehlten? Dennis V. hatte diese heimlich bei einem genehmigten Besuch in seinem Elternhaus in der nördlichen Oberpfalz eingepackt und in einem Waldstück auf dem Klinikgelände versteckt. Vier Tage später steckte er sie vor Schulbeginn in seinen Rucksack.

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Nach Recherchen der Mediengruppe Bayern wurde die Rolle der Eltern des Täters genau beleuchtet. Als Dennis V. mit 13 Jahren in die Kinder- und Jugendpsychiatrie kam, weil er einen Anschlag auf eine Schule vorbereitete, wollen sie bei ihm kein ungewöhnliches Verhalten bemerkt haben. Doch warum unterschätzten sie offenbar auch danach die potenzielle Gefahr? Fakt ist: Ab April 2023 musste der Teenager als einziger Jugendlicher in ganz Deutschland eine elektronische Fußfessel tragen. Wollten seine Eltern das Risiko, das von Dennis V. ausgeht, dennoch nicht wahrhaben? Oder wurden sie über die Gefährlichkeit ihres Sohnes nie richtig oder gar nicht aufgeklärt?

Auch auf der beschützenden Station, auf der Dennis V. vor dem Amoklauf ein dreiviertel Jahr untergebracht war, fiel wohl niemandem auf, dass er eine Besserung womöglich nur vorspielte. Dass er sich längst wieder mit der Frage befasste, wie er in möglichst kurzer Zeit so viele Menschen wie nur möglich töten und sich dann selbst das Leben nehmen könne. Dabei soll Dennis V. gegenüber Mitpatienten und einer Pflegekraft durchaus entsprechende Andeutungen gemacht haben. Er soll, so wurde es damals aus der Klinik-Belegschaft berichtet, gedroht haben, dass er keine Skrupel hätte, sie „abzustechen“. Der Ernst der Lage war den Verantwortlichen aber wohl dennoch nicht bewusst.

Angeklagter soll nicht weiter stigmatisiert werden

All diese Details, die hinter den verschlossenen Türen des Schwurgerichtssaals in Weiden Thema waren, sollen unter Verschluss bleiben. Nicht wegen der Opfer, sondern aufgrund der Persönlichkeitsrechte des jungen Täters, der nicht weiter stigmatisiert werden soll. Sollte allerdings tatsächlich eine vorbehaltliche Sicherungsverwahrung für Dennis V. als Option im Urteil festgeschrieben werden – dürfte dieser Fall erneut bundesweit Schlagzeilen machen. Denn bislang fiel ein ähnliches Urteil nur ein einziges Mal, im Jahr 2023, in Niedersachsen. Dort hatte ein 14-Jähriger in Wunstorf einen gleichaltrigen Jungen getötet.

Der bundesweit erste Fall einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht basierte auf einem Fall, der an der Grenze zwischen der Oberpfalz und Niederbayern spielte. 2008 verurteilte das Landgericht in Regensburg den sogenannten Joggerinmörder von Kelheim zu nachträglicher Sicherungsverwahrung, weil er sich während der Verbüßung seiner Jugendstrafe sämtlichen Therapieansätzen der Psychiater verweigert hatte.

So geht es mit Dennis V. nach einem Urteil weiter

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Jugendgerichtsgesetz wurde allerdings 2012 vom Gesetzgeber in der ursprünglichen Form abgeschafft. Hintergrund war und ist der erzieherische Gedanke, der bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern greifen soll. Deshalb wird, so eine Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft in München zum Fall Dennis V., im Rahmen der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung die Entwicklung des Jugendlichen sehr genau verfolgt und vor einer endgültigen Entscheidung darüber nochmals ein Prognosegutachten erstellt.

Bis dahin aber dürfte einige Zeit vergehen. Denn als Erstes würde in seinem Fall die sogenannte Maßregel vollzogen, sofern das Gericht sie anordnet. Die Unterbringung in der Psychiatrie hat also Vorrang. Die Zeit, die Dennis V. in einer solchen Klinik verbringt, wird ihm aber angerechnet – die eigentliche Strafe dann üblicherweise nach zwei Dritteln für erledigt erklärt. Das bedeutet nicht, dass er dann freikommt – eine Unterbringung nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs ist zeitlich nämlich unbegrenzt.

Dass das Urteil gegen Dennis V. – vom Weidener Landgericht am 13. Februar verkündet – gleich rechtskräftig wird, dürfte unwahrscheinlich sein. Angesichts der gravierenden Folgen für den 15-Jährigen wird am Ende wohl der Bundesgerichtshof als höchste Instanz über das Strafmaß, eine Unterbringung als auch den beantragten Vorbehalt der Sicherungsverwahrung entscheiden.

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt Dennis V. weiter als hochgradig gefährlich. Neue Tötungsfantasien soll er auch schon an seinem aktuellen Aufenthaltsort ausgesprochen haben.

Zahlen aus der Jugendforensik

• Zahlen: Laut Anfrage beim Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales gibt es (Stand 1/2025) in Bayern zwei Jugendliche, die nach § 63 im Maßregelvollzug in der Jugendforensik untergebracht sind. Höchststand war 2021 mit sechs Jugendlichen.

• § 63 Strafgesetzbuch: Er ordnet die Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus (Forensik) an, wenn das Gericht entscheidet, dass weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit von dieser Person ausgeht.

• Schuldfähigkeit: Damit Paragraf 63 greift, reicht es aus, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Täter im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) handelte. So sieht es das Gesetzt vor.

• Sicherungsverwahrung: Laut Statistischem Bundesamt (Stand 3/2024) sind in Bayern 46 Männer, keine Frauen in Sicherungsverwahrung. Fünf haben einen ausländischen Pass. Die Jüngsten (4) sind zwischen 30 und 40 Jahre alt. Sechs sind über 70.