Unschuldig vor Gericht? „Handwerker-Engel“ und zwei Mitangeklagte äußern sich

Von André Baumgarten · 13. März 2025 um 14:21

Im Prozess um Wucherpreise für Notdienste und möglichen Bandenbetrug an Hunderten Verbrauchern haben sich drei der vier Angeklagten zur Sache geäußert. Zentrum des mutmaßlichen Betrugssystems soll Regensburg gewesen sein. Angeklagt sind 211 Fälle bundesweit.

Mit einem ausgeklügelten System sollen sie Verbraucher in ganz Deutschland abgezockt haben. Nun haben der sogenannte „Handwerker-Engel“ und zwei der drei Mitangeklagten sich erklärt – und alle Vorwürfe der Ermittler, angeklagt sind 211 Fälle von gewerbsmäßigem Bandenbetrug, 45 davon dazu als Wucher, bestritten. Auch der Hauptangeklagte, ein 56-jähriger Regensburger, äußerte sich. Er verteidigte sein Geschäftsmodell vehement und sieht sich außerdem zu Unrecht verfolgt.

Laut Anklage soll die Not anderer systematisch ausgenutzt worden sein. Wer im Internet nach Notdiensten suchte, sei es, weil man sich ausgesperrt hatte oder der Abfluss streikte, soll vielfach im Callcenter in Regensburg gelandet sein. Zig Internetseiten, gezielte Suchmaschinen-Werbung und bis zu 10 000 Rufnummern sollen auf den Hauptangeklagten zurückführen. Wo die Firma, die den Auftrag abarbeitet, sitzt, darüber sollen die Kunden gezielt getäuscht worden sein. Fakt ist: Seit 2019 wurden Strafanzeigen quer durch die Republik gebündelt, bei der Regensburger Staatsanwaltschaft bearbeitet und wurde schließlich 2022 Anklage erhoben.

Verteidiger: Mitangeklagter unschuldig vor Gericht

Am zweiten von aktuell mehr als 40 geplanten Prozesstagen gaben die Anwälte Erklärungen ab. Die Strafverteidiger Michael Haizmann, Prof. Dr. Jan Bockemühl und Dagmar Ciccotti stritten für ihre Mandanten alles ab. Einzig Dr. Florian Münch, der mit David Hölldobler einen jungen Mann vertritt, der für einen Beihilfefall auf der Anklagebank sitzt, wollte „derzeit keine Angaben machen“. Dafür ging Haizmann, der den als Hauptangeklagten geltenden Unternehmer vertritt, genau auf den Fall ein: Der junge Mann schräg hinter ihm sitze „völlig zu Unrecht hier“.

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Gleiches aber gelte für seinen Mandanten, so Haizmann weiter. Der habe lediglich Aufträge an Partner vermittelt, die Kunden über Ortsansässigkeit und Qualifikation der Monteure (zwei Kernvorwürfe der Anklage) aber nie getäuscht. Auch Wucher wies er zurück. Denn der „Handwerker-Engel“ habe lediglich Provisionen für besagte Vermittlung erhalten, auf Preisgestaltung jedoch keinerlei Einfluss gehabt. Zudem, das betonte der Hauptangeklagte später selbst, seien auch eigene Monteure aktiv gewesen – für die seien aber auch „ganz normale Preise“ verlangt worden.

Wortreiche Erklärungen, aber keine Antwort

90 Prozent der 211 Fälle, sagte Haizmann, seien Notdienste gewesen, für die bis zum Vierfachen des Stundensatzes berechnet würde, wie von allen andern auch. Im Kern, entgegnete Vorsitzender Richter Thomas Zenger, gehe es um die Frage, ob ortsübliche Preise verrechnet worden wären, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorschreibt, wenn man vorab keinen Betrag nennt. Eine Antwort, ob der genannt wurde, blieb der „Handwerker-Engel“ trotz sehr wortreichen Erklärungen aber schuldig, wie Zenger anmerkte.

Es deutet sich klar an, dass dem Landgericht eine sehr lange, aufwendige Beweisaufnahme bevorsteht. Ein Urteil dürfte frühestens im Oktober fallen.

Auch mit einem Kamerateam redete der 56-Jährige ganz offen. Foto: Baumgarten