Angeklagter (32) äußert sich erstmals mit klaren Worten zur Bluttat von Hemau

Von André Baumgarten · 2. Oktober 2025 um 18:24

Im Prozess um eine als Mordversuch angeklagten Attacke mit Eisenstangen in Hemau im Landkreis Regensburg hat der Verteidiger eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen nun Freispruch gefordert. Das erste Urteil gilt es Wegweiser im Mammut-Prozess – und soll in wenigen Tagen fallen.

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Am 15. Oktober, knapp zwei Jahre nach dem als Mordversuch angeklagten Vorfall an einer Tankstelle, soll das erste Urteil zur Bluttat von Hemau fallen. In dem Parallel-Verfahren gegen einen 32-Jährigen, das im Mai nach wüsten Morddrohungen gegen einen Kripo-Ermittler abgetrennt werden musste, hat der Verteidiger des Mannes nun einen Freispruch gefordert. Das letzte Wort des Angeklagten, in dem er sich bei den Opfern entschuldigte, barg allerdings mehr Sprengstoff.

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Seit Anfang Februar beschäftigt die Aufarbeitung von dem, was im Herbst 2023 für Schlagzeilen und eine riesige Polizei-Razzia in Hemau und weit darüber hinaus sorgte, die Jugendkammer des Landgerichts in Regensburg. Seither wurden viele Details und Hintergründe zu Tat bekannt, die für zwei Brüder fast tödlich geendet hätte. Dass allen ursprünglich elf Angeklagten ein versuchter Mord oder Beihilfe nachgewiesen werden kann, ist längst vom Tisch. Dazu hatte sich das Gericht bereits positioniert.

Anklage fordert zwei Jahre und neun Monate Haft

Nur noch fünf der Angeklagten, die überwiegend aus Bulgarien stammen, sitzen noch immer in Untersuchungshaft. Die Richter hatten mehrere der Haftbefehle aufgehoben. Was diesen Männern droht, war im Zuge des zu Ende gehenden, parallel laufenden Verfahrens klar geworden: Der Anklagevertreter hatte da zwei Jahre und neun Monate Haft für den 32-Jährigen beantragt – für die Nichtanzeige geplanter Straftaten. Er habe im Auto zum Tatort vom Mordplan erfahren. Dass die Brüder getötet werden sollten, hätte ihm klar sein müssen. Wegen der hochaggressiven Stimmung und der mitgeführten Eisenstangen, so die Argumentation. „Er hätte die Polizei anrufen müssen, er hat es aber nicht getan.“

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Strafverteidiger Claus Burghoff betonte im Plädoyer hingegen, dass „von der ursprünglichen Anklage nicht mehr viel übrig ist“. Sein Mandant habe „nichts zu tun mit der Tat“ und sei von dem, was sich an der Tankstelle abspielte, „entsetzt“ gewesen. Die reine „Möglichkeit des Erkennens“, was passiert, reiche für eine Verurteilung jedoch nicht. Dass in einem Telefonat „Peter töten“ gefallen sei, müsse er nicht unbedingt mitbekommen haben. Erwiesen habe sich das im Prozess nicht. Fraglich wäre aus Sicht des Juristen hinsichtlich unterlassener Hilfeleistung zudem, ob „noch ein Handeln nötig ist, wenn zwei wie tot auf der Straße liegen“, wie sein Mandant das selbst erklärt hatte.

Entschuldigung und Rechtfertigung im letzten Wort

Der 32-Jährige griff das in seinem letzten Wort auf, betonte zuvor, wie „unendlich leid“ es ihm tue „für die zwei Brüder, was die da erlitten haben“. Bereits in einem früheren Termin hatte er einem der beiden Geschädigten sogar die Hand gereicht. Nun betonte er: Halt und Stopp zu rufen, wie es laut seinem Verteidiger ein Zeuge vor Gericht auch bestätigte, sei das Beste gewesen, „was ich machen konnte“, und das habe er getan. „So massiv, wie die draufgeschlagen haben – die hätten von allein nicht aufgehört“, erklärte er, „sondern bis zum Schluss weitergemacht“.

Ob auch diese klaren und so noch nie gefallenen Worte wieder im Mammut-Prozess zum Thema werden, wird sich zeigen. Am Dienstag geht es dort offiziell weiter – ein Ende ist offen. Zuletzt hatte die Jugendkammer weitere Termin bis Ende Januar 2026 abgestimmt.

Die im November 2023 teils lebensgefährich verletzten Brüder werden als Nebenkläger von Christina Dinesen und Dagmar Ciccotti vertreten (v. li.). - Foto: Baumgarten