Prozess gegen Ex-Klinikarzt: Plädoyers trotz vier neuer Beweisanträge?

Von André Baumgarten · 7. Juli 2025 um 19:00

Im Mord-Prozess gegen einen früheren Klinikarzt in Kelheim rückt eine neue Frage in Mittelpunkt: Handelte der Mediziner zwar richtig, wollte aber dennoch töten? Das Landgericht in Regensburg muss nun über mehrere neue Beweisanträge entscheiden oder sich final positionieren. Die Zeit drängt.

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Seit 13 Tagen ist der Haftbefehl wegen Mordes außer Vollzug. Ein früherer Arzt des Kelheimer Krankenhauses ist auf freiem Fuß, ausgestanden ist das Ganze aber noch nicht. Sieben Gutachter hatten im Prozess vor dem Landgericht in Regensburg bis dato das Wort, nach dem letzten kam der Mediziner aus der U-Haft – doch eine Verurteilung scheint noch immer nicht vom Tisch sein. Nun liegen neue Beweisanträge vor, doch es soll plädiert werden.

Der Ex-Klinikarzt soll im Juli 2022 einen 79-Jährigen mit Morphin getötet haben, so die Anklage. Vieles von dem, was die Münchner Rechtsmedizin ihrem Gutachten zugrunde legte und worauf die Mord-Vorwürfe beruhen, ist vom Tisch. Mehrfach widerlegten private Sachverständige die Gerichtsmediziner. Mehr Klarheit herrschte nach einem Gutachter, den das Landgericht zuletzt beauftragt hatte – der Wechsel von kurativer, also auf Heilung ausgerichteter Therapie, zur Palliativbehandlung war demnach völlig gerechtfertigt.

Kein Haftgrund, aber dringender Tatverdacht?

Die Regensburger Richter sahen daraufhin keinen Haftgrund mehr und der Ex-Klinikarzt kam frei. Doch einen dringenden Tatverdacht bejahte die Kammer weiterhin – wegen versuchten Mordes und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Der Haftbefehl wurde daher nicht aufgehoben, sondern gegen Auflagen nur außer Vollzug gesetzt. Soll heißen: Der Angeklagte hat 2022 zwar das Richtige getan, aber mit dem Plan, etwas Falsches zu tun. Also mit sogenanntem Tötungsvorsatz.

Darauf haben die beiden Strafverteidiger Dr. Georg Karl und Dr. Philip Schelling mit neuen Beweisanträgen reagiert. Auch ein weiteres Gutachten wurde bereits vorgelegt. Wie Schelling ausführte, lasse sich demnach „unter keinem Gesichtspunkt ein vorsätzliches Handeln des Angeklagten ableiten“. Dass der Ex-Klinikarzt seine Entscheidung damals zwar falsch begründet habe, aber medizinisch richtig gelegen habe, sei „grotesk“.

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Beide Verteidiger verwiesen auf höchstrichterliche Urteile, die für Ärzte die Annahme von „nicht am Wohl des Patienten orientierten Handelns“ als fernliegend bezeichnen. Das müsse aus Karls und Schellings Sicht erst recht für den Kelheimer Fall gelten, der seit Mitte Februar das Schwurgericht in Regensburg beschäftigt. Selbst dann, wenn die Entscheidung zu besagtem Patienten anhand der vom Angeklagten erstellten Teil der Dokumentation laut dem letzten Gutachter nicht „eins zu eins objektivierbar“ waren.

Belastungszeugin in der Kritik: Hat sie gelogen?

Dr. Georg Karl argumentierte zudem, dass die Vorwürfe gegen den Angeklagten auf einer Belastungszeugin beruhen, die vor Gericht aber schwieg. Deren Aussage aber sei „in wesentlichen Punkten“ widerlegt, was für ihn nur den Schluss zulasse, „dass die Angaben gelogen waren“. Gegen die Frau wird mittlerweile auch ermittelt. Zudem hob Karl hervor, dass der Angeklagte damals nicht allein entschied, die Behandlung des Patienten zu beenden. Zwei der beteiligten Ärzte wurden bisher nie angehört, zwei anderen verweigerten die Aussage.

Am 15. Juli soll der Prozess fortgesetzt werden. Höchstwahrscheinlich mit Plädoyers, wie Vorsitzender Richter Thomas Polnik allen Prozessbeteiligten mit auf den Weg gab. Ehe die Schlussvorträge gehalten werden, muss aber über die neuen Beweisanträge entschieden sein. Mehr noch: Aus terminlichen Gründen muss bis Ende Juli das Urteil fallen – sonst droht der Prozess aus Termingründen womöglich wirklich noch zu platzen. Bis auf zwei Tage ist die Kammer für diesen Monat bereits restlos ausgebucht. Danach steht mit dem August die Urlaubszeit an.