Tödliche Messerattacke am BKH Regensburg: Wie konnten Täter und Opfer aufeinandertreffen?

Von Isolde Stöcker-Gietl, André Baumgarten · 29. Oktober 2023 um 19:05

Nach dem Tod eines Siebenjährigen, der bei einer Messerattacke am Bezirksklinikum Regensburg schwerst verletzt wurde und am Freitag starb, stellen sich immer neue sicherheitsrelevante Fragen. Der Tatverdächtige (14) galt als „Gefährder“ und trug dauerhaft eine Fußfessel.

Wie konnten mutmaßlicher Täter und Opfer aufeinandertreffen? Diese sicherheitsrelevante Frage drängt sich wenige Tage nach der tödlichen Messerattacke am Bezirksklinikum Regensburg massiv auf. Denn das siebenjährige Opfer der unfassbaren Tat soll nach Informationen der Mediengruppe Bayern Patient der ambulanten Tagesklinik gewesen sein. Das Kind befand sich also demnach wohl in einem nicht speziell gesicherten Bereich, während der mutmaßliche Täter seit Januar in der geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht war.

14-Jähriger trug Fußfessel

Die Ermittlungen führt die Generalstaatsanwaltschaft in München – ein extremistischer Hintergrund wird nicht ausgeschlossen. Mit 13 Jahren fiel der mutmaßliche Täter erstmals auf: Er soll im Januar einen Amoklauf an einer Oberpfälzer Schule vorbereitet haben. Schon damals wurde er von den Sicherheitsbehörden als hochgradig gefährlich einordnet und in die geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen. Wie Recherchen der Mediengruppe Bayern ergaben, wurde zudem seine dauerhafte Überwachung mit einer Fußfessel angeordnet. Dennoch durfte der Teenager zuletzt an mehreren Wochenenden die psychiatrische Klinik für begleitete Freigänge verlassen. Völlig unklar scheint derzeit zu sein, wie der 14-Jährige die Tatwaffe in die Einrichtung schmuggeln konnte oder ob er dort in Besitz des Messers gelangte. Zu diesen Details schweigt sich die Polizei weiter aus.

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Bekannt ist inzwischen, dass die Unterbringung des damals noch 13-Jährigen und damit schuldunfähigen Jungen vom Familiengericht in Weiden auf ein Jahr festgelegt wurde – also die maximal mögliche, gesetzlich geregelte Unterbringungsdauer in einer freiheitsentziehenden Einrichtung. Sie hätte im Januar neu überprüft werden müssen.

Wie das Bezirksklinikum Regensburg auf Nachfrage erklärte – ohne dabei konkret auf den Fall einzugehen – gebe es im Rahmen dieser Unterbringungsart verschiedene Übungs- und Erprobungsstufen. Dabei arbeite die psychiatrische Klinik eng mit den zuständigen Behörden zusammen. Im Rahmen dieser Erprobungsstufen fanden offenbar die Freigänge statt. „Denn das Ziel einer Unterbringung, eines Aufenthalts, einer Behandlung bei uns ist immer eine Verbesserung des Gesundheitszustands und Re-Integration in den Lebensalltag“, betonte Johannes Müller, Sprecher der Medbo. Aus Sicherheitskreisen hieß es, der Zustand des Teenagers sei zumindest dem äußeren Anschein nach zuletzt „als sich bessernd wahrgenommen worden“.

Warum nicht Clearingstelle?

Wie psychiatrische Gutachter bereits am Freitag zur Mediengruppe Bayern sagten, war die Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht der richtige Behandlungsplatz für den 14-Jährigen. Denn mit der Clearingstelle der Katholischen Jugendfürsorge hätte es in Regensburg eine weitere, möglicherweise sicherere Option gegeben. Bayernweit gibt es drei solcher Anlaufstellen, die für „massiv kriminell auffällige Kinder, die noch nicht strafmündig sind“ zur Verfügung stehen. Clearingstellen sind die „massivste Interventionsform“, wie es das Kultusministerium Bayern festgestellt hat. Erst für Jugendliche ab 14 Jahren gibt es in Bayern spezielle forensische Einrichtungen – das scheiterte im Januar also bei dem Teenager an rechtlichen Hürden.

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Der Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Oberpfalz wies für 2022 in allen Deliktsbereichen (von Diebstahl bis Körperverletzung) 806 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren aus (3,7 Prozent). 1866 Tatverdächtige waren zwischen 14 und 17 Jahren (8,5 Prozent). In diesem Jahr gibt es nun eine erschreckende Entwicklung. Der neue Fall in Regensburg ist die dritte Tat in Bayern bei der Kinder Kinder töten.